D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Stoiber-Fan

D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von Stoiber-Fan »

Hallo! Gibt es für die Stimmenverrechnung hier Vorgaben? danke
John Rawls
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D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von John Rawls »

Ja, natürlich. Kannst du die Frage präzisieren?
Stoiber-Fan

D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von Stoiber-Fan »

Sainte Laguë, d'Hondt und Hare/Niemeyer Was wird bei der Umrechnung der Stimmenanteile für geschlossene Listen auf die Sitze verwendet? Gibt es eine Regelung oder nicht?
Matthias Cantow
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D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von Matthias Cantow »

Verwendet wird gemäß § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung) d'Hondt.
John Rawls
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D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von John Rawls »

Genau, allerdings mit der Sonderlocke der Geschlechtsminderheitenregelung. So schaut's genau aus: (BetrVGDV1WO § 15 - "Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten" ) (1) Die Betriebsratssitze werden auf die Vorschlagslisten verteilt. Dazu werden die den einzelnen Vorschlagslisten zugefallenen Stimmenzahlen in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bis höhere Teilzahlen für die Zuweisung der zu verteilenden Sitze nicht mehr in Betracht kommen. (2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlagsliste erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf sie entfallen. Entfällt die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt. (3) Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerberinnen oder Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Mitgliedersitze auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über. (4) Die Reihenfolge der Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb der einzelnen Vorschlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Benennung. (5) Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes: 1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit. 2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt. 3. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist. 4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den einzelnen Vorschlagslisten nur die Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge ihrer Benennung zu berücksichtigen.5. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben müssen.
dr. w.

D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von dr. w. »

Nächstes Jahr finden in den meisten Betrieben Betriebsratswahlen statt. In größeren Betrieben ist Listenwahl üblich und die Verteilung erfolgt nach d'Hondt. In unserer Firma treten mehrere Listen an. Eine Liste wird eher der Leitungsebene nahestehen, während eine hauptsächlich aus Gewerkschaftsanhängern besteht. Eine weitere ähnlich denkende Gruppierung plant nun eine eigene Liste. Soweit ich weiß, bevorzugt das Höchstzahlverfahren d'Hondt in der Regel die stärkste Liste. Ich sehe hier die Gefahr, daß die weitere ähnlich orientierte Liste der Gewerkschaftsliste Stimmen, aber vor allem auch Mandate wegnimmt. Wäre es nicht erfolgreicher, beide Listen würden sich auf eine gemeinsame nach dem Reißverschlußprinzip einigen? Ich brauche hier auch noch mal mathematischen Beistand. D'Hondt ist doch schwerer zu vermitteln, als ich dachte. Vor allem dachten meine Kollegen, es gilt der Dreisatz (d. h. Hare-Niemeyer). [in diesen Pfad verschoben - der Admin]
gast
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D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von gast »

@Dr.W. Ja, eine gemeinsame Liste hätte Vorteile, da d'Hondt große Listen bevorzugt. Ob das so einfach umsetzbar ist, ist aber eine andere Frage.
Good Entity

D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von Good Entity »

Für ein Reißverschlussverfahren müssten die gewerkschaftsnahe und die weitere Liste sich aber auf ein festes internes Verhältnis zueinander einigen, also am einfachsten 50:50 (beide Listen abwechselnd) oder "jeden vierten Sitz kriegen die von der weiteren Liste" oder so. Genau daran wird es aber in der Realität scheitern. Dann müsste man die Stimmverteilung untereinander ja auf dem Verhandlungsweg festlegen statt durch eine Wahl seitens der Arbeitnehmerschaft. Das wird aber beiden Listen nicht gefallen, denn es gibt sicherlich irgendeine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Listen, sonst wären es nicht zwei. Bei vergleichsweise kleinen Wählergruppen wie der Belegschaft eines Betriebes ist gerade bei einer Betriebsratswahl natürlich auch die Person der Kandidaten viel wichtiger als etwa die Direktkandidaten bei einer Bundestagswahl, da man seine Kollegen ja zumeist persönlich (und uU auch recht gut) kennt. Mancher Wähler wird zB "Den Oberdödel aus der Personalabteilung" und damit dessen Liste niemals wählen, auch wenn er mit deren Zielen sonst übereinstimmt. Da mögen mehrere Listen mit ähnlichen Zielen zusammen mehr Erfolg haben als eine große Liste, trotz d'Hondt. Das kommt dann auf die Konstellation an.
Mitdenker
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D'Hondt bei Betriebsratswahlen

Beitrag von Mitdenker »

Bei den Betriebsratswahlen geht es in der Regel um überschaubere Betriebsratsgrößen. Daher entscheidet das Verfahren nach d´Hondt stark darüber mit, wie viele Gruppen vertreten sind. fiktives Beispiel: Arbeitnehmer: 200 Sitze: 7 Wähler: 80 Wahlbeteiligung: 40 % Interessengemeinschaft Metall: 60 Stimmen und 7 Sitze Metaller für Metaller: 10 Stimmen und 0 Sitze Wir für Euch: 10 Stimmen und 0 Sitze
Mitdenker
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Beitrag von Mitdenker »

Bei den Betriebsratswahlen geht es, in der Regel, um überschaubere Betriebsratsgrößen. Daher entscheidet das Verfahren nach d´Hondt stark darüber mit, wie viele Gruppen vertreten sind.
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