Beschwerde zu Kommunalwahl - Personalausweise nicht gefordert
Verfasst: Fr 4. Jul 2014, 01:17
Hi, ich stell mal der Einfachheit meine Beschwerde hier rein: ----------- Von: Aras X Straße Hausnummer 40227 Düsseldorf An: Den Wahlleiter und den Wahlausschuss zur Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf vom 15.06.2014 Düsseldorf, den 15.06.2014 Hiermit lege ich fristgerecht aufgrund von § 29 KWahlO B E S C H W E R D E gegen die Durchführung der o.g. Wahl ein und beantrage die Annullierung des Wahlergebnisses aufgrund der Ungültigkeit der Wahl. Geschehen: Ich bin wahlberechtigter Bürger der Stadt Düsseldorf. Am 15.06.2014 ging ich in den Wahlraum 3309 in der Schmiedestraße 24. Ich hatte schon meinen Personalausweis bereit zur Vorlage. Meine Person wurde aber nicht identifiziert. Ich erhielt unmittelbar den Stimmzettel. Nach der Abgabe meines Stimmzettels fragte ich den Wahlvorstand, ob keine Identifikation per amtlichen Lichtbildausweis erfolgen müsse. Der Wahlvorstand verneinte dies, und meinte, dass die Wahlbenachrichtigung ausreichen würde und es darauf geschrieben stünde, dass die Wahlbenachrichtigung nicht an unberechtigte Dritte gegen werden dürfe, bzw. man nur den Personalausweis bereithalten müsse. Auf meine Anmerkung, dass Briefe auch gestohlen werden können, gab es keine Reaktion. Auf meine Nachfrage wer der Verantwortliche für die Wahl wäre, wurde keine direkte Ansprechperson benannt. Auf meine Nachfrage, was bei inhaltlichen Fragen zur Wahl am Wahlabend gemacht, konnte man mir nicht sofort beantworten. Auf meine Nachfrage, wie man den Wahlleiter erreichen könne, konnte man mir auch keine Telefonnummer nennen. Ich wurde an das Wahlamt in der Brinckmannstraße verwiesen. Beim Wahlamt in der Brinckmannstraße ging ich zuerst in den Wahlraum (Nummer mir entfallen) und befragte den dortigen Wahlvorstand, ob eine Identifikation notwendig sei. Mir wurde erneut erklärt, dass nur die Wahlbenachrichtigung ausreichen würde und bei Plausibilitätsproblemen (z.B. abweichendes Alter oder Geschlecht) der Personalausweis kontrolliert werden würde. Dieser Wahlvorstand hatte eine Ausgabe des derzeitigen Kommunalwahlgesetzes, den ich in dem mir zugewiesenen Wahlraum nicht gesehen hatte. Dort wurde mir gesagt, dass ich gerne nachschlagen könne, aber selber nicht wüssten wo es genau stehen würde. Ich ging daraufhin zum Wahlamt und ging zur Info und Anmeldung des Wahlamtes. Herr Kusidowski (Name in korrekter Schreibweise mir nicht bekannt) erklärte mir, dass die Vorlage des Personalausweises bzw. eines anderen amtlichen Lichtbildausweises verpflichtend sei. Er würde meine mündliche Beschwerde weiterreichen. Meine Beschwerde würde ernstgenommen und bei zukünftigen Wahlen bei Schulungen des Wahlvorstandes berücksichtigt. Auf meine Anmerkung, dass doch die Wahl jetzt läuft (es war gegen 12 Uhr) und man jetzt doch bitte jeden Wahlraum von der Pflicht zur Identifikation informiere wurde von ihm als mögliche Lösung angesehen. Gründe: Die Kommunalwahlordnung des Bundeslandes NRW besagt § 40 Stimmabgabe (1) Im Wahlraum geht der Wähler zum Tisch des Wahlvorstandes und legt seine Wahlbenachrichtigung vor. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen. (2) Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt worden ist, erhält der Wähler einen entfalteten amtlichen Stimmzettel. Bei verbundenen Wahlen erhält der Wähler für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen entfalteten Stimmzettel. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind, wenn nicht die Feststellung der Wahlberechtigung es erfordert, nicht befugt, Angaben zur Person des Wählers so zu verlautbaren, dass sie von sonstigen im Wahlraum Anwesenden zur Kenntnis genommen werden können. Die betroffenen mir bekannten und unbekannten Wahlvorstände haben nicht die Wahlberechtigung (§7 Kommunalwahlgesetz NRW) der potentiellen Wähler ermittelt. Somit ist die Wahl aufgrund des Formfehlers ungültig. Da der Mangel zudem seit der Öffnung der Wahlräume bestand, ist es durch eine während der Wahl stattfindende „Kurskorrektur“ nicht heilbar. Schlussantrag: Ich beantrage hiermit, dass die Wahl annulliert wird. Ich beantrage hiermit, dass die Wahlvorstände erneut in diesem Punkt geschult werden. Ich beantrage hiermit, dass die Wahl wiederholt wird. Mit freundlichen Grüßen ----------- Wie ist eure Einschätzung? Ich hab noch keine Antwort vom Wahlleiter erhalten. Hab den grade angeschrieben, dass er mir doch eine Eingangsbestätigung schickt. Ich finde es ehrlich gesagt Besorgnis erregend, dass wir so ne lasche Kontrolle bei der Wahl haben... Ich hab auch diesen Thread http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/213.html?1380017111 gelesen. Aber irgendwie lässt mich das nicht in Ruhe. Meine Ehefrau ist Ausländerin. Wie soll ich denn ihr erklären, dass unser Wahlen lascher "gesichert" sind, als in ihrem "Entwicklungsland"?! VG Aras