Wahlrechtsreform Nr. 5
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Thomas Frings
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Wahlrechtsreform Nr. 5
Italiens Politik ist auf eine nicht ganz ungewöhnliche Idee gekommen, eine Wahlrechtsreform, es wäre die fünfte wesentliche Änderung nach 1993, 2005, 2015 und 2017. Anlass ist eine Verfassungsänderung zur Verkleinerung des Parlaments. Eine Verfassungsänderung muss von beiden Kammern jeweils zweimal mit mindestens drei Monaten Abstand mit Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Ein Fünftel der Mitglieder einer Kammer oder fünf Regionalräte oder 500000 Wahlberechtigte können dann ein Referendum verlangen, es sei denn, die Änderung wurde beim zweiten Mal in beiden Kammern von zwei Dritteln der Mitglieder angenommen wurde. Im Senat wurde die Zweidrittelmehrheit verfehlt, weshalb nun bis zum 12.1.2020 ein Referendum beantragt werden kann. Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Referendum gegen die Verkleinerung ausgehen würde. 945 gewählte Parlamentarier mit relativ hoher Diät (16000 pro Monat) wird die Mehrheit wohl nicht behalten wollen. Die Sitzzahlen sollen so geändert werden: Abgeordnetenkammer: 400 Mitglieder statt 630, davon 8 (bisher 12) von Auslandsitalienern zu wählen Senat: 200 Mitglieder statt 315 (ohne Mitglieder auf Lebenszeit), davon 4 (bisher 6) von Auslandsitalienern gewählt. Im Senat sollen auf Aosta ein, auf Molise zwei und auf jede andere Region oder autonome Provinz mindestens drei Sitze entfallen (bisher: Aosta 1, Molise 2, andere Regionen mindestens 7). Autonome Provinzen sind Südtirol und Trentino, abgesehen von diesen profitiert nur die Region Basilicata von der Mindestzahl drei, alle übrigen Regionen außer Aosta und Molise bekommen sowieso mindestens drei. Gesetzestext: http://documenti.camera.it/leg18/pdl/pdf/leg.18.pdl.camera.1585-B.18PDL0069170.pdf Diese Reduzierung würde ohnehin eine Wahlrechtsanpassung nach sich ziehen, aber Wahlrechtsreform ist ja ein Hobby der italienischen Politiker, ist halt einfacher, als echte Probleme zu lösen. Die 5 Sterne wollen Proporz, der Koalitionspartner PD wollte zunächst d'Hondt in kleineren Wahlkreisen wie in Spanien kombiniert mit (wohl landesweiter) 5%-Hürde. Angeblich verhandelt sie jetzt auch mit der Lega. Die Lega ist momentan obenauf und will relative Mehrheitswahl. Die Lega hat ein abrogatives Referendum in Gang gesetzt. Mit solch einem Referendum können Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden, zur Annahme ist ist Stimmenmehrheit und 50% Beteiligung erforderlich. Damit sollen die Verhältniswahlelemente aus dem jetzigen Wahlrecht gestrichen werden. Die Zulässigkeit ist strittig, da es bei erfolgreichem Referendum kein anwendbares Wahlrecht mehr gäbe. Der Kassationshof entscheidet am 15. Januar über die Zulässigkeit. Wenn bis zu einem Referendum eine Wahlrechtsänderung in Kraft tritt, hätte man das Problem, dass es die Bestimmungen, über deren Aufhebung abgestimmt wird, vielleicht gar nicht mehr gibt.
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Thomas Frings
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Wahlrechtsreform Nr. 5
Es wird wohl auf "reine" Verhältniswahl mit Sperrklausel rauslaufen, was nicht so weit vom Zustand bis 1993 entfernt wäre. Sogar Salvini ist plötzlich dafür. Der Vorteil für ihn wäre, dass er keine Absprachen mit Forza Italia und Fratelli d'Italia mehr bräuchte. Aber ob es so schnell eine entsprechende Gesetzesänderung gibt, ist alles andere als sicher. Wenn die Verkleinerung des Parlaments in Kraft tritt, gäbe es ohne Gesetzesänderung erstmal kein anwendbares Wahlrecht mehr. Da der Präsident wohl kaum ohne anwendbares Wahlrecht das Parlament auflösen wird, sind die Abgeordneten praktisch solange vor einer Auflösung sicher, bis eine Wahlrechtsreform in Kraft tritt. Die Verkleinerung reduziert ihre Wiederwahlchancen und macht eine Neuwahl zusätzlich unattraktiv.
