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Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 09:54
von Aug 15
In der Bundeswahlordnung habe ich den Begriff Wahlbeteiligung nicht gefunden. Ist es richtig, dass sich die Wahlbeteiligung daraus ergibt und aus welchem § der Bundeswahlordnung wird das geschlossen: Zahl der Wähler / Zahl der Wahlberechtigten Obige Rechenweise erscheint auf den ersten Blick logisch. Wenn man aber bedenkt, dass eine ungültige Stimme genauso behandelt wird, wie eine nicht abgegebene Stimme, dann ist obige Rechenweise nicht mehr logisch. Dann wäre viel eher sinnvoll, die Wahlbeteiligung so zu errechnen: Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen / Zahl der Wahlberechtigten Oder mein Problem anders formuliert: Zählen ungültige Stimmen zur Wahlbeteiligung dazu? Wenn dem so ist, dann kann man die "Partei der Nichtwähler" eigentlich nur stärken, indem man nicht zur Wahl geht. Ausserdem stimmt dann die vom Bundeswahlleiter angegebene Wahlbeteiligung nicht, weil die vielen ungültigen Stimmen nicht abgezogen werden. So dass die "tatsächlich eigentliche Wahlbeteiligung" niedriger ist, als die vom Wahlleiter angegebene. Oder liege ich da falsch?
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 10:16
von Holsteiner
@08/15 Die Wahlbeteiligung ist eine rein statistische Größe, die für die Berechnung des Ergebnisses keine Rolle spielt. Daher ist aus meiner Sicht eigentlich überhaupt nicht nötig sie zu berechnen. Und noch eins: Wer ungültig wählt, gibt ja ein Votum ab, nämlich daß er zu dumm ist einen Simmzettel korrekt auszufüllen. BTW: Der Nichtwähler gibt natürlich etwas kund. Entweder ist er zu faul seinen Hintern hochzubekommen oder zu dumm sein Wahllokal zu finden. Andere Gründe für Nichtwahl sind für mich bei den niedrigewn Hürden, die es hier gibt, um selbst als Kandidat teilzunehmen, falls einem keine der Parteien passt, schlicht nicht denkbar.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 10:36
von J.A.L.
Immmer wieder verblüffend, wie viele Leute glauben, dass sie durch das Abgeben von ungültigen Stimmen den Status Held vom Erdbeerfeld erreichen könnten. Vor allem auch, dass die Anzahl der ungültigen Stimmen irgendwen interessierte...
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 13:12
von Aug 15
Schön dass ihr eure Meinung zu Nichtwählern kund tut, nur danach hatte ich nicht gefragt. Gefragt war, wie diese rein statistische Größe Wahlbeteiligung berechnet wird. Vielleicht kann da ja jemand was zu schreiben. Danke.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 14:17
von MMH
Kurz und bündig: Wahlbeteiligung = Wähler/Wahlberechtigte. Ungültige Stimmen werden zwar zur Wahlbeteiligung dazu gezählt (schließlich wurde die Stimme ja abgegeben), werden aber bei der Berechnung der Sitze nicht berücksichtigt (Wie auch? Sollten etwa z.B. 3% der Sitze nicht besetzt werden, weil 3% der abgegebenen Stimmen ungültig sind?).
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 14:21
von AeD
@08/15 die Antwort hatte Dir Holsteiner schon gegeben. Zur Berechnung: Hier war Deine erste Eingebung schon ganz richtig, die Wahlbeteiligung ist der Quotient aus Wähler- und Wahlberechtigtenzahl, auch wenn Ungültigwähler eigentlich keine Wahl getroffen haben.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 14:26
von AeD
Da hatte ich die Antwort vor dem Hochladen noch nicht gesehen, sorry.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 14:34
von Aug 15
@MMH danke für die klärende Antwort. @AeD Holsteiner hat mir die Antwort gegeben, dass die Berechnung keine Rolle spiele und Nichtwähler entweder faul oder dumm seien. Dies beantwortete meine Frage also nicht. Trotzdem danke auch für deine Antwort.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Di 26. Jul 2005, 14:50
von AeD
@08/15 Ich meinte die Antwort, daß die Wahlbeteiligung eine rein statistische Größe ist (und damit nicht gesetzlich geregelt ist). Die von Dir zitierten Antworten von Holsteiner teile ich nicht ganz, in wenigen Ausnahmefällen ist es durchaus in Ordnung, nicht zu wählen, nämlich dann, wenn es wirklich keine wählbare Partei, Liste oder Person gibt und eine eigene Kandidatur nicht möglich (es soll auch Leute geben, die haben neben Arbeit und Familie wirklich keine Zeit, die meisten Mandate werden ja immer noch ehrenamtlich ausgeübt) oder an Formalien scheitert (wie soll man beispielsweise jetzt noch die Unterschriften für eine Bundestagswahlkreiskandidatur zusammenbekommen?) Aber wie gesagt, das sind Ausnahmefälle. Bei einer Bundestagswahl gibt es genügend Alternativen, und wenn es das geringste Übel ist.
Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?
Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 08:50
von Percy
Wie würde ein Wahlergebnis erklärt, wenn alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen, aber niemand einen der Kandidaten für wählbar hält, also alle Wahlzettel abgegeben, aber ohne eine Kennzeichnung sind. Wahlbeteiligung 0% ?