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Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Do 5. Feb 2004, 14:40
von Uwe
Hier ein sehr kostengünstiges und schnelles Verfahren (im Gegensatz zu einer Volkswahl) zur Wahl des Bundespräsidenten, das auch noch den Vorteil hat historische Wurzeln zu haben: Die 16 Ministerpräsidenten treffen sich im Dom zu Frankfurt/Main unter der Führung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz (als Nachfolger dreier Kurfüsten: Pfalz, Mainz und Trier) und bestimmen in offener mündlicher Abstimmung den neuen Bundespräsidenten. Bei einem Patt hat der Rheinland-Pfälzer (oder alternativ: der Dientälteste) das entscheidende Votum. Sollte es im ersten Wahlgang mehr als zwei Personen geben, die Stimmen auf sich vereinigen, so scheidet für den nächsten Wahlgang jeweils derjenige mit der gerinsten Stimmenzahl aus. [Nach der Wahl wird der neue Präsident vom Balkon des Römer ausgerufen und es gibt ein großes Gelage auf dem Römerberg.] Ich denke die Qualität der Personalauswahl würde sich nicht drastisch ändern, und viel parteipolitisches Taktieren würde vermieden, da die Ministerpräsidenten in der Regel einer der großen Parteien angehören und somit die Rolle der kleinen Parteien minimiert würde. Weiterer Vorteil: Die föderative Struktur Deutschlands kommt besser zur Geltung als bei einer Bundesversammlung oder einer Volkswahl.
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Do 5. Feb 2004, 15:04
von Thomas Frings
;-)))))))))))))))))))))))) "Ich denke die Qualität der Personalauswahl würde sich nicht drastisch ändern, und viel parteipolitisches Taktieren würde vermieden, da die Ministerpräsidenten in der Regel einer der großen Parteien angehören und somit die Rolle der kleinen Parteien minimiert würde." Koch oder Stoiber taktieren nicht??? Um das zu glauben muß man schon sehr naiv sein. In den Ländern mit Koalitionsregierungen würde u.U. genauso geschachert wie jetzt bei der Bundesversammlung. Und falls es jemand immer noch nicht kapiert hat: Auf die Qualität der Bewerber kommt es nicht an (solange er nicht offensichtlich ungeeignet ist), entscheidend ist nur, wer am Ende als Sieger und wer als Verlierer dasteht. Egal welches indirektes Wahlverfahren man wählt: Es geht bei der Personalie um Machtkalkül und sonst überhaupt nichts, zumindest insofern gibt es tatsächlich eine Parallele zu den Kurfürsten.
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 00:41
von Bernhard Nowak
"Und falls es jemand immer noch nicht kapiert hat: Auf die Qualität der Bewerber kommt es nicht an (solange er nicht offensichtlich ungeeignet ist), entscheidend ist nur, wer am Ende als Sieger und wer als Verlierer dasteht. Egal welches indirektes Wahlverfahren man wählt: Es geht bei der Personalie um Machtkalkül und sonst überhaupt nichts, zumindest insofern gibt es tatsächlich eine Parallele zu den Kurfürsten." Und daher plädiere ich nach wie vor für die Volkswahl des Bundespräsidenten (siehe dortigen Thread).
