Verfahren zur Listenaufstellung

Wähler

Verfahren zur Listenaufstellung

Beitrag von Wähler »

"* Damit haben auch Minderheiten eine gute Chance ihren Kandidaten auf einen der vorderen Plätze zu wählen." Warum sollte es für mich als Wähler attraktiv sein, dass der Kandidat einer parteiinternen Minderheit einen aussichtsreichen Listenplatz erhält? Bei Minderheitsströmungen besteht immer die Gefahr, dass sie plötzlich im Parlament anders abstimmen, als es dem (von der Parteitagsmehrheit beschlossenen) Wahlprogramm entspricht (in der Opposition), oder gar für einen Mehrheitsverlust der Regierung (bei Regierungsbeteiligung) sorgen. Beides kann nicht im meinem Sinne als Wähler einer Partei sein, die ich wähle, weil sie ein bestimmtes Programm vertritt. Ich möchte nicht, dass Leute aufgestellt werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich grundsätzlich gegen die Parteilinie stellen. Das heißt nicht, dass es nicht auch Abgeordnete braucht, die in ihrer Themensetzung andere Schwerpunkte haben, als die Mehrheit (also z.B.: die Piraten brauchen nicht nur Leute, die sich um die Netzpolitik kümmern, sondern auch Verteidigungspolitiker, Wirtschaftsfachleute und Verkehrsexperten), aber eben im Rahmen des von der Mehrheit beschlossenen Wahlprogramms und nicht dagegen.
Werner Fischer
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Beitrag von Werner Fischer »

@Thomas Es gibt in Bayern 7 Wahlgebiete (=Regierungsbezirke), und in jedem stellen die diesem Wahlgebiet zugeordneten Mitglieder ihre eigene Liste auf. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass z.B. Schwaben lieber Oberbayern als Kandidaten aufs
Werner Fischer
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Beitrag von Werner Fischer »

Oh Entschuldigung, ich war der Meinung, es geht um die Landtagswahl. Bei der Bundestagswahl existiert das Problem natürlich. Wenn nicht Delegierte entscheiden, sondern alle (anwesenden) Mitglieder, wird es wohl darauf ankommen, wo die Aufstellungsversammlung stattfindet.
Ratinger Linke
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Verfahren zur Listenaufstellung

Beitrag von Ratinger Linke »

