Vorstandswahl gültig????

Vorstandsfrage

Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Vorstandsfrage »

Eine Frage. Wenn bei einer Vorstandswahl der Rechnungsprüfer ohne das er zurücktrat in den Vorstand eines kreisverbandes gewählt wurde, ist dann die Wahl nicht ungültig??? Wer kann helfen
Lars Tietjen
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Lars Tietjen »

Was steht denn in der Satzung zum Rechnungsprüfer? In der Regel wird die Wahl gültig sein. Wenn die Funktionen laut Satzung nicht mit einander vereinbar sind dürfte die Annahme der Wahl den Rücktritt des Rechnungsprüfers beinhalten.
Peter Witzke
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Peter Witzke »

Hallo, Ich habe da eine Dringende Frage . Es gab Turnusgemäß in unserem Sportverein Neuwahlen .ca.120 Mitglieder . Ich hatte rechtzeitig 4 Anträge gestellt auf Änderung der Satzung , die auch mit 3/4 der Vereinsmitglieder angenommen wurde . Die Anträge umfassten die Erweiterung des Vorstandes . Daraufhin hatte sich der alte 2 Vorsitzende und Kassenwart nicht mehr zu Verfügung gestellt . Es wurde der 1 Vorsitzende bestellt und dann auch nach Annahme meiner Anträge 2 zweite Vorsitzende gewählt . Es hat sich nun aber kein 1 Kassenwart gefunden nur ein 2 Kassenwart ebenso kein Schriftführe nur ein Stellvertretender .Es wurde gewählt ein Datenschutzbeauftragter ,ein Jugendwart und in der Satzungsänderung mit aufgenommen das bis zu 4 Beisitzer gewählt/ berufen werden können . Nun nach einer Woche kommen der alte 2 Vorsitzende und der alte und momentan Kommissarische 1 Kassenwart und fechten die komplette Wahl an wegen Verfahrensfehler und stellen den jetzigen Vorstand als nicht gültig da . Sie sehen sich noch als gültigen Vorstand an . Was ist jetzt zu tun ? Wie hat die Anfechtung der Wahl stattzufinden bzw. wie muss eine Anfechtung laufen ? Ist der neue Vorstand zu Recht im Amt oder der Alte Meine Absicht war es mit den Anträge um Erweiterung des den alten Vorstand zu entlasten . So habe ich es auch auf der JHV vorgetragen . Der alte Vorstand möchte natürlich den Vorstand verkleinern um Entscheidungen schneller zu erreichen . ( wahrscheinlich auch aus eigenem Interesse ) Das heißt Der alte Vorstand würde dann noch aus einem 1 Vorsitzendem , 1 zweiten Vorsitzendem und dem Kassenwart bestehen ( Ehefrau des 1 Vorsitzendem . Dieses wäre auch möglich laut der Vereinssatzung (alte ) Die neue würde den Vorstand erweitern .
Peter Witzke
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Peter Witzke »

Hallo, Ich habe da eine Dringende Frage . Es gab Turnusgemäß in unserem Sportverein Neuwahlen .ca.120 Mitglieder . Ich hatte rechtzeitig 4 Anträge gestellt auf Änderung der Satzung , die auch mit 3/4 der Vereinsmitglieder angenommen wurde . Die Anträge umfassten die Erweiterung des Vorstandes . Daraufhin hatte sich der alte 2 Vorsitzende und Kassenwart nicht mehr zu Verfügung gestellt . Es wurde der 1 Vorsitzende bestellt und dann auch nach Annahme meiner Anträge 2 zweite Vorsitzende gewählt . Es hat sich nun aber kein 1 Kassenwart gefunden nur ein 2 Kassenwart ebenso kein Schriftführe nur ein Stellvertretender .Es wurde gewählt ein Datenschutzbeauftragter ,ein Jugendwart und in der Satzungsänderung mit aufgenommen das bis zu 4 Beisitzer gewählt/ berufen werden können . Nun nach einer Woche kommen der alte 2 Vorsitzende und der alte und momentan Kommissarische 1 Kassenwart und fechten die komplette Wahl an wegen Verfahrensfehler und stellen den jetzigen Vorstand als nicht gültig da . Sie sehen sich noch als gültigen Vorstand an . Was ist jetzt zu tun ? Wie hat die Anfechtung der Wahl stattzufinden bzw. wie muss eine Anfechtung laufen ? Ist der neue Vorstand zu Recht im Amt oder der Alte Meine Absicht war es mit den Anträge um Erweiterung des den alten Vorstand zu entlasten . So habe ich es auch auf der JHV vorgetragen . Der alte Vorstand möchte natürlich den Vorstand verkleinern um Entscheidungen schneller zu erreichen . ( wahrscheinlich auch aus eigenem Interesse ) Das heißt Der alte Vorstand würde dann noch aus einem 1 Vorsitzendem , 1 zweiten Vorsitzendem und dem Kassenwart bestehen ( Ehefrau des 1 Vorsitzendem . Dieses wäre auch möglich laut der Vereinssatzung (alte ) Die neue würde den Vorstand erweitern .
Lars Tietjen
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Lars Tietjen »

