Seite 1 von 1

Gültigkeit der Wahl: Wahl mit Bleistift

Verfasst: So 7. Jun 2009, 15:58
von Markus
Hallo Forenteilnehmer, ich habe eben mein Wahlkreuz mit einem weichen Bleistift (Härte B) machen müssen. Innerhalb des Wahllokales habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, erst als ich per Zufall auf der Straße zwei Wähler traf, die dieses Thema diskutierten ob das überhaupt dem Wahlrecht entspricht, da man einen Bleistift nicht als Dokumentenecht bezeichnen kann. Wer weiß mehr darüber? Mit freundlichem Gruß, Markus

Gültigkeit der Wahl: Wahl mit Bleistift

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:04
von Markus
Habe hierzu eben gerade bereits Beiträge im Forum gefunden: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/2112.html? Scheint rechtlich also kein Problem darzustellen. Mit freundlichem Gruß, Markus

Gültigkeit der Wahl: Wahl mit Bleistift

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:10
von Jens Müller
Einen Wahleinspruch ist das trotzdem wert, dann wird dem nachgegangen.