Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

(:)Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung Zusammensetzung der Bundesversammlung Archiv zur 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009 Archiv zur 12. Bundesversammlung am 23. Mai 2004(:)
Bernhard Nowak

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Bernhard Nowak »

Ich habe mal eine etwas haarspalterische Frage. Wann begann die Amtszeit des neuen Bundespräsidenten? Um 0 Uhr am 1. Juli, wie die FAZ meldet oder - wie ich meine - mit der Vereidigung durch den Bundestagspräsidenten, also gegen 10 Uhr. Und wann endet in diesem Zusammenhang die Amtszeit des alten Präsidenten? Um 24 Uhr am 30. Juni, wie die FAZ meldet oder mit dem Moment der Vereidigung des Nachfolgers? Auch bei dem Bundeskanzler ist dies die Frage. Beginnt die Amtszeit mit der direkten Wahl des Bundestages oder dann, wenn er vom Bundespräsidenten ernannt oder erst, wenn er nach der Ernennung vereidigt wird? So ganz klar ist mir dies nicht.
Philipp Wälchli

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Philipp Wälchli »

Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar: Der Bundespräsident tritt sein Amt eidneutig erst mit dem Amtseid an, vorher besitzt er nur ein Recht auf das Amt, aber nicht das Amt selbst. Hingegen endet die Amtszeit mit Ablauf der gesetzlichen Amtsdauer. Anders ist es bei Kanzler und Minister, für die es ja keine feste Amtsdauer gibt: Sie erhalten ihr Amt durch Ernennung von Seiten des Bundespräsidenten (die Wahl des BK durch den BT ist zwar auch eine Voraussetzung, der massgebliche Akt besteht dann aber in der Ausstellung der Ernennungsurkunde). Damit gewinnen sie das Recht auf das Amt, logischerweise verlieren ihre amtierenden Vorgänger es auf diesen Zeitpunkt. Mit der Eidleistung erhalten sie dann auch die tatsächliche Ausübung des Amtes. Beim Rücktritt gilt es, zwei Fälle zu unterscheiden: Einerseits den Fall eines Rücktrittes ohne unmittelbare Nachfolge. In diesem Fall verlieren sie das Amt mit Wirksamwerden des Rücktritts, also auf den im Rücktrittsschreiben genannten Zeitpunkt oder mit Einreichung der Urkunde, wenn kein Termin genannt ist. Wird ein Rücktritt eingereicht bis zur Ernennung eines Nachfolgers oder wird jemand durch einen Nachfolger unmittelbar ersetzt oder läüft die Wahlperiode ab und wird die Neuwahl bzw. Bestätigung der ganzen Regierung fällig, dann ist davon auszugehen, dass die Amtsdauer dauert, solange kein Nachfolger ernannt ist; mit der Ernennung erlöschen aber die Amtsbefugnisse der bisherigen Inhaber. Dasselbe gilt, wenn jemand zurücktritt, aber auf Ersuchen des Kanzlers bzw. Bundespräsidenten zur weiteren Geschäftsführung verpflichtet ist - dann dauern die Amtsbefugnisse bis zur Ernennung des Nachfolgers. Im alten Rom war man damit etwas genauer und nannte diesen Zustand Pro-Magistratur.
Bernhard Nowak

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Bernhard Nowak »

@Philipp: Deine Überlegungen zum Punkt: "Bundeskanzler" leuchten mir ein. Aber beim Bundespräsidenten habe ich dann doch noch eine Frage: Wer ist denn Bundespräsident gewesen zwischen 01.07. Null Uhr bis zur Vereidigung von Horst Köhler? Denn die Amtszeit des Vorgängers lief gesetzlich am 30.06. um 24 Uhr aus?
Matthias Cantow
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Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Matthias Cantow »

Der Bundsratspräsident als sein Stellvertreter?
Kai

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Kai »