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 10:28
von Ralf Arnemann
Endlich mal eine wirklich originelle Idee. Aber dann bitte auch konsequent: Natürlich hat der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz die beiden Kurstimmen von Mainz und Trier. Aber bei der Kurpfalz mit den historischen Hauptstädten Heidelberg und Mannheim dürfte die Rechtsnachfolge beim baden-würtembergischen MP liegen. Sachsen und Brandenburg sind auch klar, für Köln ist der NRW-MP zuständig. Bleibt das Problem Böhmen - irgendwie schiene es deplaziert, hier den tschechischen Präsidenten einzuladen. Vernünftigerweise sollte das wohl eher der bayrische MP als Schutzherr der sudetendeutschen Vertriebenen machen. Dann hätten wir aktuell drei schwarze und eine rote Stimme - und drei rote Stimmen, die durch Koalitionen ausgebremst werden. Mit anderen Worten: Es würde genauso wüst taktiert wie derzeit. Doch keine so gute Idee ... ;-)
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 11:05
von Florian
'Aber bei der Kurpfalz mit den historischen Hauptstädten Heidelberg und Mannheim dürfte die Rechtsnachfolge beim baden-würtembergischen MP liegen. ' Aus Bayern erhebe ich hier massiv Einspruch! Die Pfalz war bis zum 1. Weltkrieg bayerisch. Irgendwann im Laufe des 30-jährigen Krieges ging auch die Kurfürstenwürde auf den bayerischen Herzog über (ab dieser Zeit gab es das Kurfürstentum Bayern). Zwar könnte man zugegebenermaßen aus pfälzischer Sicht auch umgekehrt argumentieren (dass nämlich Bayern im 18. Jahrhundert von der pfälzischen Linie der Wittelsbacher übernommen wurde), aber das ändert nichts daran, dass es bis zum Ende des alten Reiches 1806 der Herzog von Bayern war, der die pfälzische Kurfürstenwürde ausübte. Und der Freistaat Bayern ist Rechtsnachfolger des Herzogtums bzw. des Königreichs Bayern. Daher ist die Sachlage hier wohl eindeutig. Hingegen ist es schon sehr gewagt, den Ministerpräsidenten des Kunst-Gebildes "NRW" als Rechtsnachfolger des Erzbistums Köln zu bezeichnen. Denn immerhin existiert das Erzbistum Köln ja weiterhin. Dito für Trier und Mainz. Übrigens gab es über die Jahrhunderte etwas Bewegung bei den Kurwürden. Die letzte große Verschiebung gab es 1803 im Reichsdeputationshauptschluss. Wenn man den Status übernehmen will, der nach 1803 bis 1806 galt, dann hätten Köln, Trier und Mainz eh keine Kurwürde mehr - dafür aber u.a. das Fürstentum Regensburg (das 3 Jahre später in Bayern aufging).
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 11:35
von Thomas Frings
"Die Pfalz war bis zum 1. Weltkrieg bayerisch." Das war sie (bis auf einen kleinen Teil um Homburg) sogar bis 1945. "Übrigens gab es über die Jahrhunderte etwas Bewegung bei den Kurwürden." Richtig, ab und zu wurde die Zusammensetzung den realen Machverhältnissen angenähert. Eben diese sind heute ganz anders als vor 1806. Daher ist jede Anlehnung der BuPrä-Wahl an die historische Kaiserwahl Schwachsinn.
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 14:20
von Ralf Arnemann
@Florian: > Aus Bayern erhebe ich hier massiv Einspruch! Einspruch abgelehnt. Nur weil Bayern pfälzisch wurde, kann es keine Ansprüche auf die Pfalz herleiten (und die Besitzverhältnisse zwischen 1806 und heute sind ohnehin unwichtig). Richtig ist, daß später auch Bayern die Kurwürde bekam, wie auch Hannover - aber wir sollten uns schon auf die klassischen Sieben beschränken. Was die Erzbischöfe betrifft: Die existieren nur noch kirchenrechtlich, ihre hier zu betrachtenden Territorialfürstentümer sind auf die heutigen Bundesländer übergegangen. @Thomas: > Daher ist jede Anlehnung der BuPrä-Wahl an die historische > Kaiserwahl Schwachsinn. Du hast völlig recht - ist aber kein Grund, uns hier den Spaß mit übertriebener Realitätsnähe zu verderben ;-) Und so viel schwachsinniger als manche Aspekte der laufenden Bundespräsidenten-Debatte ist es auch wieder nicht ...
