Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
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Mark Tröger
Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Hallo! Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Reform des Bundestagswahlrechts mit der Quadratur des Kreises vergleichen. Und tatsächlich, egal welches Problem man versucht zu beheben, woanders taucht dadurch stets ein neues Problem auf: - Behält man das jetzige Wahlrecht bei, ist eine weitere Aufblähung des Bundestages auf 800, 900 oder gar über 1000 Abgeordnete zu erwarten. - Schafft man die Ausgleichsmandate wieder ab oder begrenzt sie, kommt es zu einer Bevorteilung der größeren Parteien, die im Detail zufällig und verfassungswidrig ist. - Zieht man wie von den Grünen vorgeschlagen in einem Bundesland gewonnene Überhangmandate von den Listenmandaten in anderen Bundesländern ab, kommt es zu zufälligen Über- bzw. Unterrepräsentation von Bundesländern. Ich schätze auch dies wäre verfassungswidrig. Außerdem würde dadurch das Problem der CSU-Überhangmandate nicht gelöst. - Verringert man den Anteil der Direktmandate, führt dies zu geringerer Bürgernähe der direkt gewählten Abgeordneten und verringert dies zugleich ihren Anteil gegenüber den indirekt über die Liste Gewählten. Meines Erachtens wäre eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise noch das geringste Übel, neben der Beibehaltung des status quo. Allerdings wird der ststus quo spätestens dann nicht mehr toleriert werden, wenn der Bundestag aus Platzgründen ein anderes Gebäude als den Reichstag umziehen muss. Besser wäre meines Erachtens aber ein kompletter Systemwechsel. Die Personalisierte Verhältniswahl hat massive Probleme, auch unabhängig von Überhang- und Ausgleichsmandaten: - Die Ergebnisse der Erststimmen in den Wahlkreisen korrelieren meist sehr stark mit den Ergebnissen der Zweitstimmen. Das heißt die Direktkandidaten werden mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit als aufgrund ihrer Person gewählt. Formal werden sie zwar als Person gewählt, aber man belügt sich selbst, wenn man meint, dass die Parteizugehörigkeit für die Wählerschaft insgesamt nicht das wichtigere Kriterium wäre. Eine Wahl zwischen Personen wäre eher innerhalb der einzelnen Parteien sinnvoll. - Direktkandidaten sind häufig zusätzlich über die Landeslisten abgesichert. In solchen Fällen, in denen für die um das Direktmandat konkurrierenden Personen der Einzug in den Bundestag garnicht auf dem Spiel steht, wird das Ganze zur Farce. Direktkandidaten zu verbieten gleichzeitig auch auf den Listen zu kandidieren wäre undemokratisch und absurd. Abgeordneten, die sowohl über die Liste als auch den Wahlkreis gewählt wurden, doppeltes Stimmgewicht im Bundestag zu geben, würde im Parlamentsaltag nicht funktionieren, da dort z. B. auch per Hand abgestimmt wird. Und sollte die Anzahl der Wahlkreise im Vergleich zur Gesamtzahl der Abgeordneten verringert werden, würde sich das Problem noch verschärfen, da es noch wahrscheinlicher wäre, dass Direktkandidaten über die Landeslisten abgesichert wären. Das heißt praktisch wird die sogenannte Personenwahl häufig nicht durch die Person sondern durch die Parteizugehörigkeit entschieden, hat aber auf die Zusammensetzung des Paralaments eh keine Auswirkung, da die Gewählten über die Landesliste abgesichert sind. Dieses System sollte meines Erachtens abgeschafft werden. Entweder man schafft das Mehrheitswahlelement ab, oder man wertet es auf. Es gibt durchaus eine Möglichkeit, das Mehrheitswahlelement aufzuwerten ohne das Verhältniswahlprinzip auf nicht hinnehmbare Weise abzuschwächen. Das Bundesverfassungsgericht hält die Fünfprozenthürde für zulässig aufgrund des Argumentes der Regierungsstabilität. Ein Grabenwahlsystem hätte auch mit einem geringen Anteil von beispielsweise 10% direkt gewählter Abgeordneter eine ähnliche stabilisierende Wirkung auf die Regierung. Im Vergleich zur Fünfprozenthürde würde es aber statt bei einer Schwächung/Ausschaltung der kleinsten Parteien bei einer Stärkung der größten Parteien ansetzen. In das Stärkeverhältnis der Parteien würde es aber weniger eingreifen als die Fünfprozenthürde. Eine Partei, die 0% statt 4% erhält, wird um 100% geschwächt. Eine Partei die 44% statt 40% kriegt wird hingegen nur um 10% gestärkt. Durch die Einführung Grabenwahlrechts mit geringem Anteil von Direktmandaten bei gleichzeitiger Abschaffung der Fünfprozenthürde könnte man also zu mehr Gerechtigkeit im Sinne der Verhältniswahl gelangen, bei der gleichen stabilisierenden Wirkung auf die Regierung. Allerdings hätte man auch bei diesem System immernoch das Problem, dass Direktkandidaten in der Regel über die Listen abgesichert wären. Um das zu verhindern, könnte man die Direktwahl komplett abschaffen, und dafür Listenwahlkreise in der Größe kleinerer und mittlerer Bundesländer einführen, in denen der Wähler neben der Stimme für die Partei auch eine Stimme für einen beliebigen Kandidaten auf der Liste seiner Partei abgeben kann. Statt der Reihenfolge auf der Liste wäre dann die Anzahl der Personenstimmen ausschlaggebend, wer von der Liste gewählt ist. Zu große Wahlkreise wären zu vermeiden, um zu große Stimmzettel zu vermeiden.
