Wieviel Prozent für einen Sitz?

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Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Werner Fischer » Do 16. Aug 2012, 19:06

Wer will, kann gern seine Meinung zu folgendem Wahlrechts-Konzept http://mitmach.info/archiv/info/wahlrecht-2stimmen-2012.pdf für EP und BT hier diskutieren - zumindest, was das EP anbetrifft.

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Holger81 » Do 16. Aug 2012, 18:28

@Frank Schmidt: "Dass nicht die Begründung zählt, sondern die Beurteilung des Effekts des Gesetzes durch das BVG, hatte ich schon geschrieben." Die Begründung des Gesetzgebers zählt m.E. auch, solange das Gericht sie als

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Ratinger Linke » Mi 15. Aug 2012, 07:27

Wobei es auch mit Sainte-Laguë noch möglich wär, dass 5% keinen Sitz ergeben (ab 15 Listen), und die Möglichkeit schon bei Hare/Niemeyer ziemlich theoretisch ist (aber schon ab 6 Listen, die 2013 im Bereich des Möglichen liegen). Praktisch wesentlich relevanter ist, dass die natürliche Sperrwirkung bei Bezirkswahlen (für die das gleiche System mit den gleichen Sitzzahlen, aber ohne Sperrklausel gilt), mit Hare/Niemeyer absurd niedrig sein kann und dann bei Überhang regelmäßig negativer Ausgleich fällig wird.

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Frank Schmidt » Mi 15. Aug 2012, 06:41

Ich würde annehmen, in dem Fall stünde man mit der Umstellung auf Ste.Lague auf der sicheren Seite.

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Ratinger Linke » Mi 15. Aug 2012, 04:56

Am 4. Oktober verkündet übrigens der bayrische Verfassungsgerichtshof sein Urteil zur Stimmkreisreform, wo es auch um die faktische Sperrklausel in getrennten Wahlgebieten geht (bei 16 Sitzen und Hare/Niemeyer). Wobei da einerseits die Verhältniswahl, andererseits aber im Prinzip auch die Wahlkreiseinteilung in der Verfassung steht. [Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung] [Bericht dazu] [Abstruses Gutachten von Freien Wählern und Grünen] (besonders abartig seitens der Grünen, weil sich die im Gegensatz zu den Freien Wählern auch gegen die Umstellung auf Sainte-Laguë sträuben)

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Frank Schmidt » Di 14. Aug 2012, 18:41

@H.81: Dass nicht die Begründung zählt, sondern die Beurteilung des Effekts des Gesetzes durch das BVG, hatte ich schon geschrieben. Bei unverbundenen Landeswahlkreisen ist die Situation bei der Bundestagswahl und der Europawahl fundamental

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Holger81 » Di 14. Aug 2012, 14:27

@T.F.: "In Bayern (2,3%) und BW (3%) wäre die Linkspartei 2009 leer ausgegangen, wenn das Wahlkreise gewesen wären (mit 14 oder 15 Sitzen für Bayern und 12 für BW). " Mit solchen Wahlkreisen wär

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Frank Schmidt » Mo 13. Aug 2012, 06:44

Ich glaube immer noch nicht, dass man die Entscheidung zur Bundestagswahl 1:1 übertragen kann. Dort sind erheblich mehr Abgeordnete zu wählen, und die 5%-Hürde sorgt für eine Vorfilterung, so dass bei den Parteien, die im Bundestag dann vertreten sind, die Abweichungen der Vertretungsgewichte sich in Grenzen halten. Genau das ist für die Europawahl nicht mehr der Fall, wenn durch Wahl auf Länderebene (selbst noch in 4 oder 5 Bundeswahlkreisen) die kleineren Parteien aus dem Parlament gehalten werden - was der alleinige Zweck dieser Regelung ist. Der Satz in der BVG-Entscheidung zur EP-Wahl 2009: "Da die Fünf-Prozent-Sperrklausel mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien (Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 21 Abs. 1 GG) unvereinbar ist, führt dies entsprechend § 78 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG zur Nichtigerklärung des § 2 Abs. 7 EuWG." Auch wenn man mit der Vertretung der Bundesländer argumentiert, dürfte das nicht die Gleichheitsgrundsätze entkräften; bestenfalls würde man bei verbundenen Landes- oder Regionallisten landen, die beide Ziele erfüllen. Die Bundesregierung hat gerade versucht, beim Bundestagswahlrecht das BVG durch eigene Definitionen auszuargumentieren - aber das BVG hat seine eigenen Kriterien angewendet und den Versuch abgeschmettert.

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Thomas Frings » So 12. Aug 2012, 22:19

"es hält eine faktische Sperrklausel über 5% selbst für nur einzelne Länder für "rechtfertigungsbedürftig" Wenn das BVerfG die Wahlkreiseinteilung an sich nicht beanstandet, wird es daran höchstwahrscheinlich nicht scheitern, es sei denn, man treibt es mit sehe kleinen Wahlkreisen auf die Spitze. "Für FDP und Linke (und evtl. CSU) wäre eine faktische Sperrklausel von 2-3% sogar besser als 5%, damit sie regelmäßig ins EP einziehen; damit würden auch fast nie "Splitterparteien" ins EP einziehen." Der CSU nutzte das wahrscheinlich, der FDP vielleicht, der Linkspartei eher nicht. In Bayern (2,3%) und BW (3%) wäre die Linkspartei 2009 leer ausgegangen, wenn das Wahlkreise gewesen wären (mit 14 oder 15 Sitzen für Bayern und 12 für BW). Auch im Rest Westdeutschlands ist das mit Ausnahme der Stadtstaaten und des Saarlands keine Größenordnung, die sie sicher übertrifft.

Wieviel Prozent für einen Sitz?

von Holger81 » So 12. Aug 2012, 20:23

"Das BVerfG hat doch ausdrücklich gesagt, dass es gegen eine faktische Sperrklausel größer 5% keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe." Jein; es hält eine faktische Sperrklausel über 5% selbst für nur einzelne Länder für "rechtfertigungsbedürftig", laut Rdnr. 80: "Diese über die gesetzliche Sperrklausel hinausgehende Differenzierung beim Erfolgswert der für einzelne Landeslisten abgegebenen Stimmen ist vor der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfGE 13, 243 <247>; 34, 81 <101>)." Länderwahlkreise sieht es laut der hierauf folgenden (oben zitierten) Rdnr. 81 als hinreichende Rechtfertigung hierfür an, bei anderen Wahlkreisen (oder nicht nur "einzelnen" faktischen Sperrklauseln über 5%) ist das keineswegs klar. An "nur" einer guten Begründung ist der Bundestag ja schon bei der 5%-Hürde gescheitert... Aber das ist wie gesagt ohnehin eine praktisch irrelevante Frage; faktische Sperrklauseln über 5% wird keine Bundesregierung gegen die kleineren Bundestagsparteien durchsetzen. Für FDP und Linke (und evtl. CSU) wäre eine faktische Sperrklausel von 2-3% sogar besser als 5%, damit sie regelmäßig ins EP einziehen; damit würden auch fast nie "Splitterparteien" ins EP einziehen.

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