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 14:48
von Florian
" Was die Erzbischöfe betrifft: Die existieren nur noch kirchenrechtlich, ihre hier zu betrachtenden Territorialfürstentümer sind auf die heutigen Bundesländer übergegangen. " Ich bin mir nicht sicher, ob die Erzbischöfe wegen ihrer Eigenschaft als Territorialfürsten die Kurwürde hatten. Ich glaube eher, dass diese Würde mit ihrem kirchenrechtlichen Titel verbunden war. Denn als Territorialfürsten waren die Erzbischöfe zwar nicht unbedeutend, aber wohl doch nicht wichtig genug, um daraus eine höhere Macht abzuleiten als etwa die des - weltlich weitaus bedeutenderen - Herzogs von Sachsen. " Einspruch abgelehnt. Nur weil Bayern pfälzisch wurde, kann es keine Ansprüche auf die Pfalz herleiten (und die Besitzverhältnisse zwischen 1806 und heute sind ohnehin unwichtig). " Herr Arnemann, mein Einspruch bezog sich auf Ihre abenteuerliche Konstruktion, nach der die pfälzische Kurwürde via Mannheim auf Baden-Württemberg übergehen sollte. Die Verhältnisse waren halt schon 1806 so (und auch schon seit dem frühen 17. Jahrhundert), dass Bayern Kurfürstentum war. Von einem Kurfürstentum Baden-Württemberg habe ich hingegen noch nie etwas gehört. Im übrigen gebe ich Thomas Frings recht, dass man sich bei der Neubesetzung des Kur-Gremiums an den realen Machtverhätnissen orientieren sollte. Ein guter Indikator wären da m.E. der Sitz der Dax-Unternehmen. Danach würden Bayern, Hessen und NRW jeweils 2 Kur-Stimmen zustehen und Baden-Würrttemberg eine. " > Daher ist jede Anlehnung der BuPrä-Wahl an die historische > Kaiserwahl Schwachsinn. Du hast völlig recht - ist aber kein Grund, uns hier den Spaß mit übertriebener Realitätsnähe zu verderben ;-) Und so viel schwachsinniger als manche Aspekte der laufenden Bundespräsidenten-Debatte ist es auch wieder nicht ... " Vollkommene Zustimmung!
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 15:12
von Ralf Arnemann
@Florian: > Ich bin mir nicht sicher, ob die Erzbischöfe wegen ihrer > Eigenschaft als Territorialfürsten die Kurwürde hatten. Da geistlich und weltlich nun mal vermischt war, kann man die Aspekte nicht eindeutig trennen. Aber es war ganz wesentlich ihr Reichsfürstenstand, nicht der kirchliche Aspekt, der ihr Wahlrecht begründete. > Denn als Territorialfürsten waren die Erzbischöfe zwar nicht > unbedeutend, aber wohl doch nicht wichtig genug, um daraus eine > höhere Macht abzuleiten als etwa die des - weltlich weitaus > bedeutenderen - Herzogs von Sachsen. Das ging alles nicht so ganz rational zu. De facto war die Auswahl der Sieben Ergebnis einer bestimmten politischen Konstellation. Köln und Mainz waren reich und mächtig. Aber das eher kleine Trier kam zum Zuge, weil das Prestige als alte Römer-Kaiserstadt groß war und der Amtsinhaber mit dem Kaiser verwandt war ... Während das viel wichtigere Bayern bei der Originalverteilung der Kurwürden gerade in Opposition stand und deswegen leer ausging. Der Herzog von (Ober-)Sachsen war zwar auch reich und mächtig, ist aber nicht zu verwechseln mit der Machtstellung eines Heinrich des Löwen, Herzog von (Nieder-)Sachsen. Und Brandenburg ist auch nur mit Glück dabei gewesen - der Abstand zur viel bedeutenderen Kurpfalz war deutlich. > Herr Arnemann, mein Einspruch bezog sich