Verpflichtung zur geheimen Wahl

Tingeltanglbob (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von Tingeltanglbob (Unregistrierter Gast) »

Hallo, bei einer Diskussion ist folgende Frage aufgeworfen worden: Gibt es eigentlich eine Verpflichtung zur geheimen Wahl in Deutschland d.h.ist man verpflichtet in einer Wahlkabine zu wählen oder nicht? Wenn ja, wo ist das so geregelt? Danke im voraus!! Tingeltanglbob
ag (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von ag (Unregistrierter Gast) »

Ja, es gibt eine Verpflichtung. Ob das jeweils im Wahlgesetz oder in der Wahlordnung geregelt ist, weiß ich nicht. Ich war aber bei der letzten Kommunalwahl stellvertretender Wahlvorstand und wurde bei der Belehrung eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass wir schon einzuschreiten hätten, wenn ein Wähler oder eine Wählerin aus der Wahlkabine kommt und den Stimmzettel noch nicht gefaltet hat, sodass das Stimmverhalten erkennbar ist. Dann muss dieser Stimmzettel vernichtet werden und die Person noch einmal wählen.
PNK (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von PNK (Unregistrierter Gast) »

Und was mache ich, wenn ich den Stimmzettel mit den Worten versenke: "Jetz hab ich aber mal Partei XY gewählt!!!"? Auch nochmal wählen? Erschossen werden? Bußgeld? Gar nichts?
ag (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von ag (Unregistrierter Gast) »

Also: Die Stimmabgabe bei Bundestagswahlen (andere Bestimmungen bei anderen Wahlen in D sollten äquivalent sein) ist in § 31 ff. BWG und § 49 ff. BWO geregelt. Aus § 33 ff. BWG und § 56 BWO ergibt sich u.a. die Verpflichtung, geheim zu wählen. Ein Zwischenruf wie von PNK angeregt ändert nichts an der Stimmabgabe (Stimme bleibt auf jeden Fall in Urne und wird gezählt), stellt aber eine Störung der Wahlhandlung nach § 32 Abs. 1 BWG dar. Im BWG steht allerdings nicht, wie diese Ordnungswidrigkeit zu behandeln ist. Im Zweifelsfall sollte aber die Verhängung eines Bußgeldes möglich sein.
Thomas Frings
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Registriert: Mi 7. Feb 2001, 11:00

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von Thomas Frings »

@PNK Das ist belanglos. Natürlich darf jeder jederzeit sagen, daß er Partei X gewählt habe. Entscheidend ist, daß dies niemand nachprüfen kann. Und Bußgeld ohne Rechtsgrundlage? Das erscheint mir als Nicht-Juristen doch
PNK (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von PNK (Unregistrierter Gast) »

Jura studieren hat also was gebracht, Respekt.
PNK (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von PNK (Unregistrierter Gast) »

Meinte jetzt gerade den ag, es dauert bei mir in letzter zeit verteufelt lang mit den posts und ladezeiten etc.
ag (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von ag (Unregistrierter Gast) »

Bin kein Jurist, kann aber lesen.
mma
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Registriert: Do 31. Mär 2005, 10:00

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von mma »

§32 BWG (1) "Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. (2) Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig." Ist eine Bekanntgabe, was man selbst gewählt hat, tatsächlich generell ein Verstoß gegen § 32 I? Wenn jemand vor anderen Wahlwilligen erklärt, w a r u m er eine bestimmte Partei gewählt hat, ist das sicher gegeben, aber auch ohne Begründung? Oder kommt es auf die Personen an? Wenn der Herr Pfarrer vor im Wahlraum wartenden Gemeindegliedern seine Entscheidung bekanntgibt oder ein strenger Ehemann drohend seiner Frau sagt, was er soeben gewählt hat ..., liegt eine Beeinflussung ebenso nahe. Vollkommen anders sind aber doch zumindest Fälle, wo außer den Wahlhelfern niemand im Raum ist, der die Äußerung hört. Oder?
PNK (Unregistrierter Gast)

Verpflichtung zur geheimen Wahl

Beitrag von PNK (Unregistrierter Gast) »

Ich versuchs einfach mal, vermutlich passiert gar nichts!!! (Für mich als NRWler könnte das aber Dauern, bis ich euch das Ergebnis mitteilen kann)
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