Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

(:)Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung Zusammensetzung der Bundesversammlung Archiv zur 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009 Archiv zur 12. Bundesversammlung am 23. Mai 2004(:)
Florian das Original
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Florian das Original »

Verfahrensfrage zur Bundespräsidentenwahl: Was passiert eigentlich, wenn es im 3.Wahlgang Stimmengleichstand zwischen 2 Kandidaten gibt? (Angesichts der sehr knappen Mehrheitsverhältnisse ist so ein Ausgang ja nicht ganz unwahrscheinlich).
Thomas Frings
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Thomas Frings »

Naheliegenderweise gibt es dann einen 4. Wahlgang.
SaaleMAX
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von SaaleMAX »

Das ist wie beim "Mensch ärgere Dich nicht" . Man würfelt solange, bis endlich die 6 fällt.
Philipp Waelchli

Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Philipp Waelchli »

Was das Verweigern der Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen angeht, so hat bereits Heinemann während seiner Amtszeit zwei Gesetze nicht verkündet. Auch materielle Verfassungsverstösse wurden bereits von früheren Bundespräsidenten als Verweigerungsgründe angerufen, so z. B. von Weizsäcker beim Luftverkehrsgesetz 1991. So neu und aussergewöhnlich hat Köhler also in diesem Bereich nicht gehandelt. Seine Begründung der vorzeitigen Auflösung des Bundestages 2005 hat sich auch sehr stark an das BVerfG-Urteil zur Auflösung unter Carstens angelehnt, war also mindestens im verfassungsrechtlichen Teil nicht wirklich originell. Es mag aber in der Tat sein, dass Köhler auf den Wegen seiner Vorgänger noch einige Schritte weiter gegangen ist und diese Wege auch gleich noch ein bisschen besser gepflastert hat. Man kann aber wohl auch die Auffassung vertreten, dass er einfach nur in einer Zeit ins Amt gelangt ist, in der sich aus verschiedenen Gründen gewisse Zuspitzungen in der Politik ergeben haben, die die "Reservemacht" des Bundespräsidenten klarer hervorgehoben haben, als es in politisch ruhigen Zeiten der Fall wäre. Was den Fall der Stimmengleichheit in der Bundesversammlung angeht, so ist dem geschriebenen Recht keine eindeutige Norm zu entnehmen. Es gibt immerhin einen Verweis im Gesetz, dass die Geschäftsordnung des Bundestages sinngemäss zur Anwendung komme, soweit die Bundesversammlung keine eigene Geschäftsordnung aufstelle. Im Falle einer Stimmengleichheit bei Wahlen wird aber im Bundestag das Los gezogen. Diese Auffassung, die den Vorteil hat, auf geschriebenes Recht zu verweisen, würde also ergeben, dass nach dem 3. Wahlgang im Falle einer Stimmengleichheit das Los entscheiden müsste. Die andere Auffassung besagt, dass solange neue Wahlgänge stattfinden müssten, bis einmal wenigstens 1 Stimme Mehrheit anfalle. Im Kern geht es dabei wohl um die Interpretation eines einzigen Wortes des Grundgesetzes: Wie ist die Bestimmung "wer in einem weiteren Wahlgang" zu verstehen? Ist zu lesen "in einem (scilicet: einzigen) weiteren Wahlgang" oder "in einem (scilicet: beliebigen) weiteren Wahlgang"? Es hängt also von der Interpretation dieses Wortes "einem" ab, welcher Auffassung man am Ende den Vorrang gibt.
Lars Tietjen
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Lars Tietjen »

@Philipp Ich finde wichtiger, dass das GG verlangt, dass der Bewerber die meisten Stimmen auf sich vereint. "[...] wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereint." (GG Art. 54, Abs. 6, Satz 2) Deshalb finde ich
Thomas Frings
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Beitrag von Thomas Frings »

@Philipp Wälchli Eindeutig ist, daß es (mindestens) eine relative Mehrheit geben muß. Von daher gibt es bei einem Patt m.E. keine Alternative zu einem weiteren Wahlgang. "Was den Fall der Stimmengleichheit in der Bundesversam
Philipp Waelchli

Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Philipp Waelchli »

Beim Kanzler schreibt das GG eine bestimmte Mehrheit allerdings ausdrücklich und in aller Klarheit vor. Bisher ist hier allerdings, trotz gegenteiliger Beteuerungen, kein zwingendes Argument vorgebracht worden, das eine bestimmte Betrachtungsweise eindeutig als die einzig richtige herausstellen würde. Der Gesetzgeber hat sich der Frage nicht angenommen, daher konnte auch kein Normenkontrollverfahren darüber durchgeführt werden, und in der Praxis ist dieser Fall noch nie aufgetreten, weshalb es auch keine konkrete verfassungsrechtliche Prüfung eines Anwendungsfalles geben konnte.
Lars Tietjen
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Lars Tietjen »

@Philipp Ein Losverfahren wäre nicht mit der Würde und das Ansehen des Amtes zu vereinbaren. Laut Herzog (Kommentierung Art. 54 im Maunz-Dürig) handelt es sich übrigens um eine bewusste Einscheidung des Parlamentarischen Rates
Matthias Cantow
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Matthias Cantow »

IIRC verweist Stern auf Dokumente des Parlamentarischen Rats, da hat sich Herzog wohl das Suchen in den Originalprotokollen erspart (bei Kommentaren zu solch scheinbar nebensächlichen rechtlichen Problemen sollte man ja generell vorsichtig sein, da ein Fehler eines Erstkommentators immer Fehler anderer Kommentatoren nach sich ziehen kann). Die Originalquellen habe ich aber auch nicht zur Hand. Im Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge, Band 1, Seite 403 wird dazu ausgeführt (mit näheren Verweisen zu den Protokollen): Im Hauptausschuß setzte sich Dr. Katz (SPD) als Berichterstatter für diese Fassung ein; sie solle eine möglichst breite, volkstümliche Basis für die Wahl des Bundespräsidenten ermöglichen. Die Wahl durch das Los im Falle gleicher Stimmenzahl beim dritten Wahlgang, wie sie der Antrag der FDP-Fraktion vorgesehen hatte, habe der Organisationsausschuß als mit der Würde des des Amtes des Bundespräsidenten unvereinbar nicht aufgenommen. In einem solchen Falle könne man, ohne daß dies im GG erwähnt werde, einen weiteren Wahlgang einschalten.
Matthias Cantow
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Stimmengleichheit im dritten Wahlgang

Beitrag von Matthias Cantow »

Noch für die, die mehr Zeit zum Suchen haben: - ein teilweise online verfügbares Buch Der Parlamentarische Rat, 1948-1949: Akten u. Protokolle (Band 13, Teilband 1) mit Protokollauszügen und Entwürfen (kann man etwa nach Los oder dritter Wahlgang durchsuchen) und - ein guter (und notwendiger) Überblick über die Organisationsstruktur des Parlamentarischen Rats findet sich auf parlamentarischerrat.de.
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