von Ratinger Linke » Mi 4. Jul 2012, 23:17
Absolut nicht, aber relativ schon (nach dem Vorschlag, Kandidaten von Parteien, die nur Überhangmandate haben, wie Einzelbewerber zu behandeln). Wenn die FSL überhängt, hat sie dann 1 von 88 Sitzen, was bei zusätzlichen Stimmen irgendwann auf ungefähr 1 von 176 Sitzen umschlägt; der Sitzanteil wird also durch eine zusätzliche Stimme halbiert. Und das reduziert hier (im Gegensatz zu ordinärem negativen Stimmengewicht) auch den relativen Erfolgswert und kann gut vorhersehbar sein (sobald klar ist, dass es bei ehrlicher Wahl Überhang gibt, sind alle Stimmen schädlich, abgesehn von relativ kleinen zufälligen Änderungen durch die Ausgleichsberechnung). Möglich wär es u.U., einen vollen Mandatsanspruch als Grenze zu nehmen, wenn man auf die Reihenfolge, in der man Parteien aus der Rechnung nimmt, aufpasst und das nur bei genau 1 Direktmandat anwendet. Ergibt jedenfalls ein Hare/Niemeyer-bedingtes Sorbenparteiparadoxon (Direktmandat bei ohnehin bestehendem Sitzanspruch ändert die restliche Sitzverteilung), aber da existiert schon Gröberes. Wenn bei einem einzelnen Direktmandat die Zweitstimme nicht zählen soll (wie bei Einzelbewerbern), könnte das allerdings allerhand lustige Effekte haben. Da ist es schon eine Herausforderung, eine wohldefinierte Verteilung ohne Flipflopeffekte herzustellen. Für die SPD ist die Parteienfinanzierung ein Anreiz, für die FSL aber eher nicht (in Brandenburg gibts keine Wahlkampfkostenerstattung; Direktmandate sind also finanziell wertlos und Wählergruppen kriegen auf keinen Fall was, Listenvereinigungen auch nicht (Urteil übrigens immernochnicht online auffindbar)).
Absolut nicht, aber relativ schon (nach dem Vorschlag, Kandidaten von Parteien, die nur Überhangmandate haben, wie Einzelbewerber zu behandeln). Wenn die FSL überhängt, hat sie dann 1 von 88 Sitzen, was bei zusätzlichen Stimmen irgendwann auf ungefähr 1 von 176 Sitzen umschlägt; der Sitzanteil wird also durch eine zusätzliche Stimme halbiert. Und das reduziert hier (im Gegensatz zu ordinärem negativen Stimmengewicht) auch den relativen Erfolgswert und kann gut vorhersehbar sein (sobald klar ist, dass es bei ehrlicher Wahl Überhang gibt, sind alle Stimmen schädlich, abgesehn von relativ kleinen zufälligen Änderungen durch die Ausgleichsberechnung). Möglich wär es u.U., einen vollen Mandatsanspruch als Grenze zu nehmen, wenn man auf die Reihenfolge, in der man Parteien aus der Rechnung nimmt, aufpasst und das nur bei genau 1 Direktmandat anwendet. Ergibt jedenfalls ein Hare/Niemeyer-bedingtes Sorbenparteiparadoxon (Direktmandat bei ohnehin bestehendem Sitzanspruch ändert die restliche Sitzverteilung), aber da existiert schon Gröberes. Wenn bei einem einzelnen Direktmandat die Zweitstimme nicht zählen soll (wie bei Einzelbewerbern), könnte das allerdings allerhand lustige Effekte haben. Da ist es schon eine Herausforderung, eine wohldefinierte Verteilung ohne Flipflopeffekte herzustellen. Für die SPD ist die Parteienfinanzierung ein Anreiz, für die FSL aber eher nicht (in Brandenburg gibts keine Wahlkampfkostenerstattung; Direktmandate sind also finanziell wertlos und Wählergruppen kriegen auf keinen Fall was, Listenvereinigungen auch nicht (Urteil übrigens immernochnicht online auffindbar)).