Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

Matthias Cantow
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Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

Beitrag von Matthias Cantow »

Ein neuer Streit vor dem BVerfG steht womöglich bevor. Am Mittwoch werden die 16 Bundestagssitze im Vermittlungsausschuss verteilt. CDU/CSU wollen eine Verteilung an Koalition und Opposition im Verhältnis von 8:8, wie sie nach den bisher verwendeten Sitzzuteilungsverfahren entstehen würde, SPD/Grüne dagegen mit 9:7 eine Abbildung der Mehrheiten des Bundestages. Die CDU kann schon (wohl in hellseherischer Voraussicht dieses Problems) mit einem Gutachten des Jenenser Juristen Michael Brenner aufwarten. Bemerkenswert ist hier, dass eine "gerechte Verteilung", wie das Gutachten das BVerfG zitiert, z.B. in BVerfGE 96, 264 niemanden der möglichen Streitgegner interessiert hatte. Sollte es zu einer Klage kommen, hätte das BVerfG allerdings die Chance, endlich klare Regeln für die Sitzzuteilung in den Ausschüssen aufzustellen und die noch nie haltbare Behauptung der Gleichwertigkeit der Zuteilungsverfahren zurückzunehmen. Aber mit größerer Wahrscheinlichkeit wird wieder eine Lösung gefunden, die sich bei nächster Gelegenheit erneut als Problem entpuppt.
Ralf Arnemann
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Beitrag von Ralf Arnemann »

Wenn ich den aktuellen Spiegel richtig verstehe, bildet jedes der üblichen Verteilungsverfahren (es wird dort von dreien gesprochen, also mindestens wohl d'Hondt, Hare-Niemeyer und dann wohl noch eine Variante) die Stärke der Parlamentsfraktionen so ab, daß es zu einer 7:7:1:1-Verteilung im Ausschuß kommt. Die von der Koalition gewollte 9:7 Koalitionsmehrheit (die Verteilung auf die Parteien wird nicht angegeben) ist dagegen rein politisch definiert, die Opposition bezeichnet das dann als willkürlich. Die zugrunde liegenden Paragraphen kenne ich nicht - wer kann da weiterhelfen? Mir scheint es aber eher unwahrscheinlich, daß die Auffassung der Koalition vor Gericht durchkommen kann. Wie immer die Argumentation dafür sein würde - dann wäre das auch ein Freibrief für die Regierungsmehrheit, die Opposition noch viel krasser zu behandeln.
Martin Fehndrich
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Beitrag von Martin Fehndrich »

"Normalerweise" gilt als Verteilungsverfahren für die Ausschußbesetzung Sainte Lague, und wenn das Ergebnis nicht paßt (d.h. wenn die Regierungsmehrheit nicht im Ausschuß abgebildet wird) gilt d'Hondt. D.h. es wird nicht eines der üblichen Verteilungsverfahren benutzt, sondern ein Verfahren wird passend zur Wunschverteilung herausgesucht und dies wird nun konsequent weiterentwickelt. Die Geschäftsordnung des Bundestages sagt auch nicht viel mehr als "im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen" http://www.bundestag.de/gesetze/go/ Es bleibt zu klären, ob dies ein Verfahren erfüllt, daß einer Parlamentsmehrheit immer eine Ausschußmehrheit garantiert.
Ralf Arnemann
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Beitrag von Ralf Arnemann »

Dann ist offensichtlich Sainte Lague das dritte Verfahren. Daß die Mehrheit sich jedes Mal passend eines der Verfahren aussuchen kann, ist etwas merkwürdig, aber nicht kritisch. Aber wenn ich den Spiegel richtig verstanden habe, wird nicht etwa "ein Verfahren weiterentwickelt", sondern es gibt überhaupt kein Berechnungsverfahren, sondern die Sitzverteilung wird freihändig festgelegt. Und das entspricht m. E. nicht der Formulierung in der Geschäftsordnung. Diese definiert "Verhältnis der Stärke" zwar nicht explizit, aber das bedeutet noch keine völlige Wahlfreiheit.
Martin Fehndrich
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Beitrag von Martin Fehndrich »

