Wieviel Prozent für einen Sitz?
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anon0815
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Hallo, eine so einfache wie kurze Frage, die ich dennoch nirgends klar beantwortet finden konnte: wieviel Prozent wird eine Partei in etwa benötigen, um bei der Europawahl 2014 einen Sitz zu bekommen? Gruß anon0815
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Frank Schmidt
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- Registriert: Sa 27. Jul 2002, 10:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
2009 wurde Ste Lague verwendet. 2014 werden (laut Lissabon) 96 Sitze vergeben. Das BVG hat die 5%-Hürde für ungültig erklärt. Wenn alles so bleibt, wird es wohl ab etwa 0.5% einen Sitz geben, ab 1.5% zwei, ab 2.5% drei, usw.
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Matthias Cantow
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- Registriert: Mi 12. Jan 2000, 11:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Zur Ergänzung zwei Links auf die Formeln zur Berechnung der unteren und oberen Grenze des natürlichen Quorums für einen Sitz sowie zur Veranschaulichung Wahrscheinlichkeit eines Mandatserfolgs in dem Bereich um die von Frank Schmidt genannten Werte.
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Frank Schmidt
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- Registriert: Sa 27. Jul 2002, 10:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Ich glaube, das Ergebnis von 2009 ohne 5%-Klausel hätte 13 Parteien zu Sitzen verholfen: den 6 Großen: CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke, dann den Freien Wählern mit 2 Sitzen und 6 weiteren Parteien mit einem Sitz.
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Thomas Frings
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- Registriert: Mi 7. Feb 2001, 11:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Das gilt natürlich nur, wenn das Wahlrecht bis dahin nicht geändert wird. Durch Einteilung in Wahlkreise mit jeweils getrennter Sitzverteilung kann man locker fast alle Splitterparteien auf 0 Sitze bringen. Lt. neuestem BVerfG-Urteil ist das ja nicht einmal ein Problem, wenn die faktische Sperrklausel dort über 5% liegt.
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Frank Schmidt
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Wieviel Prozent für einen Sitz?
Wahlkreise mit faktischen Sperrklausel gibt es auch in anderen EU-Ländern - aber dasselbe gilt für echte Sperrklauseln. Ich nehme an, es könnte eine Änderung auf d'Hondt geben, dann gäbe es nur 3 kleine Parteien (FW, REP, Tierschutz) mit jeweils einem Sitz. Wenn es wirklich getrennte Wahlgebiete gibt, dann sind dies wahrscheinlich die Bundesländer. Bei getrennten Wahlgebieten hat das BVG die Verwendung von d'Hondt (im Fall Bayern) zurückgewiesen, da mehrfache Anwendung von d'Hondt eine zu große Abweichung von der Proportionalität zugunsten der größten Partei bewirken würde. Ich weiß nicht, ob das BVG getrennte Wahlgebiete zulässt, aber wenn ja, dann nur mit Ste Lague.
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Thomas Frings
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Wieviel Prozent für einen Sitz?
"Bei getrennten Wahlgebieten hat das BVG die Verwendung von d'Hondt (im Fall Bayern) zurückgewiesen," Das war ein Urteil des bayer. Verfassungsgerichtshofs, nicht des BverfG. Und selbst mit Sainte-Lague und einer Wahlkreiseinteilung, bei der die faktische Sperrklausel nirgends über 5% liegt, hätte man bei der Europawahl 2009 alle Splitterparteien außer die FW locker auf 0 Sitze bringen können.
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sirius3100
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Und wie man am Beispiel Irlands sieht hätte wohl auch die EU kein Problem mit so einem neuen Wahlrecht (obwohl das in Irland mMn nicht mehr viel mit einer eigentlich geforderten Verhältniswahl zu tun hat). Wie steht das Bundesverfassungsgericht eigentlich zum modifizierten Sainte-Laguë-Verfahren? Auch damit könnte man ja die Chance auf einen Sitz für kleine Parteien etwas schmälern und hätte ja auch noch das Argument zur Hand dass das taktische "Aufspalten" von Wahlvorschlägen verhindert werden soll (ich hoffe dass klar ist was ich meine).}
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Frank Schmidt
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- Registriert: Sa 27. Jul 2002, 10:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
@Thomas Frings Mein Fehler... aber das BVG dürfte ähnlich urteilen, da die Aufhebung der 5%-Hürde ja gerade durch den Verstoß gegen die Proportionalität begründet wurde. Im Bund und den Ländern wird die Hürde gera
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Ratinger Linke
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- Registriert: So 26. Sep 2010, 10:00
Wieviel Prozent für einen Sitz?
Die entscheidende Frage ist, wie Art. 2 Direktwahlakt zu interpretieren ist: "Entsprechend ihren nationalen Besonderheiten können die Mitgliedstaaten für die Wahl des Europäischen Parlaments Wahlkreise einrichten oder ihre Wahlgebiete auf andere Weise unterteilen, ohne das Verhältniswahlsystem insgesamt in Frage zu stellen." Dabei wird man die Realität in anderen Staaten berücksichtigen müssen. Im Grundgesetz wird man nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Hinderungsgründe finden.