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Betriebsratswahlen: Kandidatenfotos in der Wahlkabine
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 09:27
von Friedhelm Gaasbeek (Unregistrierter Gast)
Wer kann mir sagen ob es erlaubt ist in den Wahlkabinen die Kandidatenliste mit Fotos auszuhängen? Gruss Friedhelm
Betriebsratswahlen: Kandidatenfotos in der Wahlkabine
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 09:35
von Wilko Zicht
Nein, mangels rechtlicher Grundlage ist das unzulässig.
Betriebsratswahlen: Kandidatenfotos in der Wahlkabine
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 09:49
von Friedhelm Gaasbeek (Unregistrierter Gast)
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Ich hatte bei der Gewerkschaft nach gefragt, die sagte mir das ist egal! Friedhelm (e-mail= fiddy.gaasbeek@arcor.de )
Betriebsratswahlen: Kandidatenfotos in der Wahlkabine
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 10:02
von AeD (Unregistrierter Gast)
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wer in den Wahlkabinen oder auch im Wahllokal solche Listen aushängen will, braucht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Die ist aber in keinem Wahlgesetz bzw. keiner Wahlordnung gegeben.
Betriebsratswahlen: Kandidatenfotos in der Wahlkabine
Verfasst: Do 16. Mär 2006, 12:08
von Wilko Zicht
Achso, es geht um Betriebsratswahlen? Dort geht es nicht ganz so streng zu wie bei Parlamentswahlen. Trotzdem sind die in den Vorschlagslisten und auf dem Stimmzettel enthaltenen Informationen zu den Kandidaten abschließend in der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes" festgelegt. Jede darüber hinausgehende Information ist m.E. Teil der Wahlwerbung der Kandidierenden - und diese Wahlwerbung ist in der Wahlkabine unzulässig.