"Umgekehrte 5%-Klausel"

(:)Europawahl - Wahlsystem der Wahl zum Europaparlament in Deutschland Europawahl - Wahlsysteme der Wahl zum Europaparlament in den EU-Mitgliedsstaaten(:)
Werner Fischer
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Werner Fischer »

Folgende Petition habe ich am 28.5.2013 als "öffentliche Petition" beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht: Der Deutsche Bundestag möge für EU-Wahlen statt der geplanten 3%-Hürde eine "umgekehrte 5%-Hürde" beschließen. Dazu ist § 2 Abs. 7 EuWG wie folgt zu ändern: "Die Wahlvorschläge mit der niedrigsten Zahl an Stimmen nehmen an der Verteilung der Sitze nicht teil, soweit die Summe dieser Wahlvorschläge weniger als 5% der gültigen abgegebenen Stimmen ergibt. Damit wird gewährleistet, dass mindestens 95% aller abgegebenen gültigen Stimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden." Begründung: Durch die bisherige 5%-Hürde wurden seit 1994 im Schnitt 12% der abgegebenen Stimmen (1994: 19,0%, 1999: 8,4%, 2004: 9,8%, 2009: 10,8%) nicht berücksichtigt bzw. kamen bei der Sitzverteilung anderen Parteien zugute. Diese Verzerrung des Wählerwillens verstößt gegen das Grundgesetz, wie das BVerfG zu Recht in seinem Urteil zur Aufhebung der 5%-Hürde angemerkt hat. Mit der geplanten 3%-Hürde wird diese Verzerrung nicht beseitigt, sondern höchstens abgemildert. Bei der Wahl 2009 hätte sich damit ein identisches Ergebnis ergeben - 10,8% der Stimmen wäre bei der Verteilung der Sitze anderen Parteien zugute gekommen. Eine %-Hürde birgt zudem immer das theoretische Risiko, dass logisch-mathematisch keine Sitze zugeteilt werden können (z. B. 34 Listen erhalten jeweils weniger als 3% = Deutschland wäre im EU-Parlament nicht vertreten). Der bessere Weg ist eine Regelung, die bei Vergabe der Sitze möglichst viele Stimmen berücksichtigt. Erscheinen aus organisatorischen/ökonomischen Gründen (Arbeitsfähigkeit des Parlaments usw.) Einschränkungen notwendig, darf dieser Grundsatz keinesfalls in den Hintergrund treten. Die dadurch eintretende "Verzerrung des Wählerwillens" darf bestimmte angemessene Grenzen (z. B. 5% der abgegebenen Stimmen) nicht überschreiten. Mit der oben beschriebenen Regelung wird das dauerhaft gewährleistet und der Bundestag kann damit gleichzeitig die Forderung des EU-Parlaments nach einer "Mindestschwelle" erfüllen. Mit der "umgekehrten 5%-Hürde" hätten bei der Wahl 2009 folgende Parteien zusätzlich Mandate erhalten: 2 Freie Wähler 1 Republikaner 1 Tierschutzpartei 1 Familie 1 Piraten Ohne jede Einschränkung wären zusätzlich noch RENTNER und ÖDP mit je einen Sitz vertreten. Da die "umgekehrte 5%-Hürde" den demokratischen Wettbewerb gerade auch unter kleineren Parteien fördert, stellt sie im Rahmen der Chancengleichheit ein geeignetes Instrument dar und sollte immer dann eingeführt werden, wenn gewisse Einschränkungen nötig erscheinen. Die beschriebene Regelung vermindert das Risiko deutlich, das eine entsprechende Einschränkung erneut vom BVerfG als verfassungswidrig beurteilt wird. Mich interessiert: Wie beurteilen die Forenmitglieder diesen Vorschlag?}
Migan

"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Migan »

Ehrlich gesagt, ich hab das nicht verstanden. Ein Beispiel wäre sicherlich hilfreich.
Christian Haake
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Christian Haake »

Das Verfahren nicht bestanden? Ist doch ganz einfach: Für die Sitzverteilung werden, beginnend mit der erfolgreichsten nach Stimmenzahl sortiert, alle Stimmen der größten Wahlvorschläge berücksichtigt, bis die Zahl der so berücksichtigten Stimmen mindestens 95% aller gültigen Stimmen beträgt. Beispiel für 1000 Stimmen, nach Größe sortiert: Partei A: 330 Partei B: 291 Partei C: 118 Partei D: 94 Partei E: 74 Partei F: 47 Partei G: 31 Partei H: 15 Davon werden jetzt solange die Parteien berücksichtigt, bis mind. 950 Stimmen berücksichtigt sind. Daher muss man die Parteien A-F berücksichtigen, da ohne F nur 907, mit F 954 Stimmen berücksichtigt werden. Auf Basis dieser 954 Stimmen werden dann die Sitze verteilt. Die Parteien G und H gehen leer aus.
Werner Fischer
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Werner Fischer »