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Thomas Frings
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Wahlrechtsreform Nr. 5
Ein Referendum die Verkleinerung des Parlamentsverkleinerung wird es wohl geben. Beim neuen Wahlrecht ist sich die Regierung inzwischen einig geworden. Die Linksaußenpartei Liberi e Uguali ist nicht mit im Boot, so dass die Mehrheit zumindest im Senat wackelig sein könnte. Das vorgesehene neue Wahlsystem wird "Germanicum" genannt, wobei die Ähnlichkeit mit dem Bundestagswahlrecht aber begrenzt ist. Der Gesetzentwurf: http://documenti.camera.it/leg18/pdl/pdf/leg.18.pdl.camera.2329.18PDL0088590.pdf Das Wesentliche: Kammer Landesweiter Proporz (Hare/Niemeyer) mit 5%-Hürde und weiterhin starren Listen, es bleibt bei den (Regional-)Wahlkreisen, die in Mehrpersonenwahlkreise mit ebenfalls unverändert 3 bis 8 Sitzen unterteilt sind. Dann gibt es noch die Sperrklausel für sprachliche Minderheiten von 15% im Wahlkreis maßgeschneidert für die Südtiroler Volkspartei. Zusätzlich bekommen auch Parteien Sitze, die mindestens drei "Wahlkreisquotienten" aus mindestens zwei Regionen holen. Diese Quotienten werden berechnet, indem die Zahl der gültigen Stimmen im (Regional-)Wahlkreis durch die um 2 erhöhte Zahl der Sitze des Wahlkreises geteilt wird, für jeden vollen Quotienten gibt es einen Sitz. Das ist aber KEINE alternative Sperrklausel zur 5%-Hürde. Die auf diese Weise errungenen Sitze werden von den Sitzen abgezogen, die auf die Parteien oberhalb der Sperrklausel verteilt werden. Da die Hürde für einen solchen Wahlkreisquotienten in einigen Wahlkreisen unter 5% liegt, dürften Parteien knapp unter 5% ziemlicher noch Mandate abstauben. Auf Basis 400 Sitze hätte bei der letzten Wahl mit diesem Wahlsstem - gleiches Wahlverhalten unterstellt - Fratelli d'Italia 6 Sitze bekommen (4,4% landesweit) und Liberi e Uguali 3,3%) 4 Sitze. Senat Innerhalb der Region Hare/Niemeyer-Verteilung, wobei Parteien teilnehmen, die 5% landesweit oder 15% in der Region haben. Parteien unterhalb der Sperrklausel bekommen für jeden "Wahlkreisquotienten" in der Region (wobei hier immer die Region der Wahlkreis ist) einen Sitz, Berechnung und Anbzug von den auf die übrigen Parteien zu verteilenden Sitze analog zur Regelung für die Kammer. In Südtirol und Trentino gilt stattdessen relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen (ebenso Aosta, da gilt das auch für die Kammer).
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Holger81
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Wahlrechtsreform Nr. 5
"Da die Hürde für einen solchen Wahlkreisquotienten in einigen Wahlkreisen unter 5% liegt, dürften Parteien knapp unter 5% ziemlicher noch Mandate abstauben." Wieso das? Die "um 2 erhöhte Zahl der Sitze des Wahlkreises" ergibt doch selbst bei 8 Wahlkreissitzen maximal 10, entsprechend einer 10%-Hürde in den größten Wahlkreisen.
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Thomas Frings
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Wahlrechtsreform Nr. 5
Diese Wahlkreise sind gar nicht gemeint. Aktuell gibt es 28 "circoscrizioni", wovon 27 (alle außer Aosta) in "collegi plurinominali" (z. Z. 63) und "collegi uninominali" unterteilt sind. Es gibt also drei Typen von Wahlkreisen, wovon die Einerwahlkreise (collegi uninominali) wegfallen sollen. Die "circoscrizioni" entsprechen überwiegend den Regionen, größere Regionen sind zweigeteilt, die Lombardei viergeteilt. Auf die würden sich die Sitze bei 400 Abgeordneten insgesamt gemäß der letzten Volkszählung 2011 wie folgt verteilen: 29 EMILIA-ROMAGNA 27 PUGLIA 25 LOMBARDIA 1 24 LAZIO 1 24 TOSCANA 20 CAMPANIA 1 19 VENETO 2 18 CAMPANIA 2 17 SICILIA 2 15 PIEMONTE 1 15 SICILIA 1 14 LOMBARDIA 2 14 LOMBARDIA 3 14 PIEMONTE 2 13 CALABRIA 13 VENETO 1 12 LAZIO 2 11 LOMBARDIA 4 11 SARDEGNA 10 LIGURIA 10 MARCHE 9 ABRUZZO 8 FRIULI-VENEZIA GIULIA 7 TRENTINO-ALTO ADIGE/SÜDTIROL 6 UMBRIA 4 BASILICATA 2 MOLISE Summe 391, dazu 8 Auslandsitaliener und 1 Sitz für Aosta
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Holger81
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Wahlrechtsreform Nr. 5
Ah okay, dann ist das Wahlkreissystem noch umständlicher als ich dachte. Danke für die ausführlichen Informationen!