von Markus » So 7. Jun 2009, 15:58
Hallo Forenteilnehmer, ich habe eben mein Wahlkreuz mit einem weichen Bleistift (Härte B) machen müssen. Innerhalb des Wahllokales habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, erst als ich per Zufall auf der Straße zwei Wähler traf, die dieses Thema diskutierten ob das überhaupt dem Wahlrecht entspricht, da man einen Bleistift nicht als Dokumentenecht bezeichnen kann. Wer weiß mehr darüber? Mit freundlichem Gruß, Markus
Hallo Forenteilnehmer, ich habe eben mein Wahlkreuz mit einem weichen Bleistift (Härte B) machen müssen. Innerhalb des Wahllokales habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, erst als ich per Zufall auf der Straße zwei Wähler traf, die dieses Thema diskutierten ob das überhaupt dem Wahlrecht entspricht, da man einen Bleistift nicht als Dokumentenecht bezeichnen kann. Wer weiß mehr darüber? Mit freundlichem Gruß, Markus