Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
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Jürgen B.
Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Hallo Forum, beim Zeitunglesen erfuhr ich, dass es eine Hallig mit 13 Wahlberechtigten gibt, die zugleich einen Wahlbezirk darstellt. Meiner Meinung nach kann man sich zu leicht das Wahlverhalten des Einzelnen an den Fingern abzählen. Ich gönne der Hallig ihr eigenes Wahllokal (beim Bürgermeister im Wohnzimmer), aber die Resultate müssten in einem viel größeren Wahlbezirk untergehen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Oder? Weiß jemand, ob es eine Mindestgröße von Wahlbezirken gibt?
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Eike Biehler
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Es muss (logisch betrachtet) natürlich so sein, dass es mindestens drei Wähler [nicht Wahlberechtigte!] gibt; das wird sich wohl beachten lassen. Außerdem: An den Fingern abzählen und wissen, das sind halt immer noch zwei Paar Schuhe. Außerdem wäre die einzige Möglichkeit, für solche Kleinstbezirke Zwangsbriefwahl einzuführen. Ich weiß nicht, ob das sinnvoller wäre.
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Jürgen B.
Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Hallo Eike, klar, "an den Fingern abzählen" heißt nicht "wissen". Aber gerade in kleinen Gemeinden reicht schon ein Verdacht oder Gerücht, um für den Einzelnen das Leben zur Hölle zu machen. Zum Beispiel könnte in bayerischen Dörfern schon der Verdacht reichen, nicht CSU gewählt zu haben, um beim Bäcker nicht mehr mit dem Namen gegrüßt zu werden. Man muss aber auch in Kleinstgemeinden jederzeit DVU, PDS oder was auch immer wählen dürfen, ohne eine Hexenjagd befürchten zu müssen. Schon das Wahllokal (beim "Bürgermeister" zu Hause) ist viel zu privat, um unbeeinflusst wählen zu können. Man könnte zwar auf der Hallig eine Wahlurne aufstellen, aber die müsste nach der Wahl in die nächstgrößere Stadt gebracht werden, wo die Stimmen zusammen mit mindestens 2000 anderen ausgezählt werden. Bei 2000 Wählern kennt niemand mehr die meisten davon persönlich, oder kann deren Stimmabgabe beurteilen. Das finde ich wichtig.
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Ralf Arnemann
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Ich gehe mal davon aus, daß diese 13 Leute sich so gut kennen, daß auch die Wahlabsichten völlig bekannt sind. Insofern wäre "Zwangsbriefwahl" wohl auch keine rechte Lösung: Im Zweifelsfall trifft man sich dann beim Bürgermeister im Wohnzimmer und füllt fröhlich und in Gesellschaft die Zettel aus. Trotzdem hat Jürgen völlig recht, einen so kleinen Stimmbezirk dürfte es eigentlich nicht geben. Die seperate Wahlurne, die dann in die "Haupturne" gemischt wird, wäre eine sinnvolle Lösung.
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Ruedi Lais
Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Am 22.09.2002 wurden im Kanton Graubünden, Schweiz, die beiden Ständeräte (=Senatoren in USA) gewählt. In 5 Gemeinden wurden weniger als 10 Stimmzettel in die Urne geworfen.
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zigzag
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Wen es interessiert kann die Ergebnisse der Hallig Gröde hier nachlesen: http://www.statistik-sh.de/BU/bu_4_2_GEM_K.htm Desweiteren habe ich heute einen Artikel im Weser-Kurier (Bremen) zum Thema Verletzung des Wahlgeheimnisses gefunden: Eine Wählerstimme wird laut Strafanzeige wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses ... http://www.weser-kurier.de/bremen/fs_wk_bremen.html?id=72478
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Ralf Arnemann
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
@Rudi Lais: > In 5 Gemeinden wurden weniger als 10 Stimmzettel in die Urne > geworfen. Das klingt aber nach einem anderen Problem - die Wahlbeteiligung kann man ja durch keinen Schnitt der Stimmbezirke beeinflussen. Wenn zum Beispiel in einem Extremfall in einem großen Stimmbezirk mit einigen hundert Wahlberechtigten dann nur ein einziger Wähler auch zur Urne geht - dann ist es natürlich mit dem Wahlgeheimnis nicht mehr weit her. Hier geht es aber darum, daß man die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses durch Mindest-Stimmbezirk-Größen minimiert.
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Ralf Arnemann
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
@zigzag: Der Link mit dem Weserkurier funktioniert bei mir nicht. Was ist denn da passiert?
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Wilko Zicht
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
@Ralf: Ach, da geht's nur um die repräsentative Wahlstatistik. Jemand aus einem betroffenen Wahllokal ist der Meinung, dadurch werde das Wahlgeheimnis verletzt und hat jetzt Klage angedroht. Warum der Weser-Kurier das erwähnenswert findet, weiß ich nicht. Schließlich gab's zu diesem Thema schon zig Wahlprüfungsverfahren.
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Wilko Zicht
- Administrator
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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)
Was mir gerade einfällt: Ich hab irgendwo aufgeschnappt, daß in Hahn (wo der Ryanair-Flughafen steht) zum Wahlboykott aufgerufen wurde (wegen irgendeiner lokalpolitischen Frage), und die Bevölkerung diesem Aufruf tatsächlich zu 100% gefolgt sei. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?