von Ratinger Linke » So 12. Feb 2012, 15:40
Es steht tatsächlich so im Landeswahlgesetz, aber das ist nur ein kleiner Mangel im Verhältnis zu dem, was sonst alles an uninterpretierbaren Formulierungen in Wahlgesetzen vorkommt. Es ist einfach eine redundante Regelung, die sie wohl irgendwo abgeschrieben haben, wo es keine 1-Sitz-Grundmandatsklausel gibt. Der Absatz war übrigens in keinem Gesetzentwurf, sondern ist 1997 (Einführung des Zweistimmensystems) erst in den Ausschussberatungen dazugekommen. Mit der Einfügung ist zumindest klargestellt worden, wie Sitze von Einzelbewerbern behandelt werden. Zuvor war unklar, ob sie die Gesamtsitzzahl erhöhen oder nicht.
Es steht tatsächlich so im Landeswahlgesetz, aber das ist nur ein kleiner Mangel im Verhältnis zu dem, was sonst alles an uninterpretierbaren Formulierungen in Wahlgesetzen vorkommt. Es ist einfach eine redundante Regelung, die sie wohl irgendwo abgeschrieben haben, wo es keine 1-Sitz-Grundmandatsklausel gibt. Der Absatz war übrigens in keinem Gesetzentwurf, sondern ist 1997 (Einführung des Zweistimmensystems) erst in den Ausschussberatungen dazugekommen. Mit der Einfügung ist zumindest klargestellt worden, wie Sitze von Einzelbewerbern behandelt werden. Zuvor war unklar, ob sie die Gesamtsitzzahl erhöhen oder nicht.