Philipp Wälchli irrt, und die FAZ liegt richtig, wie ein Blick ins Gesetz (welcher in der Regel die Rechtsfindung erleichtert) zeigt: § 10 des Bundespräsidenten-Wahlgesetzes (BGBl. 1959 I 230, geändert durch BGBl. 1975 I 1593): "Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages." Da die Amtszeit des Vorgängers am Mittwoch um 24.00 Uhr endete, begann am Donnerstag um 0.00 (also genau in diesem Moment) die Amtszeit Köhlers. Die Annahmeerklärung erfolgte ja bereits unmittelbar nach der Wahl am Nachmittag des 23. Mai. Der Amtseid ist für das Amt nicht konstitutiv, sondern vielmehr erste Amtspflicht. Für die Regierungsmitglieder ist Amtsende der Zusammentritt des neugewählten Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Ansonsten ist die Aushändigung der Entlassungsurkunde für das Amtsende konstitutiv. Amtsbeginn ist beim Bundeskanzler nicht die Annahme der Wahl durch den Bundestag und bei den Ministern nicht die Nominierung durch den Bundeskanzler, sondern in beiden Fällen die Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten. Auch hier ist der Amtseid nicht konstitutiv, sondern Amtspflicht. Die Stellvertretung des Bundespräsidenten durch den Bundesratspräsidenten erfolgt entweder durch vorzeitige (!) Amtserledigung ipso iure oder aber bei Verhinderung durch Feststellung des Bundespräsidenten (Art. 57 GG). So sagt es jedenfalls die einschlägige staatsrechtliche Literatur. Das heißt natürlich, dass bei regulärem Ende der Amtszeit ein Interregnum durch den Bundesratspräsidenten nicht stattfinden kann, denn welcher Präsident hätte dann seine Verhinderung feststellen können?
Philipp Wälchli

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Philipp Wälchli »

kai verwechselt leider "Amtszeit" und "Amtsinhabe".
Kai

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Kai »

Entschuldigung Philipp, aber "das Amt beginnt" heißt nicht nur, dass die Amtszeit beginnt, sondern auch dass der Gewählte auch durch Eintritt der Zeit dieses Amt inne hat. Letztlich ist es natürlich eine rein hypothetische Frage, aber wenn am Donnerstag zwischen Mitternacht und 10 Uhr ein Handeln des Bundespräsidenten erforderlich gewesen wäre, wäre hierzu Horst Köhler und nur Horst Köhler, nicht Johannes Rau (dessen Amt Mittwoch um 24 Uhr endete), und nicht Dieter Althaus berufen gewesen. So jedenfalls sieht es einhellig die staatsrechtliche Literatur. Diese Konstruktion eines Unterschiedes zwischen Amtszeit und Amtsinhaberschaft ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Leistet der Bundespräsident den Amtseid bei Amtsantritt nicht, so kann dies eine Präsidentenanklage zur Folge haben, aber bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist er gleichwohl Bundespräsident, und zwar amtierender. Und wie stellen Sie sich die Situation vor, wenn sich einfach Bundestag und Bundesrat weigern sollten, zu Amtsbeginn des Bundespräsidenten zusammenzutreten?
Bernhard Nowak

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Bernhard Nowak »

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten !
Philipp Wälchli

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von Philipp Wälchli »

Diese völlig an den Haaren herbeigezogene Konstruktion gibt es seit dem römischen Recht in hunderten Rechtsordnungen der Welt. Im übrigen sollten gewisse Charaktere vielleicht mal lesen lernen, damit sie verstehen, was ein anderer geschrieben hat.
uwe s.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

Beitrag von uwe s. »

In Anbetracht der neuesten Nachrichten aus Österreich stellt sich mir die Frage, was passiert wäre, wenn Johannes Rau zwischen der Wahl und dem Amtsantritt Köhlers eine schwere Erkrankung (bzw. ein Attentat o.ä.) erlitten hätte und dann sogar daran gestorben wäre (was Herrn Klestil nicht passieren möge). Hätte die Amtszeit Köhlers mit dem Zeitpunkt des Todes des alten Bundespräsidenten angefangen?
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