Handelt es sich um einen e.V.? Dann wird die Satzungsänderung erst nach Eintrag ins Vereinsregister wirksam. Bei den Wahlen wäre zu prüfen welche auch nach alter Satzung so erfolgt wären. Diese sind ggf. schon jetzt wirksam. Andere Wahlen nach neuer Satzung erst nach Eintrag der Satzungsänderung. Um was für Gründe der Anfechtung handelt es sich. Wäre Nichtigkeit der Wahl anzunehmen oder nur Fehlerhaftigkeit? Dafür benötigt man deutlich mehr Details. Vermutlich letztlich nur durch Rechtsberatung durch einen Anwalt zu klären. Gibt es in der Satzung Regelungen zur Wahlanfechtung?
Peter Witzke
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Peter Witzke »

Hallo, Ja es ist ein e.V. Grund der Anfechtung ( Mündlich ) hieß es das die neue Satzungsänderung nicht Vorgelesen wurde . Wie hat eine Anfechtung abzulaufen ?
Peter Witzke
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Registriert: Do 26. Feb 2015, 11:33

Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Peter Witzke »

Ich habe gerade in unserer Satzung etwas gefunden , woraus ich schliesse bzw. Vermute , das der Alte Vorstand den Text der Satzungsänderung mit Absicht nicht Vorgelesen oder ausgearbeitet hat um hinterher wenn es nicht so wie von ihnen erwartet wurde die Wahl gelaufen ist zu Anulieren bzw. die Wahl für ungültig zu erklären . Das wäre ja schon Vorsatz . § 10 Satzungsänderungen Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war.
Lars Tietjen
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Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Lars Tietjen »

Wurden die Satzungsbestimmungen zur Satzungsänderung nicht eingehalten? Dann dürfte die Satzungsänderung vom Amtsgericht nicht akzeptiert werden. Hinsichtlich der Vorstandwahl wäre die Anfechtung gegenüber dem Vorstand zu erklären (ggf. auch gegenüber dem Registergericht). Wenn die Rüge nicht akzeptiert wird wäre eine Klage möglich. Wenn unklar ist wer nun eigentlich Vorstand ist wird die Sache natürlich nicht leichter. Teile der Vorstandwahl könnten ja wirksam sein. Wenn man verhindern will, dass der Verein kaputt geht sollten sich die Vorstandmitglieder (egal wer wenn nun wirklich im Amt ist) zusammensetzen und zusammen einvernehmlich eine neue Mitgliederversammlung anstreben um eine ordnungsmäßige Bestellung des Vorstandes zu erreichen. Der alte Vorstand (wenn er denn noch im Amt ist) müsste ja sowieso eine Neuwahl organisieren). Wenn man sich nicht einigt wird man ohne juristischen Rat kaum weiter kommen. Aber dann hat der Verein sowieso nur noch wenig Chancen in ruhige Fahrwasser zurück zu gelangen. Um es dann juristisch zu klären braucht man die Satzung, genauer Verlauf der Versammlung etc.
Nili123

Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Nili123 »

Hallo, wir hatten im Januar 2016 Vorstandswahlen. Es ist ein Männergesangverein, der durch die Neugründung eines gemischten Chores nun auch weibliche aktive Mitglieder hat, die nun wahlberechtigt sind. Es wurde zuerst die geschäftsführende Vorstandschaft gewählt. Alle 4 Ämter wurden mit Männern besetzt. Nun ging es an die Beisitzer. Der alte und wieder neue 1. Vorstitzende gab bekannt, dass wir erst die 5 Plätze der Beisitzer wieder besetzen und dann im nächsten Wahlschritt 2 weitere weibliche Beisitzer wählen. Ich gab zur Aussage, dass das wohl keine demokratische Wahl sei. Als Antwort bekam ich: So sei aber sichergestellt, dass wenigstens 2 Frauen als Beisitzer tätig werden. So wurde also auf 2 Etappen gewählt. Für mich ist das Manipulation. Es wurde somit die Möglichkeit, dass mehr als 2 Frauen als Beisitzer tätig werden, genommen. Es waren 5 oder 6 Frauen anwesend. Ist diese Wahl rechtskräftig?
Mieglu

Vorstandswahl gültig????

Beitrag von Mieglu »

Wer kann helfen? Bei unserer letzten Vorstandswahl im Dezember wurden 7 Mitglieder in den Vorstand gewählt. In der Satzung steht aber, dass nur 2 Mitglieder in den Vorstand gewählt werden. Somit ist aus meiner Sicht die Wahl nicht rechtskräftig. Wir haben nun eine "Nachwahl" anberaumt. Jetzt sagt die ehemalige Vereinsvorsitzende, dass sie sich nicht mehr in der Pflicht sieht, da ja ein neuer Vorstand gewählt wurde, wenn auch nicht rechtsgültig. In unserer Satzung steht aber eindeutig, dass der alte Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde. Gilt das auch in dieser Konstellation)?
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