von David » Mo 11. Okt 2004, 11:49
Das Landeswahlgesetz NRW schreibt unter §18 (1) "Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benaant werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist" und unter §18 (4) "In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden." Die Frage stellt sich mir jetzt am Beispiel der CDU Köln. Die CDU Köln hat vor, in einer gemeinsamen Versammlung aller Vertreter die Bewerber aufzustellen. Vorgesehen ist, daß jeder Vertreter (auch die nicht aus dem wahlkreisstammenden Vertreter) mitabstimmt über die Wahlkreisbewerber. Das Landeswahlgesetz interpretiere ich jetzt allerdings so: abstimmen in den einzelnen Wahlkreisen dürfen nur die von dort stammenden Vertreter (§18/1), die Versammlung darf aber gemeinsam stattfinden (§18/4)! Wer weiß mehr?
Das Landeswahlgesetz NRW schreibt unter §18 (1) "Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benaant werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist" und unter §18 (4) "In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden." Die Frage stellt sich mir jetzt am Beispiel der CDU Köln. Die CDU Köln hat vor, in einer gemeinsamen Versammlung aller Vertreter die Bewerber aufzustellen. Vorgesehen ist, daß jeder Vertreter (auch die nicht aus dem wahlkreisstammenden Vertreter) mitabstimmt über die Wahlkreisbewerber. Das Landeswahlgesetz interpretiere ich jetzt allerdings so: abstimmen in den einzelnen Wahlkreisen dürfen nur die von dort stammenden Vertreter (§18/1), die Versammlung darf aber gemeinsam stattfinden (§18/4)! Wer weiß mehr?