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Jan W.
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Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Die jetzige Situation mit 5%-Hürde und Grundmandatsklausel (der Vollständigkeit halber: und der Minderheitenklausel) ist eine brauchbare Definition für die Parlamentarische Existenzberechtigung, auch wenn ich Methoden wie den Quadratbuckel* bevorzugen würde. Darüber hinaus gehende Verzerrungsformeln wollen etwas erreichen, was nicht statthaft ist: Mehrheiten zu schaffen, wo keine Mehrheiten sind. *) Unterschreitet die Stimmzahl S einer Partei den Sperrklauselwert von SK = abgerundet((Anzahl der gültigen Stimmen)*(5/100)), so werden im Rahmen der Sitzverteilung nur S²/SK Stimmen (als Variante S³/SK²) gewertet. Eine 4%-Partei erlitte also keinen Totalverlust sondern würde ihre Stimmen zu 80% (Variante: 64%) gewertet bekommen. Dies würde die 4,999%-Partei und die 5,001%-Partei nahezu gleich behandeln, mit dem Restrisiko, dass das letzte Mandat an die größere Partei geht, bei deutlicherem Unterschreiten schlägt aber der Kürzungsmechanismus immer härter zu.
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Mark Tröger
Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Zitat Jan W.: Die jetzige Situation mit 5%-Hürde und Grundmandatsklausel (der Vollständigkeit halber: und der Minderheitenklausel) ist eine brauchbare Definition für die Parlamentarische Existenzberechtigung, auch wenn ich Methoden wie den Quadratbuckel* bevorzugen würde. Darüber hinaus gehende Verzerrungsformeln wollen etwas erreichen, was nicht statthaft ist: Mehrheiten zu schaffen, wo keine Mehrheiten sind. Die Fünfprozenthürde gibt es nur, um im Sinne der Stabilität Mehrheiten zu schaffen, wo keine sind. Dort wo Stabilität weniger wichtig ist (Kommunal- und Europaebene), wurde sie für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt die Fünfprozenthürde nicht nur nach der Wahl für Stabilität durch den Ausschluss der kleinen Parteien sondern auch schon vorbeugend vor der Wahl, weil Abweichler innerhalb der Parteien meist keine Aussicht haben durch Parteineugründungen erfolgreich zu sein. Dies führt meines Erachtens zu einer Erstarrung der Parteien und der Politik. Wenn man hingegen die Stabilität fördern würde indem man die stärksten Parteien begünstigt, könnte man sowohl eine lebendige Parteienlandschaft im Bereich der Parteineugründungen erreichen als auch am Ende stabile Mehrheiten im Parlament ermöglichen.
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Jan W.
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Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Ein Bonus für die relativ stärkste Partei würde genau diese vor der Zersplitterung, die man an anderer Stelle fördert schützen ... und die Opposition gezielt spalten ...
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Mark Tröger
Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Das Mehrheitswahlrecht schützt alle um Direktmandate konkurrierenden Parteien vor Zersplitterung. Um mit der stärksten Partei um Direktmandate konkurrieren zu können gibt es bei den kleineren meist oppositionellen Parteien einen Druck sich zu einer schlagkräftigen Partei zusammenzuschließen. Im Falle, dass es so eine schlagkräftige oppositionelle Partei nicht gibt, kann sich auf einmal auch die stärkste Partei es eher leisten Absplitterungen zuzulassen. Aus diesen beiden Gründen gibt es im Mehrheitswahlrecht auch genauso viele oder noch mehr Regierungswechsel als im Verhältniswahlrecht. Und einen Grund, die zarten Pflänzchen des Ideenwettbewerbs der Parteien unter 5% zu zertreten sehe ich auch bei dosierter Anwendung des Mehrheitswahlrechts nicht.
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Markus Richter
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Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme
Mark Tröger: "Um das zu verhindern, könnte man die Direktwahl komplett abschaffen, und dafür Listenwahlkreise in der Größe kleinerer und mittlerer Bundesländer einführen, in denen der Wähler neben der Stimme für die Partei auch eine Stimme für einen beliebigen Kandidaten auf der Liste seiner Partei abgeben kann. Statt der Reihenfolge auf der Liste wäre dann die Anzahl der Personenstimmen ausschlaggebend, wer von der Liste gewählt ist. Zu große Wahlkreise wären zu vermeiden, um zu große Stimmzettel zu vermeiden." Das halte ich in der Tat für die eleganteste Variante mit großer Bürgerbeteiligung. Das Hauptproblem wäre wohl eine sinnvolle Wahlkreiseinteilung, ansonsten sehe ich kaum Hindernisse (theoretisch, nicht praktisch)
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görd
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Wenn man die Direktwahl abschafft, gibt es aber keine Möglichkeit mehr für unabhängige Kandidaten.
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Werner Fischer
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- Registriert: So 25. Mai 2008, 21:41
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Richtig, aber die gibt es jetzt auch nur rein theoretisch. Hat es denn schon mal ein Einzelbewerber in den Bundestag geschafft, seit es das Zweistimmen-Wahlrecht gibt? Nein! Die jetzige Regelung für Einzelbewerber ist mit vielen Nachteilen gespickt (z.B. wg. Drohung mit Wegfall der Zweitstimme). Ich finde, man kann sie problemlos abschaffen. Das sage ich, weil ich mich seit Jahren für unabhängige Einzelbewerber einsetze und selbst schon als solcher angetreten bin.