Vor 3 Jahren hast Du das schon noch kritisch gesehen http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/54.html "freihängig" heißt aber noch nicht völlige Wahlfreiheit, wenn ein gewisser Rahmen eingehalten wird. Eine Lösung (Verfahren im Sinne der jetzigen Regierungkoalition) wäre der Koalitionmehrheit vorab die Hälfte +1 im Ausschuß zuzuteilen und danach unter Anrechnung der schon zugeteilten Sitze nach größten Höchstzahlen (D'Hondt oder Sainte Lague).
ich

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Beitrag von ich »

Es ist nicht schwer, ein Verfahren zu konstruieren, das der Regierung grundsätzlich die Mehrheit sichert, ohne den Grundsatz "Verhältnis der Stärke" ganz aufzugeben: Es wird zweistufig verteilt. Zunächst auf Regierungsparteien und Opposition nach Hare mit Mehrheitsklausel wie bei der Bundestagswahl (bei ungerader Sitzzahl ist die Mehrheitsklausel unnötig und es geht auch ein beliebiges Divisorverfahren). Im zweiten Schritt wird in einem beliebigen Verfahren auf die Fraktionen der Regierung bzw. der Opposition weiterverteilt. Das ist nicht abwegiger als das Bundestagswahlrecht, das ja auch Unterverteilungen und Mehrheitsklausel kennt. Den zusätzlichen Sitz würden nach Sainte-Laguë wie Hare die Grünen bekommen, bei d'Hondt die SPD. Abgehn würd er in jedem Fall von der Union.
Matthias Cantow
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Beitrag von Matthias Cantow »

@Martin und @ich Ja, ist ja kein Problem ein neues Zuteilungsverfahren zu entwickeln, nennen wir es dann mal z.B. Hare-(oder d(<)Hondt)-Müntefering. Eine Frage bei dieser Zuteilung ist nur, welche Fraktion den Vorabsitz bekommt, woh
ich / c07

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

Beitrag von ich / c07 »

Mit Mehrheitsklausel gibts keinen "Vorabsitz", es wird nur der Pool für die Unterverteilung größer. Bei ungerader Sitzzahl und zweistufiger Verteilung ergibt sich das gewünschte Ergebnis auch automatisch. > Hast Du eigentlich einen Vornamen? Ja: Andreas. > Der ließe sich besser zitieren als ein Personalpronomen . Ich nehm das mal zum Anlass, wieder mein altes Pseudonym c07 zu verwenden. Nachdem ich aus Zeitmangel und wegen der extrem gestiegenen Postingfrequenz vor der Wahl dieses Forum abrupt verlassen hab, hab ich später vereinzelt als "ich" gepostet, weil noch Fragen an mich offen waren, für deren Beantwortung mir die Zeit gefehlt hat. Irgendwie ist das dann zur Gewohnheit geworden und die Fragen sind immer noch unbeantwortet... Aufmerksame Leser werden eh schon längst vermutet haben, dass "ich" und "c07" identisch sind.
Eike Biehler
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Beitrag von Eike Biehler »

Was würde eigentlich passieren, wenn es dann plötzlich (theoretisch) während der Legislaturperiode zu schwarz-grün käme? Würde das wieder umverteilt, oder wie?
Martin Fehndrich
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Beitrag von Martin Fehndrich »

Folgendes meldet AP zum gebilligten Antrag: "In dem vom Bundestag mit rot-grüner Mehrheit gebilligten Antrag werden die bekannten Zählverfahren (St.Lague/Schepers und d*Hondt) aufgeführt. Weiter heißt es, wenn keines der Verfahren die parlamentarische Mehrheit abbilde, «ist das Verfahren St.Lague/Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird»." Da wird also das ganze Rumgemurkse mit der Besetzung noch mal verschärft. Für etwas andere als die jetzigen Mehrheitsverhälnisse paßt es wieder nicht. Wenn man die Zählverfahren nur Hilfsmittel sieht, soll man sich doch gleich eins definieren, daß die gewünschten Eigenschaften hat.
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