auf Ihre abenteuerliche > Konstruktion, nach der die pfälzische Kurwürde via Mannheim auf > Baden-Württemberg übergehen sollte. Nun ja, abenteuerlich, ich würde eher sagen "normal im Rahmen einer Diskussion wie dieser". Ich habe halt schlicht überall das Prinzip angewendet, welches heutige Bundesland der territoriale Rechtsnachfolger ist. Da hat Baden-Würtemberg halt deutlich mehr Kurpfalz als Rheinland-Pfalz. > Ein guter Indikator wären da m.E. der Sitz der Dax-Unternehmen. Geiles Kriterium. Fast so abseitig wie der Rückgriff aufs Mittelalter ;-) > Danach würden Bayern, Hessen und NRW jeweils 2 Kur-Stimmen zustehen > und Baden-Würrttemberg eine. Bei 30 DAX-Unternehmen? Wenn man überhaupt mittelalterliche Grundideen verwenden möchte, dann wäre das ohnehin nicht so rational bzw. proportional. Da müßte die Bundesversammlung ein eher ständisches Gremium sein, besetzt vielleicht ähnlich wie ein Rundfunkrat. Da wären Parteivorsitzende und Ministerpräsidenten die Kurfürsten, einige Bischöfe beider Konfessionen, der Zentralratsvorsitzende und der DGB-Chef, der ADAC-Präsident und Günter Jauch zur Abrundung ;-)
Nicht-Volkswahl des Bundespräsidenten
Verfasst: Sa 7. Feb 2004, 09:37
von Philipp Wälchli
Wenn wir schon ein echt mittelalterliches Wahlverfahren mit Kuhfürsten und anderen Ingredienzien backen wollen, dann liesse sich aber das Ganze noch wesentlich verbessern. Z. B. könnte man es in folgender Art aufziehen: 1.) Die 16 Präsidenten der Landtage der 16 Bundesländer versammeln sich an einem Tag unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten. Durch Losziehung ermittelt der Bundestagspräsident 7 der Landtagspräsidenten als Urwähler. 2.) Die 7 ausgelosten Landtagspräsidenten ernennen frei 21 Kandidaten, und zwar die 2 Präsidenten der beiden bevölkerungsreichsten der ausgelosten Bundesländer je 4 Kandidaten, die 3 nach Bevölkerungszahl nächsten je 3 Kandidaten und die 2 der nach Bevölkerungszahl kleinsten ausgelosten Länder je 2. 3.) Diese Liste von 21 Kandidaten geht an die Bundesregierung, die maximal 7 Kandidaten streichen darf (irisches Veto), aber natürlich nicht muss. 4.) Unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers versammeln sich die 16 Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer. Durch Losziehung bestimmt der Bundeskanzler 7 der 16 Ministerpräsidenten zu Wählern. 5.) Die 7 ausgelosten Ministerpräsidenten wählen mit Mehrheit aus den nicht gestrichenen Kandidaten 3 Kandidaturen aus. Die 2 Ministerpräsidenten der beiden ausgelosten Länder mit der grössten Bevölkerungszahl haben dabei 4 Stimmen, die nächstfolgenden 3 je 3 Stimmen, die letzten beiden je 2 Stimmen (vgl. unter 2.). 6.) Der Bundestag kommt schliesslich zusammen, wobei aus seinen Reihen jeder 7. Abgeordnete ausgelost wird. 7.) Dieser ausgeloste siebente Teil des Bundestages wählt aus der von den Ministerpräsidenten aufgestellten Liste von 3 Kandidaturen mit Mehrheit den Bundespräsidenten. Somit haben wir in 7 Durchgängen einen BP bestellt, wobei durch die Verschachtelung der Gremien garantiert wird, dass alle wesentlichen Kräfte berücksichtigt werden, und durch die Auslosung sichergestellt wird, dass Bestechung, Intrigen, politische Manöver nicht die überwiegende Rolle spielen können. Ein doch wirklich feines Verfahren, nicht wahr?