5%-Hürde im Europawahlrecht

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5%-Hürde im Europawahlrecht

von Guido Strack » Di 10. Nov 2009, 16:44

Die Erwiderungen von Prof. Dr. v. Arnim (http://bit.ly/1RSJYv) und von mir (http://bit.ly/rZ2iL) auf die Stellungnahme des BMI ((http://bit.ly/4G7AC) zur Rechtmäßigkeit von § 2 Abs. 7 EuWG im Rahmen der Wahlanfechtungen der Euorpawahl (http://bit.ly/2m0gYY und http://bit.ly/vXAUP) liegen jetzt vor.

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Jens Müller » Mi 1. Jul 2009, 15:18

Ich finde, das Lissabon-Urteil von gestern bietet auch Stoff zur Unterfütterung. Da steht irgendwo drin, daß das EP eine parlamentarische Regierung eh nicht zu tragen in der Lage ist (also schon von der Ableitung der Hoheitsgewalt her).

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Jens Müller » So 7. Jun 2009, 09:32

Nach dieser Wahl sollten eigentlich genug Beitritte zusammenzukriegen sein, oder?

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Matthias Cantow » So 23. Nov 2008, 21:57

@kalbe Nach dieser umstrittenen Entscheidung noch vor der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments gab es übrigens keine inhaltlichen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts mehr dazu. Zur letzten Europawahl wurden mehrere Wahlei

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Lars Tietjen » Sa 22. Nov 2008, 20:16

Dazu findet sich hier einiges... BVerfGE 51, 222 - 2 BvR 193, 197/79 - http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv051222.html

5%-Hürde im Europawahlrecht

von kalbe » Sa 22. Nov 2008, 15:18

[In diesen Pfad verschoben - der Administrator] Wie wird eigentlich die Hürde gerechtfertigt? 1) Im Europäischen Parlament gibt es ebenso wenig wie in den Kommunen eine Regierungsbildung. 2) Durch die 27 Mitgliedsstaaten werden sowieso viele parteien mit wenigen Sitzen ins Parlament gewählt.

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Thomas Frings » Fr 3. Dez 2004, 11:29

[In diesen Pfad verschoben - der Administrator] Es wird keine europaweiten Listen geben, selbst wenn es irgendwann ein einheitliches Wahlverfahren in allen Mitgliedsstaaten geben sollte. Das Thema 5%-Hürde bei Europawahlen ist hier schon diskutiert worden.

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Alexander » Fr 3. Dez 2004, 11:01

[In diesen Pfad verschoben - der Administrator] Wird es trotz der für 2009 geforderten europaweiten Listen, respektive Parteienbündnisse unterschiedliche Sperrklauseln geben? Wie ist die deutsche 5%-Hürde dann noch zu rechtfertigen?

5%-Hürde im Europawahlrecht

von c07 » Do 1. Jul 2004, 00:07

Wie bürgerunfreundlich das konkret ist, hängt allerdings sehr von der Gemeinde ab. In München sind z.B. die Öffnungszeiten für diesen Zweck sehr human und Interessenten sind relativ leicht von einem Infostand zur Einschreibestelle lotsbar, weil sie nicht in den eigentlichen Amtsräumen, sondern direkt in der Infozentrale untergebracht ist. Die Unterschriften kann man nicht ganz direkt mit den Wählern vergleichen, weil auch andere unterschreiben können und das praktisch auch häufig tun. Allerdings ist es deshalb nicht einsichtig, dass man nicht für mehrere Listen unterschreiben kann (obwohl man sogar mehrere wählen darf). Das ist übrigens auch hier schon diskutiert worden.

5%-Hürde im Europawahlrecht

von Josef » Mi 30. Jun 2004, 20:40

@c07: Ich antworte mal hier, auch wenn's eigentlich ein eigenes Thema wäre... Zu den Unterschriftenhürden bei bayerischen Kommunalwahlen. Ich will jetzt mal gar nicht mit Extrembeispielen von Kleingemeinden anfangen, da dort das Spektrum an kandidierenden Listen nicht allzu reichhaltig ist. Der durchschnittliche bayerische Landkreis hat knapp 124.000 (Median: ca. 115.500) Einwohner. Unterstellt man eine Wahlbeteiligung (bzw. besser: gültig Wählende) von 50% der EINWOHNER (z.B.: 70% der Ew. sind wahlberechtigt, 70% davon gehen zur Wahl) und 1,6% der Stimmen die bei d'Hondt für einen der 60 Sitze erforderlich sind, so braucht es 990 (Median: 925) Wähler damit eine Liste einen Sitz im Kreistag erhält (vereinfachend eine einheiltliche Abgabe der 60 Stimmen unterstellt). Für die Zulassung dieser Liste braucht es aber 385 Unterschriften, die nach dem Wahlrecht von 1996 auf dem Landratsamt, nach dem von 2002 auf der Gemeinde zu leisten sind - innerhalb von ca. 3 1/2 Wochen! Dass die Landratsämter bzw. Gemeindeverwaltungen nur dann geöffnet haben, wenn der Normalbürger in der Arbeit ist, sei auch mal so angemerkt. Unterstellen wir, dass eine neue Liste 30 Kandidaten aufstellt, die nicht unterschreiben dürfen, also de facto zu den 385 Unterschriften addiert werden müssen, so heißt das, dass 42% (Variante Median: 45%) derer, die die Liste nachher wählen müssen, um einen Sitz zu erhalten, diese im Vorfeld unterstützen müssen. Mal ganz abgesehen von der Frage, wie geheim die Wahl dann noch sein kann - das heißt dass de facto die Hürde zur Wahlzulassung höher ist als die für einen Sitz. Das weiß-blaue Verfassungsgericht hat in seiner Argumentation damals diesen Knackpunkt damals ganz locker und lässig ignoriert und sich rein auf die Frage der Pauschalierung (Staffelung in Stufen) beschränkt. Und nachdem es den Knackpunkt nicht beachtet hat, konnte es auch keine Probleme mehr erkennen *grmpf*.

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