Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

warum

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von warum »

Auf der Seite über Listenverbindungen (Wahlrechtslexikon) geht der Verweis zur BVerfGE leider ins Leere. Kann mir jemand mitteilen ob das nur für Bundestagswahlen oder für alle Wahlen in der BRD gelten soll? Falls letzteres - warum soll das zur Überwindung einer Sperrklausel gegen die Chancengleichheit verstoßen, zur Reststimmenzusammenlegung für einen zusätzlichen Sitz aber nicht, weiß das wer?
Matthias Cantow
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Registriert: Mi 12. Jan 2000, 11:00

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von Matthias Cantow »

Der Link ist repariert.
c07

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von c07 »

Nach meinem Verständnis (bin kein Jurist) gilt das für alle Wahlen, für die prinzipiell ein Verhältniswahlrecht gilt. Eigentlich sind die Argumente auch auf Wahlen ohne künstliche Sperrklausel anwendbar, weil sie ebenso bei der natürlichen Sperrklausel zutreffen. Ausnahme ist vielleicht der Fall, wo innerhalb der Listenverbindung nach d'Hondt verteilt wird, weil da bei ungleich großen Partnern ein zusätzlicher Restsitz in der Regel an den größeren geht, womit das Argument abgeschwächt wird, dass ein größerer Partner willkürlich einen kleinen über die Hürde heben könnte. Allerdings weigern sich die Gerichte ziemlich beharrlich, die objektiven Kriterien anzuerkennen, die es bei der Wahl zwischen Sainte-Laguë, Hare/Niemeyer und d'Hondt gibt. Folglich ignorieren sie alle Abweichungen, die ungefähr in den Unschärfebereich zwischen diesen Verfahren fallen. Damit ist die Reststimmenverwertung ohnehin ziemlich bedeutungslos.
Fragender

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von Fragender »

@c07 Und wie geht diese Auffassung mit dem bayerischen Kommunalwahlrecht zusammen, daß explizit Listenverbindungen zuläßt? Oder ist das mal wieder die typische bayerische CSU-Selbstherrlichkeit zu sagen, daß das Bundesverfassungsgericht in Bayern nichts zu sagen hat (siehe nur Kruzifix-Urteil)? Wäre ja nichts neues, aber "CSU" und "Rechtsstaatlichkeit und Demokratie" sind ja eh unvereinbare Begriffe, wie man derzeit an Frau Hohlmeier/Strauß sieht.
c07

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von c07 »

Erstens sind das ja nur logische Folgerungen und keine direkten Aussagen des Gerichts. Deswegen allein fühlt sich leider selten ein Politiker zu irgendwas veranlasst. Außerdem gehört das bayrische Kommunalwahlrecht ja zu den Ausnahmen, wo eine große Partei eine kleine wegen fehlender Sperrklausel und internem d'Hondt kaum begünstigen kann. Dass das Bundesverfassungsgericht in Bayern bei ähnlich gelagerten Fällen nichts zu sagen hat, hat es übrigens selber festgestellt. Ein anderes Problem ist, dass in Bayern bei der Kommunalwahl überhaupt noch d'Hondt gilt, obwohl die Mängel von d'Hondt gerichtlich festgestellt worden sind und d'Hondt in der Folge bei der Landtagswahl aufgegeben werden hat müssen. Wegen fehlender Mehrfachanwendung ist das zwar noch zulässig, reizt aber den gegebenen Spielraum bis zum Äußersten aus (das war nicht nur Unterlassen einer Anpassung, sondern bei der Bezirkswahl, die ansonsten das Landtagswahlsystem übernimmt, ist das Verfahren ausdrücklich auf d'Hondt festgelegt worden).
Fragender

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von Fragender »

@c07 Aber mehrere kleine Parteien können sich durchaus begünstigen. Gerade in Vertretungskörperschaften mit weniger als 50 Mitgliedern führen diese Zählgemeinschaften häufiger dazu, daß überhaupt eine der Gruppierungen einzieht, was auch absehbar ist, da allen Beteiligten klar ist, daß keine der Listen die notwendige Stimmenzahl erhält. Das zeigt, daß gerade bei D'Hondt die Zählgemeinschaften ihren Sinn haben. Bei Listengemeinschaften von kleineren mit größeren Listen führt es sogar häufig dazu, die größere gegenüber gleichgroßen Dritten zu begünstigen, was im Extremfall dazu führen kann, daß eine Liste (aufgrund der Zählgemeinschaft) mehr Sitze bekommt, als eine konkurriende Liste, die einen höheren Stimmenanteil erhalten hat.
c07

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von c07 »

Ja, aber das hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht beanstandet. 1990 war ja genau das das Problem, dass sich Listenverbindungen eben nicht frei bilden hätten können, sondern faktisch nur die Version "große Westpartei (=CSU) protegiert schwache Ostpartei (=DSU)" möglich gewesen wär. Gegen einen freien Zusammenschluss mehrerer kleiner Parteien oder dagegen, dass eine große Partei von einer kleinen profitiert, bringt das Urteil keine Argumente. Ich seh da auch tatsächlich kein Problem, solang die Listenverbindung den Wählern bekannt ist. Entgegen dem, was ich oben geschrieben hab, ist auch die natürliche Sperrklausel kein Problem, solang nur in Ober- und Unterverteilung dasselbe Verfahren verwendet wird. Auch bei doppeltem Hare/Niemeyer kann eine große Partei eine kleine kaum systematisch über die natürliche Sperrklausel bringen, bei Sainte-Laguë erst recht nicht. Wirklich problematisch ist nur der Fall, wo die Oberverteilung nach d'Hondt und die interne mit einem gerechteren Verfahren berechnet wird (gibt es das nicht tatsächlich wo?).
Mörsberg

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von Mörsberg »

> gibt es das nicht tatsächlich wo? Niederlande, EP-Wahl, ist so ähnlich. Da wird aber die Sperrklausel (volle Hare-Quota) nicht auf die Listenverbindung angewendet, sondern auf jede Liste einzeln. Bleibt ein Teil drunter, findet die Verbindung nicht voll statt. Und so ist das dann wieder unproblematisch.
Norddeutscher

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Listenverbindung

Beitrag von Norddeutscher »

Wieso sind hier eigentlich die Antworten von c07 weg? Der Thread ist absolut unverständlich geworden. Ich hätte gerne die Antworten auf die Fragen gelesen.
Good Entity

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Beitrag von Good Entity »

@Norddeutscher: Ich vermute mal, dass es da so eine Art Listenverbindung zwischen c07 und Ratinger Linke gibt, die leider jetzt Auswirkungen hat. Schade.
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