11 Mann Wahlkreise

hofam

11 Mann Wahlkreise

Beitrag von hofam »

Ich schlage für alle Wahlen 11-Mann Wahlkreise vor. 10 Kandidaten werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt (dies entspricht einer 10% Klausel) und einer nach dem Mehrheitswahlrecht. Die Parteien im Wahlkreis stellen die 10 Kandidaten auf (Basisnähe). Der Kandidat, der per Mehrheitswahlrecht gewählt ist, wird von der Partei (von einer Liste oder sonst wie bestimmt). Der Wähler darf nur ein Kreuz bei dem Kandidaten seiner Wahl machen. Alle Kreuze, die bei den Kandidaten einer Partei gemacht werden, werden zusammengezählt. Das Ergebnis bestimmt die Anzahl der Gewählten einer Partei. Die Reihenfolge der Kandidaten, die in das Parlament einziehen, ergibt sich aus der Anzahl der Stimmen, die auf jeden einzelnen Kandidaten entfallen sind. Die Partei, die die meisten Stimmen in dem 11-Mann Wahlkreis erhalten hat, bekommt den Direktkandidaten.
Jan W.
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11 Mann Wahlkreise

Beitrag von Jan W. »

Faktische Sperrklauseln entsprechen nicht 100% geteilt durch Anzahl der Sitze! Ihr System hat aber noch schwerwiegendere Nachteile! Das Verhältnis der Sitze kann aufgrund des Bonussitzes gewaltig vom Verhältnis der Stimmen abweichen, da Proporzabweichungen durch Wahlkreissieger nicht wie beim bisherigen Wahlrecht, bzw. den neusten Änderungen ausgeglichen werden. Außerdem: wieviele Wahlkreise sollte zum Beispiel Bremen nach diesem System bekommen? Weiterhin 2 - dann wächst der Bundestag auf über 3000 Sitze an, oder nur einen, dann sind es immer noch über tausend. Dreierwahlkreise dürften so das höchste der Gefühle sein - nur so passt das Ergebnis noch in die Landesergebnisse ...
CHeine

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Beitrag von CHeine »

Man müßte bei diesem System von der bisher konsequenten durchgeführten Regel abweichen, dass Wahlkreise nicht länderübergreifend geschnitten werden. Dann würde Bremen keinen eigenen Wahlkreis bekommen, sondern mit dem niedersächsischen Umland zusammengelegt werden. Dass würde allerdings die Proporzverzerrung nicht aufheben, die hierbei entsteht. Stellt sich die Frage, wozu der Bonussitz dienen soll. Jetzt dient er ja der halbwegs gleichmäßigen Verteilung von MdB im Wahlgebiet durch die direkt Gewählten. Durch die stärkere Regionalisierung dieses Models entfällt diese Notwendigkeit. Allerdings ist auch ohne den Bonussitz eine starke Proporzverzerrung zu erwarten. Ob man das gut findet oder nicht, sei dahingestellt. Es stellt aber einen Paradigmenwechsel zur bisherigen Vorstellung einer Verhältnisswahl dar.
hofam

11 Mann Wahlkreise

Beitrag von hofam »

Antwort Natürlich muss das jeweilige Wahlgebiet in nahezu gleichgroße 11-Mann Wahlkreise unabhängig von Kommunal- oder Landesgrenzen eingeteilt werden. Im Bundestag sind derzeit 620 Sitze vergeben (mit 22 Überhangmandaten). Also sollten es eigentlich 598 Sitze sein. Wenn nun 50 11-Mannwahlkreise eingerichtet würden, umfasst das Parlament 550 Abgeordnete. Davon sind 500 proportional verteilt. Das Parlament soll nicht nur die Meinung im Lande widerspiegeln sondern auch stabile Regierungen bilden. Ein Verzerrung des Proporzes zu Gunsten der größten Parteien erscheint mir sinnvoll.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

Also ein Grabenwahlrecht mit einem kaputten Verhältnisanteil!? Schließlich addieren sich die Rundungsfehler aus den einzelnen Wahlkreisen ja - außerdem werden sorgt die feste regionale Zuordnung der Sitze dafür, dass in Regionen mit geringer Wahlbeteiligung Mandate für weniger Stimmen herausgerückt werden. Ich weiß nicht, ob die 48 noch zu vergebenden Sitze bis zur Hausgröße reichen, um das Verhältnis zu reparieren. Evtl. sollte man aber auch für jedes volle Zehntel, um dass ein Wahlkreis die Stimmenzahl des Wahlkreises mit der größten Zahl abgegebener Stimmen unterschreitet, einen der Verhältnissitze abziehen und ihn dem bundesweiten Ausgleich zuschlagen. Ein Bonussystem kann ja Sinn machen, aber wenn es in jedem Wahlkreis in eine andere Richtung ausschlägt, hebt sich das auf! Die Wahlkreiskarte des letzten Bundestages (Wahl 2005) sah gegen Ende der Legislaturperiode so aus: 149 Union, 149 rot-rot-grün, 1 Fraktionsloser. Stabilität sieht anders aus! Und bezogen auf das Ergebnis von 09: die CSU war im Schnitt halb so groß wie die anderen "kleinen" Parteien - wieso hätte sie einen Bonus verdient? Weil ihre wenigen Wähler näher aneinander wohnen?
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Oben klingt das sowieso nach SNTV mit Extrasitz und die angegebene Sperrwirkung ist in jedem Fall falsch. Solang nicht klar ist, was das System sein soll, braucht man garnicht drüber zu diskutieren.
hofam