Erstmal ist die Grundidee, parallel nach Rangevoting und STV auszuwerten, nicht ganz blöd, weil man damit die Schwäche von Rangevoting, nämlich die extreme Manipulierbarkeit durch taktische Stimmabgabe, entschärft. Bloß macht das nur dann Sinn, wenn man wirklich Rangevoting nimmt und ein Ergebnis haben will, das Rangevoting bei ehrlicher Stimmabgabe liefern kann, nämlich eine Bewertung der Kandidaten nach möglichst objektiver Qualität und nicht nach Richtung. Bei dieser Vorgabe würde aber unterstellt, dass richtungsmäßige Mehrheiten und Minderheiten keine entscheidende Rolle spielen. Wenn das wesentliche Ziel ist, die Partei möglichst unverzerrt auf die Liste abzubilden, macht eigentlich nur STV Sinn (inwiefern Schulze PR die wesentlichen STV-Eigenschaften erfüllt, ist mir nicht ganz klar). Ob das ein vernünftiges Ziel ist, ist eigentlich eine ganz andere Frage. Ich halt es schon für sinnvoll. Auch aus der Wählersicht bringt es wenig, wenn man völlig homogene und damit halbwegs kalkulierbare Listen hat, aber lauter unwählbare. Und die Kalkulierbarkeit wird im bei uns real existierenden System ohnehin durch Koalitionen zerstört. RRV ist eigentlich ein völlig sinnloses Wahlverfahren. Schon bei normalem Rangevoting gibt es für einen taktischen Wähler keinen Grund, jemals andere Werte als das Minimum und das Maximum zu vergeben. RRV führt dann auch noch eine ehrliche Wahl ad Absurdum, weil die Umgewichtung jede potenziell objektive Bewertung zufallsabhängig ruiniert. Ein taktischer Wähler riskiert mit einer Bewertung größer null nicht nur (wie bei normalem Rangevoting), dass er damit seine eigentlich gewünschten Kandidaten rausschmeißt, sondern die Präferenzordnung kann damit voll umgedeht werden. Der Vorteil, den eine ehrliche Bewertung (in der Regel) bei STV bietet, kann das nicht aufwiegen. Insbesondere hat RRV nur dann rudimentäre proportionale Eigenschaften, wenn nur Minimal- und Maximalwerte vergeben werden (und zwar jeweils in der richtigen Anzahl). Ansonsten beherrscht die Mehrheit das Ergebnis, und die soll ja dann auch entscheiden, welche Liste zählt. Eine Minderheit (die stark genug für zumindest 1 aussichtsreichen Platz ist) kann deshalb nicht auf eine Wertung nach STV hoffen, sondern muss darauf setzen, wenigstens ihren Anteil an der Liste durch optimierte RRV-Taktik zu sichern (wirkt auch bei STV). Entsprechend ist auch die Änderung, dass jeder Kandidat von einer Mehrheit mit mehr als dem Minimum bewertet worden sein muss, total kontraproduktiv. Effektiv kann man dann die Liste gleich konventionell per Einzelwahl bestimmen. Die Version vom Juli (die mir schon aufgefallen war), war wesentlich besser. Eine andere Frage ist, ob es sinnvoll ist, die Liste in verschiedene Blöcke aufzuteilen. Wenn das der Fall ist, ist das ein Indiz dafür, dass das eigentliche Verfahren mies ist. Kann gerechtfertigt sein, wenn man ein leicht durchführbares einfaches Verfahren nimmt, bei dem man die Schwächen inkauf nimmt, aber wenn man derartigen Aufwand betreibt, sollte es nicht nötig sein. Außerdem halt ich das Verfahren zur Bestimmung der Listenlänge für pervers. Den Piraten scheint es zwar allgemein ein dringendes Bedürfnis zu sein, möglichst (zu) wenig Kandidaten aufzustellen, aber sinnvoll ist das nicht. Jedenfalls nicht bei geschlossenen Listen. Dafür etliche Abstimmungsrunden zu machen, in denen letztlich z.B. entscheiden wird, ob es 37 oder 38 Plätze sein sollen, halt ich schon für ziemlich übertrieben. Wobei es natürlich entscheidend ist, wenn der 1 Platz am Ende darüber entscheidet, ob die Liste erschöpft ist oder nicht. Potenziell zu kurze Listen machen die Wahl übrigens in der Regel auch für die Wähler unattraktiv. Wenn die Piraten keine sicher lang genuge Liste präsentieren, scheiden sie für mich als potenziell wählbare Partei von vornherein aus (nachdem da alle anderen Parteien erfahrungsgemäß weniger blöd sind). Bei Landtags- und Bezirkswahlen ist die Kürzung der Liste übrigens auch nicht ohne Weiteres erlaubt: Alle Stimmkreisbewerber müssen zwingend drauf sein. Folglich kann man auch keine Mehrheit für ihre Listung fordern; man kann sie nur möglichst weit nach hinten setzen (was aber bloß psychologische Auswirkungen hat; wer von der Liste gewählt ist, wird ohnehin weitgehend durch die Aufstellung im Stimmkreis entschieden (wär übrigens eine sehr interessante Frage, was für die Piraten gute Stimmkreise sind)).
Ratinger Linke
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Beitrag von Ratinger Linke »

