Stifte
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F Koepp
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http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/wahlhandlung/010.html Wahlhandlung Ist die Verwendung von Bleistiften zur Kennzeichnung der Stimmzettel zulässig? Gemäß § 43 Absatz 2 Europawahlordnung soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereit liegen. Als Schreibstifte können Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen verwendet werden. Auch wenn ein nicht dokumentenechter Bleistift benutzt wird, begründet dies keinen Wahlfehler. Eine nachträgliche Manipulation ist schon deshalb nicht zu befürchten, weil die Wahlvorstände in der Regel mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt sind und dadurch eine gegenseitige Kontrolle erfolgt. Auch erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand öffentlich. Die Wahlberechtigten sind allerdings nicht verpflichtet mit dem bereitgelegten Stift den Stimmzettel auszufüllen, vielmehr kann auch ein eigener, mitgebrachter Stift benutzt werden. ©2014 Der Bundeswahlleiter
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Holger81
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- Registriert: Mi 1. Nov 2017, 15:46
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Bei mir gab es diesmal (ich glaube erstmals) einen Kuli in der Wahlkabine. Ich finde Bleistifte auch schlecht, aber noch keinen "Skandal" - wenn man misstrauisch ist, muss man halt seinen eigenen Stift mitbringen. Wenn der Wahlvorstand fälschen wollte, könnte er auch Kuli-Wahlzettel durch Ankreuzen weiterer Parteien ungültig machen, oder einfach Wahlzettel verschwinden lassen bzw. leere Wahlzettel selbst ankreuzen.
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Ingo Zachos
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 11:52
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@ Holger 81: Es spielt keine Rolle, ob der Stift gezeigt wird, sondern ob sein Schriftbild klar unterschiedlich ist. Dazu kann er so gut versteckt sein, wie er will. Dein Argument erinnert an das Kind, das seine Augen schließt, und denkt(