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Beitrag von hofam »

Ich wundere mich, dass soviel Kritik kommt. Kritisieren ist leicht, macht aber nur Sinn, wenn ein besserer Vorschlag da ist. Das gültige Wahlsystem ist auf jedem Fall schlecht. Es ist ein reines Verhältniswahlrecht mit der Möglichkeit zur Manipulation. Z.B., wenn alle mit der Erststimme Partei A wählen und mit der Zweitstimme Partei B, ergeben sich 100% Überhangmandate. Aus innerparteilicher Sicht ist das jetzige Wahlsystem schlecht, weil die Parteivorstände die volle Kontrolle über die Liste haben, d.h. es gibt keine innerparteiliche Demokratie. Außerdem spielt hier eine Rolle die Anzahl der innerparteilichen Representationsebenen zumindest bei den größern Parteien. Z.B. der Ortsverband wählt sagen wir 6 Delegierte für die Kreisversammlung. Die Kreisversammlung wählt 7 Delegierte für die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung wählt 10 Delegierte für die Landesversammlung. Die Landesversammlungen Westfalen und Rheinland wählen je 60 Delegierte für die gemeinsame Versammlung zur Aufstellung der Europakandidaten aus Nordrheinwestfalen. Es ergeben sich fünf Ebenen nämlich Ort, Kreis, Bezirk, Land und Bundesland. Weil das auch für andere Leute keine reprensentative Demokratie ist, wird immer häufiger direkte Demokratie gefordert, z.B. bei der Bundespräsidentenwahl. Keine Reprentationsebene bietet aber den Demagogen und Schwätzer Tür und Tor. Daher lehne ich mehrere Representationsebenen und keine Ebene ab. Aus der Sicht einer Partei, die noch nicht in einem Landtag oder im Bundestag ist, sind die derzeit gültigen Vorschriften schlecht. Das Gegenargument, dass die Grünen, die Linken und die Piraten es geschafft haben, auf den Wahlzettel zu kommen zieht nicht, da zumindest die Grünen andere Bedingungen hatten, die Linken mit der PDS in der Ex-DDR ein Fundament hatten. Wie die Piraten es geschaft haben, ist mir nicht erklärlich. Der 11-Mannwahlkreis bietet den kleinen Parteien den Vorteil, dass sie sich einen für sie günstigen Wahlkreis aussuchen, dort ihre Man-Power konzentrieren und damit die Bedingungen erfüllen können. Wenn sie dann es geschafft haben, 3 Mandaten erreicht zu haben, gibt es keine Hürden mehr, um auf den Wahlzettel zu kommen. Dieses Wahlsystem bietet allen Parteien Chancen, erhöht die innerparteiliche und außerparteiliche Demokratie und ist eindeutiger und einfacher als das bisherige Wahlsystem und es ist gerechter als das Mehrheitswahlsystem. Man muss halt mit offenen Sinnen bei der Demokratie mitmachen, um zu wissen, was vernünftig ist.
Ralf Lang
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Beitrag von Ralf Lang »

Kritisieren ist leicht: Was macht man bei Wahlen, bei denen weniger als 11 Plätze zu besetzen sind? Besserer Vorschlag: Wir lassen es, wie es ist. Noch besser: Ich schlage vor, lieber überall Verhältniswahlen zu machen - die im Falle von Einzelmandaten wie OBs automatisch Mehrheitswahlen sind. Der Bundesrat ist an den Proporz der Landtagswahlergebnisse zu koppeln. Zudem halte ich es für ausgemacht falsch, dass Parteivorstände Listen diktieren können gegen die Basis. Das passiert nicht mal bei der Bundesliste zur Europawahl.
Jan W.
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11 Mann Wahlkreise

Beitrag von Jan W. »

Mein Gegenvorschlag wären Dreierwahlkreise - 100 Stück, nach ersten Erfahrungen ausbaubar auf ca. 120-130. So kann die Direktmandatskomponente des bisherigen Wahlrechts ersetzt werden. Innerhalb der (dann ein 3x so großes Gebiet umfassenden) Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus der Zahl der individuell für Personen abgegebenen Stimmen eine Reihung, nach der die 1-2 (extrem selten: 3) von der Partei im Wahlkreis errungenen Mandate besetzt werden. Im Wahlkreis kann auch nachgerückt werden, wer ein Mandat über die Liste erringt, behält seinen Nachrückerstatus im Wahlkreis und kann im Zweifelsfalls "umrücken" (sein Listenmandat würde von der Liste nachbesetzt). Grenzen des Systems: es muss sichergestellt sein, dass bei kleinen Parteien kein Überhang entsteht. Ggf. könnte Die Linke in beiden Saarwahlkreisen jeweils das 3. Mandat erhalten aber landesweit nur einen Sitzanspruch von 1 erringen. Lösungsmöglichkeit wäre d'Hondt bei den Dreierwahlkreisen oder eine Vorbehaltslösung für die 3. Mandate (math. Verteilung von einerseits 300 Direktmandaten andererseits 100 Wahlkreisen auf 16 Länder - wenn AnzahlWahlkreise*3>AnzahlDirektmandatsanspruch wird eine Differenz D ermittelt, die D [oder 2*D] schwächsten Gewinner des 3. Mandats gehen im Überhangfall leer aus).
CHeine

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Beitrag von CHeine »

Wie sollen die "schwächsten" Gewinner des 3. Mandates ermittelt werden? Die größten Abstände zum 2. Mandat? Der kleinsten Abstände zum 4. Mandat? Oder die schwächsten prozentualen Ergebnisse?
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