Hier als reales Beispiel die Wahl 2009: EU-Wahl 2009 Stimmenzahl % 26.333.444 (100%) Gültige Stimmen 8.071.391 (30,7%) CDU 5.472.566 (20,8%) SPD 3.194.509 (12,1%) GRÜNE 2.888.084 (11%) FDP 1.969.239 (7,5%) DIE LINKE 1.896.762 (7,2%) CSU 442.579 (1,7%) FW FREIE WÄHLER 347.887 (1,3%) REP 289.694 (1,1%) Die Tierschutzpartei 252.121 (1%) FAMILIE 229.464 (0,9%) PIRATEN 212.501 (0,8%) RENTNER 134.893 (0,5%) ödp 111.695 (0,4%) DVU 102.174 (0,4%) RRP 86.663 (0,3%) DIE FRAUEN 80.688 (0,3%) PBC 69.656 (0,3%) Volksabstimmung 68.578 (0,3%) 50Plus 57.775 (0,2%) DIE GRAUEN 55.779 (0,2%) BP 46.355 (0,2%) DIE VIOLETTEN 39.996 (0,2%) VOLKSENTSCHEIDE 39.953 (0,2%) CM 37.894 (0,1%) AUF 31.013 (0,1%) AUFBRUCH 30.885 (0,1%) FBI 25.615 (0,1%) DKP 14.708 (0,1%) Newropeans 11.772 (0%) EDE 10.909 (0%) BüSo 9.646 (0%) PSG 5% von 26.333.444 abgegebenen gültigen Stimmen ergibt 1.316.672 Stimmen, die durch diese Mindestschwelle höchstens wegfallen dürfen. Die Listen (von unten) PSG bis Rentner haben insgesamt 1.279.148 Stimmen erhalten und werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Die Listen (von unten) PSG bis PIRATEN hätten insgesamt 1.508.612 Stimmen erhalten und damit mehr als 5%, deshalb nehmen die PIRATEN und alle Listen, die mehr Stimmen als sie erhalten haben, an der Sitzverteilung teil. Hört sich komplizierter an, als es in einer Tabellenkalkulation zu berechnen ist. Dort braucht man nur alle Listen in Reihenfolge der erhaltenen Stimmen sortieren und dann von unten nach oben markieren, bis die 5%-Grenze erreicht ist - schon steht das Ergebnis fest.
Jan W.
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Jan W. »

Ich würde die Regelung eher als "Kumulierte 95%-Garantie" bezeichnen. Das Problem ist ja, dass die unverbindliche Bitte des Europaparlaments um Sperrklauseln nicht die grundgesetzliche Stimmrechtsgleichheit ersetzt. Bei anderen Wahlen (Bund, Land) wäre die Regelung aber ein sehr sinnvoller Ersatz für die harte Hürde. Bei der Bezeichnung "umgekehrte 5%-Klausel" musste ich zunächst an das hier denken ... ;) Düsseldorf - Landeswahlleiterin Barbara Steffens hat das Ergebnis der Landtagswahl 2012 nach den Grundsätzen der homöopathischen Verhältniswahl neu festgestellt. SPD, CDU, Grüne, FDP und Piraten verfehlten danach deutlich die Einfahrt in den 5%-Tunnel. Unter den übrigen Parteien wurden die 237 Sitze gemäß der Hare-Niemeyer-Kehrwert-Methode neu verteilt. Klarer Sieger mit nur 6356 Stimmen ist demnach die Partei der Vernunft (PdV), sie erhält im neuen Parlament der XVIa. Legislaturperiode 49 Sitze. Der Landesvorsitzende Martin Moczarski erklärte vor der Landespressekonferenz: “Wir danken den Wählerinnen und Wähler für ihr Misstrauen - das stellt für uns einen klaren Regierungsauftrag dar.(]) Die Sitzverteilung insgesamt: 49 Partei der Vernunft 39 ÖDP 33 FBI/ Freie Wähler 30 AUF 29 BIG 17 FREIE WÄHLER 13 Die PARTEI 9 FAMILIE 8 NPD 5 Tierschutzpartei 3 pro NRW 2 DIE LINKE Vertreter der ÖDP forderten bereits die Absenkung des 5%-Tunnels. Es könne nicht sein, dass wenig potentierte Splittergruppen wie NPD, Linke, proNRW und Tierschutzparteien mit Ergebnissen von teilweise deutlich über 0,5% die Mehrheitsbildung in der Volksvertretung unangemessen erschweren. Der frühere FDP-Fraktionsvorsitzende Lindner protestierte energisch, eine derartige Änderung würde den Wiedereinzug seiner Partei in den Landtag zwar nicht dauerhaft verhindern, aber gegebenenfalls den ersten Versuch erschweren. Ansonsten feierten die Wahlsieger ihren Erfolg mit harten Spirituosen der Potenz D80.
Migan

"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Migan »

Okay, jetzt hab ich es verstanden. Allerdings ist die Bezeichnung wirklich missverständlich. Ich dachte auch zuerst an so etwas wie von Jan gepostet. @ Jan w.: :-)))))
Jan W.
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Jan W. »

@Migan Ich bastle eigentlich noch am logarithmischen Version, erst so kommt das Gedächtnis des Stimmzettel-Papiers richtig zur Geltung ;)
Ratinger Linke
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"Umgekehrte 5%-Klausel"

