Wahl der Bundestagsvizepräsidenten

Martin Dauser
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Wahl der Bundestagsvizepräsidenten

Beitrag von Martin Dauser »

Angesichts der wiederholt gescheiterten Wahl eines AFD-Kandidaten oder einer AFD-Kandidatin bei der Wahl zum Vizepräsidenten stellt sich für mich folgende Frage. In der Geschäftsordnung des Parlaments ist geregelt, das jeder Fraktion ein Vize-Präsident oder eine Vize-Präsidenten zusteht. Für mich steht diese Regelung jedoch in einem direkten Konflikt mit der freien Stimmabgabe des einzelnen Abgeordneten. Deswegen frage ich mich, in wie weit kann so eine Regelung in der Geschäftsordnung überhaupt rechtens kann.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

Ich finde, §2 der GO wird dem bereits gerecht. https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go01-245154 Die Wahlhandlung ist eine wirkliche Wahlhandlung. Im Zweifelsfall bleibt der geschaffene Posten vakant. Wer gerne für den Kandidaten einer bereits vertretenen Fraktion stimmen möchte, kann sich für die Erhöhung der Zahl der Vizepräsidenten einsetzen.
tg
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Beitrag von tg »

Einserseits ist festgelegt, daß jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten ist. Andererseits werden diese Vizepräsidenten nicht nur von ihrer eigenen Fraktion, sondern vom gesamten Bundestag gewählt. Und wie geht es weiter? Immerhin hat die AfD noch 89 Kandidaten, die noch nicht abgelehnt worden sind. Können sie die einen nach dem anderen zur Wahl stellen bis doch mal einer gewählt wird oder alle abgelehnt wurden? Eine ähnliche Frage könnte sich nach den Landtagswahlen im Herbst stellen: Üblicherweise stellt ja die größte Fraktion den Parlamentspräsidenten. Was passiert, wenn die AfD im Landtsg von Sachsen, Brandenburg oder Thüringen die stärkste Fraktion wird?
Holger81
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Beitrag von Holger81 »

@Jan W.: "Die Wahlhandlung ist eine wirkliche Wahlhandlung. Im Zweifelsfall bleibt der geschaffene Posten vakant." Dieser Fall ist aber in der GO nicht vorgesehen, dort heißt es ohne Einschränkungen: "Jede Fraktion des Deutschen B
Thomas Frings
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Beitrag von Thomas Frings »

Es gibt das freie Mandat. Man kann Abgeordnete nicht zu einem bestimmten Wahlverhalten verpflichten. Nur kann es sich irgendwann auch gegen einen selbst richten, wenn man sich solcher Methoden bedient. Der Linkspartei könnte in Sachsen oder Thüringen durchaus ein Vizepräsident verwehrt bleiben, wenn die AfD ihre(n) Kandidaten geschlossen ablehnt.
tg
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Beitrag von tg »

@Holger81: Folgendes Szenario: Die AfD stellt zwei Kandidaten auf. Die AfD-Abgeordneten stimmen etwa je zur Hälfte für die beiden Kandidaten. Alle anderen Abgeordneten lehnen beide Kandidaten geschlossen ab. Dann hätten wir als Ergebnis:
J.A.L.
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Beitrag von J.A.L. »

@tg: In der engeren Wahl wirken sich die Nein-Stimmen letztlich wie Enthaltungen aus, da in jedem Fall jemand gewählt wird.
Martin Fehndrich
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Beitrag von Martin Fehndrich »

Wenn die AfD auf diesem Wege wirklich einen Vizepräsidenten erzwingen könnte, warum macht sie das dann nicht? Weiß sie nichts von dieser Möglichkeit, will sie gar nicht gewählt werden oder könnten die anderen Parteien dann auch Gegenkandidaten aufstellen, sodass am Ende eine andere Partei zwei Vizepräsidenten stellen könnte? Im Fall, dass sie aber gar nicht gewählt werden möchte, ist es merkwürdig, dass andere Abgeordnete das nicht öffentlich bloßstellen. Daran, dass jetzt weitere 88 Kandidaten einzeln zur Abstimmung gestellt werden, haben die anderen Abgeordneten doch schon aus Zeitgründen kein Interesse, und erst recht nicht, wenn das Ganze für die AfD propagandistisch vorteilhaft sein sollte.
Jan W.
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Beitrag von Jan W. »

Das Problem, dass eine andere Partei dann den Vizepräsidentenposten einnimmt, der der AfD zusteht, lässt sich umgehen, indem der Gewählte dann die Wahl nicht annimmt. Diverse Geschäftsordnungen sollten derart präzisiert werden, dass die Annahme, die Nicht-/Existenz eines (Marionetten-)Gegenkandidaten würde die "Nein"-Möglichkeit würde ermöglichen/abschaffen, endgültig abgeschmettert wird.
Martin Fehndrich
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Beitrag von Martin Fehndrich »

Wenn auch andere Fraktionen Gegenkandidaten stellen können, ist es allerdings trotzdem eine Chance für die AfD: Die AfD stellt zwei Kandidaten auf: Einen für den sie sich offiziell ausspricht und einen "unwählbaren", z. B. Harder-Kühnel und Jens Maier. Union und FDP scheinen zur Zeit zu einem gewissen Prozentsatz die AfD-Kandidaten mitzuwählen. Einen Gegenkandidaten zu den AfD-Kandidaten würde dann vermutlich eher die SPD stellen. Dann ist es aber offen, ob diejenigen aus Union und FDP, die nicht den AfD-Kandidaten wählen, stattdessen den SPD-Kandidaten wählen würden oder sich enthalten. Vielleicht gäbe es am Ende ein 250-250 Ergebnis mit vielen Enthaltungen, wo die AfD auch knapp vorne liegen könnte.
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