von Ratinger Linke » Sa 20. Okt 2012, 15:44
Die Wahlkreise sind auch anderswo primär technische Einheiten. Problematisch wär vielleicht eine Einteilung, die die Landesgrenzen völlig außer Acht lässt, aber bei Verbänden aus mehreren kompletten Ländern seh ich bei der bisherigen Rechtsprechung und der Praxis in anderen Mitgliedsstaaten keinen aussichtsreichen Ansatzpunkt dagegen. Bei STV sind wohl 12er-Wahlkreise schon sehr am oberen Limit, was bei allgemeinen Wahlen noch praktikabel ist. Da muss man schon mit 100 Kandidaten aufwärts rechnen (bei der hiesigen Zulassungspraxis). Bei größeren als 8er-Wahlkreisen würd ich schon sagen, dass man ATLV braucht, womit sich aber praktisch die Frage stellt, warum man überhaupt den Aufwand von STV betreibt (ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein ziemlich großer Teil der Wähler individuell wählen will). Prinzipiell könnte man qualifizierten Gruppen aller Art erlauben, eine Standardreihung auf dem Stimmzettel anzubieten (wobei die Frage ist, ob sich ADAC, BUND, Gewerkschaften, Bund der Steuerzahler &c. trauen würden, sich so weit aus dem Fenster zu hängen). STV ist halt nicht wirklich ein Verhältniswahlsystem. Vorallem mit Droopquote ist die faktische Sperrwirkung zwangsläufig sehr hoch, wenn es praktikabel sein soll. Sinnvoll ist es nur dann, wenn man die Personenwahl für so wichtig hält, dass die Verhältniswahl nachrangig ist. Dann kann man auch zum Ergebnis kommen, dass 3er-Wahlkreise sinnvoll sind; die Frage ist halt, ob das mit dem Direktwahlakt kompatibel ist. Wobei man STV rein zur Personalisierung auch listenintern hernehmen kann. Dann behält man alle Möglichkeiten zu Unterverteilung, Anrechnung u.Ä..
Die Wahlkreise sind auch anderswo primär technische Einheiten. Problematisch wär vielleicht eine Einteilung, die die Landesgrenzen völlig außer Acht lässt, aber bei Verbänden aus mehreren kompletten Ländern seh ich bei der bisherigen Rechtsprechung und der Praxis in anderen Mitgliedsstaaten keinen aussichtsreichen Ansatzpunkt dagegen. Bei STV sind wohl 12er-Wahlkreise schon sehr am oberen Limit, was bei allgemeinen Wahlen noch praktikabel ist. Da muss man schon mit 100 Kandidaten aufwärts rechnen (bei der hiesigen Zulassungspraxis). Bei größeren als 8er-Wahlkreisen würd ich schon sagen, dass man ATLV braucht, womit sich aber praktisch die Frage stellt, warum man überhaupt den Aufwand von STV betreibt (ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein ziemlich großer Teil der Wähler individuell wählen will). Prinzipiell könnte man qualifizierten Gruppen aller Art erlauben, eine Standardreihung auf dem Stimmzettel anzubieten (wobei die Frage ist, ob sich ADAC, BUND, Gewerkschaften, Bund der Steuerzahler &c. trauen würden, sich so weit aus dem Fenster zu hängen). STV ist halt nicht wirklich ein Verhältniswahlsystem. Vorallem mit Droopquote ist die faktische Sperrwirkung zwangsläufig sehr hoch, wenn es praktikabel sein soll. Sinnvoll ist es nur dann, wenn man die Personenwahl für so wichtig hält, dass die Verhältniswahl nachrangig ist. Dann kann man auch zum Ergebnis kommen, dass 3er-Wahlkreise sinnvoll sind; die Frage ist halt, ob das mit dem Direktwahlakt kompatibel ist. Wobei man STV rein zur Personalisierung auch listenintern hernehmen kann. Dann behält man alle Möglichkeiten zu Unterverteilung, Anrechnung u.Ä..