Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
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Roland Kruk
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- Registriert: Mo 24. Apr 2017, 08:55
Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
@ Thomas Frings Sonntag, 30. April 2017 - 20:17 Uhr übertragen aus dem Diskussionsthema „Werden die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich manipuliert...?“ @ Thomas Frings.. Rechtsanwälte sind in Parlamenten weltweit krass überproport
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Jan W.
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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
Dieser Quotierungsfetisch ist albern ... denn eine Quotierungsabweichung ließe sich unterm Strich nur dann wirksam verhindern, wenn man Menschen zwingen würde, nur noch Menschen mit identischem Hintergrund zu stimmen. Dann würden Köche und Kellner nur noch im Gastro-Wahlkreis abstimmen, Krankenschwestern und Altenpfleger nur noch im Pflegewahlkreis, usw. und jeder dieser Gruppenwahlkreise hätte soviele Mandate zu verteilen, dass es dem Bevölkerungsanteil entspricht. Am Ende wird dabei aber die politische Ausrichtung völlig an den Rand gedrängt und im Schatten des befriedigten Fetish werden die Parteistärken völlig verzerrt.
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Demokratie statt FDP
Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
@Jan W.: Völlig richtig, dass wäre dann ein Ständeparlament und kein Volksvertretung nach politischer Ausrichtung mehr. Aber das ist von den Befürwortern solcher Quotierungen ja auch gewollt.
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Thomas Frings
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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
"Als im Jahre 1975 der heutige Berufs-Bundestagsabgeordnete eingeführt wurde, hat sich alles grundlegend geändert, denn bis dahin waren alle Gesetze, gerade auch das Grundgesetz in den die Bundestagsabgeordneten betreffenden Passagen, ausschließlich und exklusiv dem bis dahin ausschließlich ehrenamtlich tätigen Bundestagsabgeordneten auf den Leib geschrieben worden." Herr Kruk hat das Urteil offensichtlich gar nicht verstanden und kommt auch deswegen zu falschen Schlüssen. Dass ein Bundestagsmandat nie ein Ehrenamt war, hat Good Entity schon erklärt. Wohl aber sind einige Bundesländer lange vom Teilzeitparlamentarier ausgegangen (und tun es z. T. noch heute, siehe Hamburg). Darauf beruhte auch die angegriffene saarländische Regelung. Die hat Herr Kruk offenbar nicht gelesen. "Da der Anwalt sich gut mit Gesetzen auskennt und auch weiß wie man Sie liest und versteht hat er Vorteile bei der politischen Arbeit" Dass Leute, die "sich gut mit Gesetzen auskennen", in Parlamenten überproportional vertreten sind, erscheint sinnvoll, da Gesetzgebung eine parlamentarische Kernaufgabe ist. "Trotzdem ist es sehr wichtig zu verstehen warum die im Bundestag sitzen und wie man diese absolut undemokratisch hohe Zahl wieder reduzieren kann." Nur Antidemokraten können auf so kranke Ideen kommen, wie gegen eine angeblich zu hohe oder zu niedrige Zahl von Beamten, Rechtsanwälten, Frauen oder was weiß ich im Bundestag vorzugehen. Wenn Männer oder Anwälte oder Lehrer stärker vertreten sind als in der Wählerschaft, dann ist das Ergebnis eines demokratischen Wahlprozesses. Das muss einem nicht gefallen, aber es ist für Demokraten selbstverständlich zu akzeptieren, genau wie wenn eine Partei, die einem nicht gefällt, gut abschneidet.
