Einspruch gegen die Europawahl
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Taugenichts
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Einspruch gegen die Europawahl
Der Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim hat Einspruch gegen die deutsche Wahl zum Europäischen Parlament erhoben. Er wendet sich gegen die Fünfprozentklausel und die starren Wahllisten. Hier der Text des Schreibens an den Bundestag: http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Einspruch%20Europawahl%202009/Einspruch%20vom%2024.7.2009.pdf
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tg
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Einspruch gegen die Europawahl
Ich halte die 5-%-Hürde bei der Europawahl auch nicht für gut, zumal sie ja bei den meisten Kommunalparlamenten mit der Begründung abgeschafft wurde, daß sie nur dann gerechfertigt sei, wenn ein Parlament eine Regierung wählt. Aber jetzt noch rückwirkend die Regeln ändern und Parlamentarier austauschen ist vielleicht etwas spät? Es war ja durchaus schon vor der Wahl bekannt, daß die 5-%-Hürde gelten wird. Es wäre vielleicht aussichtsreicher, eine Änderung für 2014 anzustreben.
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Matthias Cantow
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Einspruch gegen die Europawahl
Das Wahl- bzw. das Wahlprüfungsrecht ist in Deutschland leider so konstruiert, dass man solche Überprüfungen erst nach einer Wahl anstoßen kann, auch wenn die Probleme lange vorher bekannt sind (und in der Praxis dauert die Prüfung dann auch noch solange, dass sie nicht einmal den eigentlichen Zweck der nachträglichen Prüfung erfüllen kann). So gesehen ist der Einspruch zwar formal gegen die Gültigkeit der Wahl 2009 gerichtet, wird aber selbst bei Erfolg frühestens Wirkung für 2014 erzielen. Es kann natürlich noch später werden, denn schon der Bundestag wird sich erst ab Oktober mit den Einsprüchen beschäftigen und hat dann gleichzeitig noch die Einsprüche zur Bundestagswahl zu bearbeiten. So ein Extremfall, dass Beschwerden zur Bundestagswahl 2002 erst 2009 entschieden werden und voraussichtlich erst zur Wahl 2013 (elf Jahre nach der beanstandeten Wahl) die dort gerügten Punkte umgesetzt sind, wird hoffentlich nicht noch einmal eintreten.
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Thomas Frings
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Einspruch gegen die Europawahl
Erfolgschance dürfte gleich null sein. Zum Thema 5%-Hürde im Europawahlrecht hat das BVerfG schon 1979 entschieden. Das Urteil war wirklich nicht überzeugend. Aber um überhaupt eine minimale Chance zu haben, müßte klar dargelegt werden, was heute im Gegensatz zu 1979 gegen die 5%-Hürde spricht. Das tut er nicht überzeugend. Sehr ungeschickt ist die Argumentation zu starren Listen. Bloß weil eine BVerfG-Entscheidung alt ist, ist sie nicht falsch. Auf sowas lassen sich die Richter garantiert nicht ein. Geschickter gewesen wäre, die Klage damit zu begründen, daß bei Bundestagswahlen nur die Hälfte oder etwas mehr über starre Listen vergeben wären, bei der Europawahl dagegen alle Sitze.