Zu den Bedenken: (1) Dass die Stimmen (bzw. genauer gesagt die Wertungen) verschieden gewichtet werden, halt ich für unproblematisch. Das Konzept einer Erfolgswertgleichheit ist auf solche Verfahren von vornherein nicht anwendbar, und die Zählwertgleichheit ist meines Erachtens erfüllt. Bloß an Einzelheiten der formalen Auszählung anzuknüpfen, ohne den Zusammenhang zu sehn, halt ich für verfehlt. Verfahren mit sehr hohen taktischen Anforderungen halt ich allerdings für einen Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl, weil sie den Einfluss der Stimme von der Intelligenz des Wählers abhängig machen. Wenn die Wirkung der Stimmabgabe schwer durchschaubar ist, ist auch die Unmittelbarkeit betroffen. Allerdings wird sowas kaum problematisiert, und bei der Aufstellung von Listen ist schon die Frage, inwieweit die üblichen Wahlgrundsätze überhaupt anwendbar sind. Es ist aber durchaus möglich, dass wer ein Problem damit hat, dass sich klassische Maßstäbe bei solchen Verfahren nicht direkt anwenden lassen. Das gilt aber schon für Approvalvoting, wo die Stimmenzahl auch nicht fix ist. (2) Rechtlich seh ich bei der Kürzung der Liste kein Problem. Aber manche Leute halten auch die Nichtzuteilung von Überhangmandaten aus vergleichbaren Gründen für unzulässig. Jedenfalls ist es immerhin sinnvoller, die Liste erst dann zu kürzen, wenn man weiß, wer davon betroffen ist. Ist dann halt faktisch ein Vetorecht für eine entsprechende Mehrheit. (3) Manche Wahlgesetze (oder -ordnungen) machen Einschränkungen für das verwendete Aufstellungsverfahren oder geben es direkt vor. Beim Bundestag und den bayrischen Wahlen ist das aber nicht der Fall (kommunal gibts detailierte Regeln, die aber eigentlich nichts ausschließen). Allerdings gehn häufig die Formulare davon aus, dass nur bestimmte Verfahren verwendet werden ([BWO], [LWO]). Ich seh auch keine Notwendigkeit für die Möglichkeit einer Neinstimme. Die Piraten scheinen das (oder alternativ die Beschlussfassung über die Liste insgesamt) aus § 15 Abs. 1 PartG abzuleiten, aber das trifft meines Erachtens nicht zu. Gibts eine Gerichtsentscheidung o.Ä. dazu? Die willkürliche Neuaufstellung einer Liste, wenn das Ergebnis nicht gefällt, halt ich grundsätzlich für problematisch, aber wenn es von vornherein Teil des definierten Verfahrens ist, sollte das schon zulässig sein. (4) 3 Minuten ist zwar wenig, aber bei der Kandidatenzahl meines Erachtens angemessen. Insbesondere dann, wenn andere Darstellungsmöglichkeiten existieren und wohl auch wirklich genutzt werden. (5) Da seh ich überhauptkeinen Grund, warum das gegen die Gleichheit verstoßen sollte. Ich find es (im Rahmen des Verfahrens) sogar sinnvoll. Der größte Mangel an dem Verfahren ist, dass bei 3 Plätzen 3 Stimmen vergeben werden (müssen?) und keinerlei Kumulation erlaubt ist (analog bei 2 Plätzen). Ist aber bei der Bundestagswahl in Bayern ziemlich egal, wenn es nur die Spitzengruppe betrifft, weil da eh alle oder niemand gewählt sein wird und es danach auch noch sichere Plätze gibt (bei Erreichen der Sperrklausel). Ansonsten würd ich sagen, dass dieses Verfahren ein relativ gutes Verhältnis aus Aufwand und Wirkung hat. Produziert aber noch kürzere Listen, und das durchaus nicht unrelevante Verfahren zur Bestimmung der Margen ist undefiniert (beides unabhängig vom Verfahren an sich). IANAL.
Ratinger Linke
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Verfahren zur Listenaufstellung

Beitrag von Ratinger Linke »

Dass das andere Verfahren relativ gut ist, nehm ich teilweise wieder zurück. Solang man die Abgabe aller Stimmen nicht direkt vorschreibt (und damit ungültige Stimmen inkauf nimmt), hat man damit effektiv annähernd Approvalvoting (bloß komplizierter). Bei den ähnlichen süddeutschen Kommunalwahlsystemen hat man einen impliziten Zwang zur Abgabe aller Stimmen durch die Wertung für die Liste. Der Vorteil beruht nur darauf, dass Wähler Kandidaten wählen müssen, die sie eigentlich nicht wirklich wollen (wobei der informierte taktische Wähler seine überzähligen Stimmen auch bei sicher gewählten oder sicher nicht gewählten Kandidaten begraben kann).
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