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(:)Europawahl - Wahlsystem der Wahl zum Europaparlament in Deutschland Europawahl - Wahlsysteme der Wahl zum Europaparlament in den EU-Mitgliedsstaaten(:)
Jens Müller

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Beitrag von Jens Müller »

Was für Stifte sind vorgeschrieben? Hier in KA gab es teils Buntstifte, teils Bleistifte und teils Kugelschreiber. In einem Fall gab es sogar einen hellgelben Buntstift, der dann noch ausgewechselt(!) wurde ...
F Koepp

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Beitrag von F Koepp »

Es gibt einen weiteren Beitrag hierzu weiter oben - ich sollte mit Bleifstift wählen, da habe ich dann aufs Wählen verzichtet. Das geschah in Unterschleißheim (BY)...scheint quer durchs Land zu gehen. Ich halte das für eine Katastrophe und einen Skandal.
F Koepp

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Beitrag von F Koepp »

http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/wahlhandlung/010.html Wahlhandlung Ist die Verwendung von Bleistiften zur Kennzeichnung der Stimmzettel zulässig? Gemäß § 43 Absatz 2 Europawahlordnung soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereit liegen. Als Schreibstifte können Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen verwendet werden. Auch wenn ein nicht dokumentenechter Bleistift benutzt wird, begründet dies keinen Wahlfehler. Eine nachträgliche Manipulation ist schon deshalb nicht zu befürchten, weil die Wahlvorstände in der Regel mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt sind und dadurch eine gegenseitige Kontrolle erfolgt. Auch erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand öffentlich. Die Wahlberechtigten sind allerdings nicht verpflichtet mit dem bereitgelegten Stift den Stimmzettel auszufüllen, vielmehr kann auch ein eigener, mitgebrachter Stift benutzt werden. ©2014 Der Bundeswahlleiter
Holger81
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Beitrag von Holger81 »

Bei mir gab es diesmal (ich glaube erstmals) einen Kuli in der Wahlkabine. Ich finde Bleistifte auch schlecht, aber noch keinen "Skandal" - wenn man misstrauisch ist, muss man halt seinen eigenen Stift mitbringen. Wenn der Wahlvorstand fälschen wollte, könnte er auch Kuli-Wahlzettel durch Ankreuzen weiterer Parteien ungültig machen, oder einfach Wahlzettel verschwinden lassen bzw. leere Wahlzettel selbst ankreuzen.
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Holger81
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Beitrag von Holger81 »

"Eigener Stift ist aber schlecht fürs Wahlgeheimnis." Wenn man ihn offen vorzeigt, ja; aber man kann ihn ja in der Hosen-/Jackentasche tragen und nur in der Wahlkabine hervorholen, dann kann einen kein Außenstehender identifizieren.
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Holger81
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Beitrag von Holger81 »

Nein, da jeder andere Wähler auch einen solchen Stift mitgebracht haben könnte. (Wohl kein Stift ist ein an der Schrift erkennbares Unikat...)
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Ingo Zachos
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Beitrag von Ingo Zachos »

@ Holger 81: Es spielt keine Rolle, ob der Stift gezeigt wird, sondern ob sein Schriftbild klar unterschiedlich ist. Dazu kann er so gut versteckt sein, wie er will. Dein Argument erinnert an das Kind, das seine Augen schließt, und denkt(
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