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Werner Fischer
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Einspruch gegen die Europawahl
@Thomas Frings Noch wurde keine Klage eingereicht, sondern nur eine Wahlprüfbeschwerde. Diese wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit frühestens 2011 vom Bundestag abgelehnt werden. Erst danach ist eine Klage vor dem BVerfG mö
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Thomas Frings
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Einspruch gegen die Europawahl
"Noch wurde keine Klage eingereicht, sondern nur eine Wahlprüfbeschwerde. Diese wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit frühestens 2011 vom Bundestag abgelehnt werden. Erst danach ist eine Klage vor dem BVerfG möglich." Stimmt natürlich, aber natürlich sollte die Begründung auch mit Hinblick auf eine Beschwerde beim BVerfG nach der absolut sicheren Zurückweisung der Wahlprüfungsbeschwerde abgefaßt sein. "Die Begründung der eingelegten Wahlprüfbeschwerde hat aber sicher Auswirkung auf die Neufassung des derzeit verfassungswidrigen und ab 2010 nichtigen BWG." Wohl kaum (zumal es ja von Arnim kommt, den nimmt doch kein Politiker ernst). Man wird es sicher bei einer Reparatur im Rahmen des bisherigen Wahlsystems belassen und verfassungsrechtklich spricht nichts dagegen. Wenn das BVerfG wider Erwarten die 5%-Hürde Europawahlrecht kippen sollte, gäbe es noch Möglichkeiten, Kleinparteien trotzdem weitgehend draußen zu halten durch Bildung von Mehrpersonenwahlkreisen. Mehrheitswahl würde zwar dem GG nicht widersprechen, aber EU-Recht. "Vielleicht kommt es in diesem Zusammenhang auch zu einer Neufassung des EuWG - die CSU drängt ja auf Direktmandate." Das könnte durchaus sein. Mit einer Grundmandatsklausel wäre die CSU dann auch bei weniger als 5% drin. Allerdings wäre eine Einführung von Europawahlkreisen nur mit Durchschneiden von Ländergrenzen möglich. Für Bayern wäre das zu vermeiden, für Bremen/Niedersachsen dagegen auf keinen Fall und um das Saarland in der 25%-Toleranzgrenze zu halten, müßte es über 60 Direktmandate geben, was dann ein Problem mit Überhangmandaten bedeutete. Bei der Europawahl ist die Besonderheit, daß wegen der fixen Höchstzahl an Mandaten Überhangmandate entweder gestrichen werden müßten (was besonders CDU/CSU und auch SPD sicher nicht wollen) oder daß andere Parteien dafür weniger Sitze bekämen (was FDP, Grüne und Linke als mögliche Partner verhindern würden). Wahrscheinlichste Lösung wäre wohl, daß man den Anteil der Direktmandate klar unter 50% festlegt, z.B. bei 40. "Die Begründung zur 5%-Hürde und der Benachteiligung regionaler Parteien (CSU, Freie Wähler) ist m. E. sehr überzeugend." Zumindest vom Anspruch her sind die Freien Wähler weder Partei noch eine regionale Erscheinung. Es gibt m.E. auch absolut keinen verfassungsrechtlich zwingenden Grund, die Hürde für solche Parteien niedriger zu legen als für andere, es ist ganz im Gegenteil ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl. Übrigens braucht die CSU keine 40% in Bayern für 5% bundesweit, wie Arnim behauptet, sondern "nur" etwa ein Drittel der Stimmen. Wenn sich eine Partei entscheidet, sich auf ein Bundesland zu beschränken, dann ist das nichts, worauf der Gesetzgeber Rücksicht nehmen muß.
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Matthias Cantow
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Einspruch gegen die Europawahl
@Werner Fischer Noch wurde keine Klage eingereicht, sondern nur eine Wahlprüfbeschwerde. Nur eine Berichtigung des Begriffs: erstinstanzlich ist das der Wahleinspruch, gegen dessen Zurückweisung kann man dann Wahlprüfungsbeschwerde vor
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Norddeutscher
Einspruch gegen die Europawahl
@ Matthias Cantow "Das Wahl- bzw. das Wahlprüfungsrecht ist in Deutschland leider so konstruiert, dass man solche Überprüfungen erst nach einer Wahl anstoßen kann, auch wenn die Probleme lange vorher bekannt sind (und in d
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Guido Strack
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- Registriert: Di 29. Sep 2009, 10:00
Einspruch gegen die Europawahl
Die Erwiderungen von Prof. Dr. v. Arnim (http://bit.ly/1RSJYv) und von mir (http://bit.ly/rZ2iL) auf die Stellungnahme des BMI ((http://bit.ly/4G7AC) zur Rechtmäßigkeit von § 2 Abs. 7 EuWG im Rahmen der Wahlanfechtungen der Euorpawahl (http://bit.ly/2m0gYY und http://bit.ly/vXAUP) liegen jetzt vor.
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Guido Strack
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- Registriert: Di 29. Sep 2009, 10:00
Einspruch gegen die Europawahl
Nach Ablehnung des Einspruchs durch den Bundestag benötige ich jetzt 100 Unterstützungsunterschriften für eine Wahlprüfungsbeschwerde zum BVerfG. Weitere Infos unter http://guido-strack.de/EU-Wahl/http://guido-strack.de/EU-Wahl/