Umzug - Wählen möglich?!

Heike

Umzug - Wählen möglich?!

Beitrag von Heike »

Guten Tag. Ich ziehe am 1. September nach Dresden, wohne jetzt allerdings noch in Zerbst (das liegt bei Dessau in Sachsen Anhalt), möchte aber trotzdem am Wahlgeschehen teilnehmen! Meine Frage lautet jetzt, ob es möglich ist, dass ich dann schon in Dresden wählen kann obwohl ich dann erst knapp einen Monat dort wohne, oder ob ich extra zurück nach Zerbst muss, um meine Stimme abgeben zu können!?? Ich freue mich über Antworten Liebe Grüße Heike
Thomas Frings
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Beitrag von Thomas Frings »

Wer sich nach dem 35., aber vor dem 20. Tag vor der Wahl ummeldet, wird auf Antrag ins Wählerverzeichnis am neuen Wohnort aufgenommen, siehe § 16 Abs. 3 und § 18 Bundeswahlordnung. Unabhängig davon kann man natürlich auch per Brief wählen.
Heike

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Beitrag von Heike »

Muss ich dazu Dresden als meinen Hauptwohnsitz anmelden? Danke für die Antwort :-)
Mitleser

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Beitrag von Mitleser »

Um in Dresden wählen zu können: ja. Für eine Briefwahl von Dresden aus (dann im Wahlkreis Dessau-Wittenberg): nein.
silencio

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Beitrag von silencio »

Ich kann die 35-Tagesfrist nicht bestätigen. Ich habe in Berlin beim Landeswahlleiter angefragt, ob ich, wenn ich Mitte August mich beim Einwohnermeldeamt melde, im Wählerverzeichnis bin. Die Antwort war, dass bereits am 08.08. man im Wählerverzeichnis registriert sein muss, andernfalls muss man einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Thomas Frings
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Umzug - Wählen möglich?!

Beitrag von Thomas Frings »

@Silencio Diese Auskunft ist eindeutig falsch: § 16 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis [b](1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 35. Tage vor der Wahl &#
silencio

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Beitrag von silencio »

Hmm...jetzt stehe ich da mit zwei Auskünften. Ich wollte mich am 18./19.08. beim Meldeamt ummelden. Das wäre also eigentlich im Zeitplan. Sollte ich mir also zur Sicherheit doch noch einen Antrag holen? Nun gut, ich schau mal...
Thomas Frings
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Beitrag von Thomas Frings »

"Sollte ich mir also zur Sicherheit doch noch einen Antrag holen?" Nicht nötig, du brauchst erstmal nichts tun, wenn du dich bis Freitag, 21.8. umgemeldet hast. In der dritten Woche vor der Wahl (20. bis 16. Tag vor der Wahl, also 7.9. bis 11.9.) kann man Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen während der normalen Öffnungszeit der zuständigen Gemeindeverwaltung (in Berlin wohl die Bezirksämter). Das solltest du tun, wenn dir bis dahin keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist (die spätestens am 21. Tag vor der Wahl da sein müßte), dann kann man ggf. Einspruch einlegen.
Heike

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Beitrag von Heike »

Danke für die Antworten ich werde dann per Brief wählen. MfG Heike
Maria

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Beitrag von Maria »

... ich bin umgezogen am 21.2.14, angekündigt am 1.1.14 bei den jeweiligen Einwohnermeldebehörden. Im Vollzug habe ich vom neuen Wohnort auch eine Bestätigung erhalten, daß ich hier wohne, aber wählen in der Kommunalwahl darf ich nicht. Mir erschließt sich dieser Sinn überhaupt nicht. Trotzdem frage ich warum? Beide Landkreise liegen im gleichen Freistaat, etwa 35 km auseinander. Vorher habe ich doch auch schon zigmal gewählt! Bin weder vorbestraft, noch tülütütü und besitze von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft. Legasteniker bin ich auch nicht und hören kann ich auch. Im Zeitalter der Elektronic sind doch beide Einwohnermeldebehörden in der Lage sich zu verständigen. Was ist der tiefe Sinn dieses Ausschlusses, das fragt sich Maria Vielen Dank für die Sinnübermittlung.
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