Beitrag von Ratinger Linke »

Der einzige Vorteil der Beschränkung einer Sperrklausel auf einen bestimmten Wähleranteil ist, dass man damit das Risiko eines unkontrollierbaren Bürgerkriegs reduziert. Dafür würd es aber wahrscheinlich reichen, dass maximal 80% der Stimmen unberücksichtigt bleiben, was auf absehbare Zeit ohnehin gewährleistet ist. Für den einzelnen Wähler, dem seine Stimme genommen wird, ist es ziemlich egal, wie viele noch betroffen sind. Die meisten werden sich wahrscheinlich eher besser fühlen, wenn sie nicht die einzigen sind, die ausgeschlossen werden. Bloß für den Rest ist es halt gefährlich, wenn man mehr unterdrückt, als man im Griff halten kann. Wenn man nur die Wirkung je nach vorhandener Zersplitterung besser dosieren will, kann man zielgerichteter vorgehn. Sinnvoll wär z.B., wenn für die nt-stärkste Liste ein Quorum von (n-2)/360 gilt. Dann wird umso stärker gegengesteuert, je größer die Zersplitterung ist. Bei den Werten können im Extremfall maximal 20 Listen einen Sitz bekommen, und die Sperrwirkung kann nicht über 5% steigen. Nebeneffekt ist, dass das im Gegensatz zur üblichen Sperrklausel bei jedem Wahlergebnis funktioniert. Wirklich sinnvoll ist aber auch das nur zusammen mit Alternativstimmen. Bei der Europawahl 2009 hätten damit noch die Freien Wähler das Quorum aus eigener Kraft geschafft; die Reps (und eventuell ein paar Andere) hätten eine Chance gehabt, wenn sie genügend Folgepräferenzen von Kleineren bekommen hätten.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

@RL Ja, bei n=20 trifft Ihre Formel genau die 5%, n/400 oder (n-4)/320 und zig weitere Kombinationen schaffen das genauso. Die Frage ist dann: welche Formel wird hier als fair erachtet. Sowohl die kumulierte Garantie als auch die fixe Hür
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Fair ist da alles oder nichts. Wenn man sowas will, geht es nicht um Fairness, sondern um Zweckmäßigkeit. Was man da genau nimmt, ist natürlich in starkem Maß willkürlich, wie halt auch die herkömmlichen 5%. Meine obige Formal hat aber eine sehr simple Motivation: Die -2 ergeben sich daraus, dass man im Allgemeinen schon gern mindestens 2 Parteien im Parlament hat (oder zumindest 1, was die normale Sperrklausel nicht gewährleistet); die maximal 5% haben historische Gründe. Die näherliegende Frage ist, ob das Quorum linear mit der Zahl der Listen zunehmen sollte. Der Arbeitsaufwand steigt sicher stärker als linear; wenn man dem ein großes Gewicht gibt, müsste man wohl eher die Zahl der möglichen Permutationen zugrunde legen. Dann kann man aber einfacher und ohne großen Unterschied gleich die Zahl der erfolgreichen Listen absolut begrenzen. Wenn man davon ausgeht, dass nur Mehrheiten relevant sind, könnte man besser die Zahl der möglichen Koalitionen und deren Größen (in Anzahl der Beteiligten) zugrunde legen. Dann hat man aber eine recht komplexe Abhängigkeit von der konkreten Sitzverteilung; insbesondere wär eine Sperrklausel unnütz, wenn eine Liste eine absolute Mehrheit hat. Beim EuWG ist sowas aber genauso pervers wie die Mehrheitsklausel (die übrigens mit dem Gesetzentwurf funktionsfähig gemacht würde, wenn sie jemals einen Nutzen hätte; im Gegensatz zum BWG ist hier die neue Formulierung zumindest ansonsten brauchbar). Dass ein Überwinden der Sperrklausel noch keinen Sitzanspruch garantiert, ist klar. Insbesondere wär mit obiger Formel bei der deutschen Europawahl die Hürde für die drittstärkste Liste weit unterhalb vom ersten Sitzanspruch. Und natürlich kann schon die zweitstärkste Liste ohne Sitz ausgehn, auch wenn für sie keinerlei explizite Hürde gilt (insbesondere regelmäßig dann, wenn nur 1 Liste antritt). Bei Alternativstimmen braucht man keine komplett zentralisierte Auszählung, selbst wenn man rein von Hand auszählt. Mindestens die Erstpräferenzen kann man herkömmlich im Wahllokal auszählen. Für die Übertragungen kann man zentralere Auszählwahlvorstände bilden, wie etwa in diesem Gesetzentwurf zu IRV. Bei einer mäßigen Sperrklausel ist normalerweise nur ein sehr kleiner Teil der Stimmzettel betroffen. Wenn man bereit ist, Heuristiken anzuwenden (etwa aufgrund von Hochrechnungen; mit dem Risiko einer nötigen Neuauszählung bei Fehleinschätzungen), kann man auch schon einen Teil der Übertragungen von den herkömmlichen Wahlvorständen erledigen lassen. Noch einfacher wird es natürlich, wenn man die Hürde nur auf die Erstpräferenzen bezieht.
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