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Roland Kruk
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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
@Jan W. und Demokratie statt FDP Wie kommt Sie eigentlich auf Quotierung? Mir ist nicht bewusst das ich davon irgendwas gesagt hätte, sondern ich sagte man muss die verfassungswidrigen Nebenjobs verbieten, dadurch wird es für die Anwä
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Good Entity
Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
@Roland Kruk: "Good Entity hat schon erklärt das das Bundestagsmandat kein Ehrenamt war, aber das BVG schreibt etwas anderes" - Nein, das tut das Bundesverfassungsgericht gerade nicht. Ich habe es der Einfachheit halber im anderen Thread
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Roland Kruk
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- Registriert: Mo 24. Apr 2017, 08:55
Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
@Good Entity Das, was Sie als Wunschvorstellung beschreiben, ist eine Quotierung. Sie möchten, dass bestimmte Gruppen ungefähr nach ihrem Bevölkerungsanteil im Bundestag vertreten sind, also ihrer sogenannten Quote entsprechen. Also
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Werner Fischer
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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
Der Wähler konnte und kann doch jederzeit frei entscheiden, oder etwa nicht....? Nur darauf kommt es bei freien und fairen Wahlen in einer Demokratie an. Parteien oder Wählern Vorschriften zu machen, wen sie aufzustellen bzw. zu wählen haben, wäre ein Eingriff in diese Freiheit und vom Grundsatz her gegen die Demokratie gerichtet. Einschränkungen wie z.B. eine Sperrklausel bedürfen einer gut begründeten Rechtfertigung. Ein Kandidaturverbot für Beamte oder Juristen ist in einer echten Demokratie sicher nicht akzeptabel. Gerechtfertigt ist allerdings, dass sich z.B. Beamte (unbezahlt) beurlauben lassen müssen, bevor sie ihr Mandat übernehmen dürfen.
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Roland Kruk
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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
Kruk Hallo Herr Fischer., für die Diener des Staates gibt es bereits eine „Sperrkalusel“., das ist die Gewaltenteilung und dann gibt es noch Art 137 Abs. 1 GG, der es erlaubt den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes die Wählbarkeit direkt zu verbieten. @Werner Fischer Ein Kandidaturverbot für Beamte oder Juristen ist in einer echten Demokratie sicher nicht akzeptabel. Nun Herr Fischer., in einer echten Demokratie sitzen keine 190 Diener des Staates und 150 Rechtsanwälte im Parlament. Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt). @ Werner Fischer Der Wähler konnte und kann doch jederzeit frei entscheiden, oder etwa nicht....? Wenn von 1000 Bewerbern für ein Bundestagsmandat 500 davon Rechtsanwälte und Diener des Staates sind., dann bin ich der Meinung, dass da etwas nicht stimmt und ich mangels Auswahl, gerade nicht frei entscheiden kann.!
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Mark Obrembalski
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- Registriert: Mo 25. Jan 2010, 09:45
Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bundestag. und wie wird man sie wieder los?
Art. 137 Abs. 1 GG ist nun selbst noch keine "Sperrklausel", er erlaubt es allenfalls, eine "Sperrklausel" zu erlassen. Was aber hier nicht geschehen ist. In einer "echten Demokratie"[TM] sitzen die Leute im Parlament, die in das Parlament vom Volk reingewählt wurden. Wenn das Volk ausschließlich Beamte reinwählt, sitzen dann halt ausschließlich Beamte drin. Art. 137 Abs. 1 GG ist insofern also eine Einschränkung des demokratischen Prinzips, denn er ermöglicht den Erlass von Gesetzen, die das Volk daran hindern, Beamte ins Parlament zu wählen, obwohl das Volk vielleicht die ausgeschlossenen Beamten gerne im Parlament sähe. Wenn Du willst, dass das Volk mehr Möglichkeiten hat, Nichtanwälte und Nichtbeamte ins Parlament zu wählen, kannst Du natürlich auch selbst antreten. Dazu brauchst Du ggf. eine gewisse Menge an Unterstützungsunterschriften, aber wenn Du nicht mal die kriegst, kannst Du sicher davon ausgehen, dass das Interesse im Volk, mehr Nichtbeamte und/oder Nichtanwälte wählen zu können, äußerst gering ist.