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3%-Klausel

Verfasst: Fr 12. Okt 2012, 10:13
von El Tres
CDU und SPD planen ja, eine 3%-Klausel für die Europawahl einzuführen (siehe Twittermeldungen von @wahlrecht). Ich frage mich, ob es denn im Urteil des BVerfG irgendwelche Hinweise darauf gibt, ob eine Sperrklausel an sich, und wenn ja in welcher Höhe, zulässig ist.

3%-Klausel

Verfasst: Fr 12. Okt 2012, 15:16
von Jan W.
Die Bedenken, die das BVerfG veranlasst haben, die 5%-Hürde bei der Europawahl für nichtig zu erklären, werden nicht dadurch geheilt, dass man die Hürde niedriger ansetzt. Die Bedenken bestanden darin, dass ein Eingreifen in die Erfolgsgleichheit nur dadurch zu rechtfertigen wäre, dass einerseits wirksam gegen eine Zersplitterung des Parlaments vorgegangen wird (nicht der Fall: ohne die deutsche 5%-Hürde hätte es 169 statt 162 Parteien im Parlament gegeben), und dass andererseits ein solcher Eingriff auch nötig wäre (nicht der Fall: einerseits gibt es im EP keine klassischen Koalitionen, andererseits gibt es starke Anreize für die über 100 Parteien, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen). Eine 3%-Sperrklausel ist bezüglich der Zersplitterungsvermeidung nicht wirksamer, auch wenn sie unter Umständen dazu führt, dass die Wähler von 1-2 weiteren Parteien verglichen mit der 5%-Hürde nun doch berücksichtigt werden. Vor allem aber ergibt sich hier keine zusätzliche Rechtfertigung. Ein erneutes Scheitern in Karlsruhe zeichnet sich also ab.

3%-Klausel

Verfasst: Fr 12. Okt 2012, 16:44
von Thomas Frings
Eine 3%-Hürde würde ziemlich sicher auch vom BVerfG für nichtig erklärt, also ziemlich doof. Dabei gäbe es ja durchaus Möglichkeiten, fast alle Splitterparteien auch ohne explizite Sperrklausel draußen zu halten.

3%-Klausel

Verfasst: Fr 12. Okt 2012, 18:38
von Ratinger Linke
Mit der Begründung, die ihnen offenbar vorschwebt (Stärkung der deutschen Interessenvertretung) werden sie so gut wie sicher nicht durchkommen, wenn einfach die bisherige 5%-Hürde eine 3%-Hürde werden soll. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits explizit verworfen. Wenn sowas erst recht spät beschlossen wird, kann es aber sein, dass es vor der Wahl nichtmehr zu einer Entscheidung kommt. Ob dann das Bundesverfassungsgericht in der Wahlprüfung eine Neufeststellung oder eine Wiederholungswahl anordnet, ist nicht sicher (aber in einem so krassen Fall durchaus möglich). Etwas intelligenter ist der Beschluss der SPD Hessen-Süd (PDF, Seite 32): "Eine neue verfassungsrechtlich begründete Sperrklausel sowie angemessene Auszählverfahren müssen in die Überlegungen einbezogen werden." Besser wären die Chancen auch, wenn zusammen mit der Sperrklausel Alternativstimmen eingeführt würden, so dass sie keine Auswirkungen auf die Erfolgswertgleichheit hat. In den Anträgen gibts aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es irgendwelche Überlegungen in die Richtung gibt.

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 09:54
von A
Nachdem in Berlin die 5%-Sperrklausel für BVV-Wahlen für verfassungswidrig erklärt wurde, führte Berlin eine 3%-Sperrklausel ein, ohne daß dies rechtlich beanstandet wurde.

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 10:27
von Werner Fischer
Wo kein Kläger, da kein Richter - es gibt mit Sicherheit viele Vorschriften, die Verfassungsgerichte bemängeln oder für verfassungswidrig erklären würden. Doch "von sich aus" dürfen sie nicht tätig werden - sie müssen auf einen Kläger warten. Und in Berlin gab es bisher wohl noch keinen.

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 10:57
von Wilko Zicht
In Berlin ist derzeit ein Verfahren gegen die 3-%-Sperrklausel in der Hauptsache anhängig, bisher gab es nur einen Beschluss über den Eilantrag: http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/verfassungsgerichtshof/beschluss_verfgh_155_a_11.pdf

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 14:49
von Jan W.
@A In den Berliner Bezirken finden aber Wahlen statt, die mit denen zum europäischen Parlament nicht vergleichbar sind. Das Wahlrecht regelt in diesem Fall die Vergabe aller Sitze und nicht nur die Vergabe eines Teils der Sitze. Also wirken zerspli

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 17:19
von Ratinger Linke
Der wesentliche Unterschied ist, dass die 3%-Hürde in Berlin in der Verfassung steht (eben als Reaktion auf das Urtei des Verfassungsgerichtshofs und wegen der geringeren faktischen Sperrwirkung in den vergrößerten Bezirken). Da ist eigentlich schon erstaunlich, dass das aktuelle Verfahren nicht sofort abgebügelt worden ist. Prinzipiell könnten sie natürlich auch eine 3%-Hürde bei der Europawahl im Grundgesetz absichern.

3%-Klausel

Verfasst: Sa 13. Okt 2012, 17:33
von Jan W.
@RL Niemand braucht derart geschwätzige Verfassungen ... vor allem wäre es sehr absurd, eine Sperrklausel für die Wahl der deutschen Delegation im Europaparlament ins GG zu schreiben, aber keine für den eigenen Bundestag. Vor allem