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Mischwahlsystem

Verfasst: Di 18. Okt 2005, 18:53
von Jens
Ich komme nicht weiter. Und zwar suche ich nach einer vernünftigen Definition zum Mischwahlsystem (bezogen auf die BRD). Ist dies nun nur eine Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl, wobei der Wähler mind. 2 Stimmen hat? Eine Antwort die mir zu simpel erscheint. Leider ist in der einschlägigen Literatur (Andersen/Woyke, Hesse/Ellwein usw) nur wenig darüber zu lesen. Es wäre nett wenn jemand dazu Stellung beziehen könnte bzw mir Literatur nennen kann die sich mit diesem Thema befasst.

Mischwahlsystem

Verfasst: Mi 19. Okt 2005, 08:26
von jm
Ein nettes Übersichtswerk, mit einer kleinen Diskussion der Einteilungsmöglichkeiten von Wahlsystemen: Nohlen , Dieter "Wahlrecht und Parteiensystem" 1. Nach dem technischen Prinzip ist die BRD tatsächlich ein Mischwahlsystem 2. Nach dem Repräsentationsprinzip (das sieht Nohlen als das wichtige an) ein Verhältniswahlsystem Die Urteilssprechung des BVerfG geht meines Wissens ebenfalls von einem Verh.wahlsystem aus Am meisten habe ich die Klassifizierung als "personalisierte Verhältniswahl" gelesen. Eingeschränkt wird das Repr.prinzip Proprz durch zwei Elemente: 5%-Hürde und Möglichkeit zu Überhangmandaten.

Mischwahlsystem

Verfasst: Mi 19. Okt 2005, 10:01
von Philipp Wälchli
"Mischwahlsystem" ist grundsätzlich ein schwer definierbarer Begriff, denn er stellt ja darauf ab, dass zwei oder mehr klar unterscheidbare Systeme irgendwie vermischt werden, was immer das auch heissen mag.

Mischwahlsystem

Verfasst: Do 31. Mai 2012, 14:47
von Seeejo
Das Mischwahlsystem kombiniert lediglich Mehrheits- mit den Verhältniswahlen .. Oder etwa nicht ^^ ?

Mischwahlsystem

Verfasst: Do 6. Feb 2014, 19:30
von PoWi
Nach Nohlen gibt es gar keine Mischwahlsysteme. Denn ein System ist entwerder ein Verhältniswahlrecht oder ein Mehrheitswahlrecht. Das deutsche System ist ein Verhältniswahlrecht. Die erst Stimme sagt nur, wer die Stimmen, die nach der zweiten Stimme bekommt verteilt werden! Nach Nohlen gibt es sogenannte Grabenwahlsystem. Ein Beispiel dafür ist Japan. In Japan werden 300 Mandate nach Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreis gewälht; und 180 nach landesweiten Listen. Also Verhältniswahlrecht. DEr Unterschied ist wichtig zu beachten. Mischwahlsysteme gibt es nicht!

Mischwahlsystem

Verfasst: Do 6. Feb 2014, 20:50
von Ratinger Linke
Die Einzelbewerber machen aus dem deutschen System schon eine richtige Mischung. Und denkbar ist eh viel mehr. Man könnte z.B. Wahlkreisgewinner, die ein bestimmtes Quorum erreicht haben, aus dem Verhältnisausgleich rausnehmen, dann wird es noch gemischter. Abgesehn davon gibts selbstverständlich auch Systeme, die weder mit Mehrheits- noch mit Verhältniswahl nennenswert was zu tun haben, z.B. der häufige Typus mit Sperrklausel, von Sachen wie kubischem Wahlsystem oder so ganz zu schweigen.